Positionsleuchten an PKW montieren. (Erlaubt)?
Sehr geehrte Community. Es ist etwas kompliziert und im Netz ist keine klare Antwort zu finden. Ich erwäge an meinem PKW Positionsleuchten am Heck zu montieren. An meinem Anhänger, PKW sowie für LKW sind Positionsleuchten vorhanden. Am LKW Anhänger vom Werk aus. Da die Positionsleuchten am Anhänger des LKW's schon vorhanden waren, überlege ich, ob es auch erlaubt ist, aus dem Aspekt des sehens und gesehen werden, solche am PKW ebenfalls zu montieren. Frage, ist es grundsätzlich erlaubt, worauf muss ich achten, welche Maße dürfen sie aufweisen, bzw. dürften sie auch über die Fahrzeugaußenkannten hinausragen? PS: Fahrzeugbreite über alles ca. 1,80m, Spiegelüberhang etwa 20cm. Hier schonmal meinen besten Dank im voraus.
3 Antworten
Du darfst sie anbringen, wenn das afhrzeug mindestens 1,80m breit ist, ab 2,10m Breite sind sie vorgeschrieben.
Siehe hier:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§51b Umrissleuchten
(1) Umrissleuchten sind Leuchten, die die Breite über alles eines Fahrzeugs deutlich anzeigen. Sie sollen bei bestimmten Fahrzeugen die Begrenzungs- und Schlussleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken.
(2) Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m müssen und Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 1,80 m aber nicht mehr als 2,10 m dürfen auf jeder Seite mit einer nach vorn wirkenden weißen und einer nach hinten wirkenden roten Umrissleuchte ausgerüstet sein. Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen.
(3) Umrissleuchten müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen an den Fahrzeugen angebracht sein. Für Arbeitsmaschinen und Stapler gelten die Anbauvorschriften für Anhänger und Sattelanhänger.
(4) Umrissleuchten sind nicht erforderlich an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen und ihren Anhängern und allen Anbaugeräten und Anhängegeräten hinter land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.
(5) Werden Umrissleuchten an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 entsprechen.
(6) Umrissleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt.
"Kann ich sie auf der gleichen Höhe montieren, wobei der Abstand geringer ausfällt?" Nein, natürlich nicht, der Abstand muss ja mehr als 200 mm betragen.
Die Umrissleuchten sollen ja den Umriss des Fahrzeugs deutlich machen, deswegen setzt man sie in der Regel möglichst weit in die "oberen Ecken" und evtl. noch in die "unteren Ecken" der Karosserie, aber eigentlich nie auf gleiche Höhe wie die die Rücklichter.
In Ordnung. Vielen Dank.
Hey, TransalpTom. Vielen Dank für diese fundierte Antwort. Hilft mir weiter. :) Eine Frage stellt sich aber dennoch. Hier: "Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen." Damit ist gemeint, dass diese Umrissleuchten in der Senkrechten, oder in der Waagerechten 200mm zum vom Werk montierten Rücklicht betragen muss? Kann ich sie auf der gleichen Höhe montieren, wobei der Abstand geringer ausfällt? Wäre schön, wenn wir diese Frage auch noch klären könnten. Viele Grüße Lamplight.
Nein - ein PKW ist doch kein Schiff ;-)
Alle Anbauten müssen vom TÜV abgenommen werden, bevor sie genutzt werden können - also dort mal nachfragen
Hey, ja klar. Ein Straßenkreutzer. :) Ok, werde beim TÜV nachfragen, danke Dir. Siehe aber Tagfahrleuchten, dort brauche ich keine Einzelabnahme und von den Positionsleuchten, von dene ich spreche, sind im Besitz einer ABE.
Bei "Fahrzeugbreite über alles ca. 1,80m," hast Du ein kleines Problem:
- wenn genau 1,80 oder weniger: verboten
- wenn über 1,80: zulässig.
(Spiegel zählen nicht mit.)
In Ordrnung. Ich schaue im Fahrzeugschein nach. Dort ist die Fahrzeugbreite ohne Spiegel angegeben und diese Eintragung zählt. Danke Dir!
Hey, TransalpTom. Vielen Dank für diese fundierte Antwort. Hilft mir weiter. :) Eine Frage stellt sich aber dennoch. Hier: "Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen." Damit ist gemeint, dass diese Umrissleuchten in der Senkrechten, oder in der Waagerechten 200mm zum vom Werk montierten Rücklicht betragen muss? Kann ich sie auf der gleichen Höhe montieren, wobei der Abstand geringer ausfällt? Wäre schön, wenn wir diese Frage auch noch klären könnten. Viele Grüße Lamplight.