Positionsleuchten an PKW montieren. (Erlaubt)?

3 Antworten

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Du darfst sie anbringen, wenn das afhrzeug mindestens 1,80m breit ist, ab 2,10m Breite sind sie vorgeschrieben.

Siehe hier:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§51b Umrissleuchten

(1) Umrissleuchten sind Leuchten, die die Breite über alles eines Fahrzeugs deutlich anzeigen. Sie sollen bei bestimmten Fahrzeugen die Begrenzungs- und Schlussleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken.

(2) Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m müssen und Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 1,80 m aber nicht mehr als 2,10 m dürfen auf jeder Seite mit einer nach vorn wirkenden weißen und einer nach hinten wirkenden roten Umrissleuchte ausgerüstet sein. Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen.

(3) Umrissleuchten müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen an den Fahrzeugen angebracht sein. Für Arbeitsmaschinen und Stapler gelten die Anbauvorschriften für Anhänger und Sattelanhänger.

(4) Umrissleuchten sind nicht erforderlich an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen und ihren Anhängern und allen Anbaugeräten und Anhängegeräten hinter land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.

(5) Werden Umrissleuchten an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 entsprechen.

(6) Umrissleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt.

lamplight 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 20:33

Hey, TransalpTom. Vielen Dank für diese fundierte Antwort. Hilft mir weiter. :) Eine Frage stellt sich aber dennoch. Hier: "Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen." Damit ist gemeint, dass diese Umrissleuchten in der Senkrechten, oder in der Waagerechten 200mm zum vom Werk montierten Rücklicht betragen muss? Kann ich sie auf der gleichen Höhe montieren, wobei der Abstand geringer ausfällt? Wäre schön, wenn wir diese Frage auch noch klären könnten. Viele Grüße Lamplight.

claushilbig  14.02.2015, 20:53
@lamplight

"Kann ich sie auf der gleichen Höhe montieren, wobei der Abstand geringer ausfällt?" Nein, natürlich nicht, der Abstand muss ja mehr als 200 mm betragen.

Die Umrissleuchten sollen ja den Umriss des Fahrzeugs deutlich machen, deswegen setzt man sie in der Regel möglichst weit in die "oberen Ecken" und evtl. noch in die "unteren Ecken" der Karosserie, aber eigentlich nie auf gleiche Höhe wie die die Rücklichter.

lamplight 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 19:12
@claushilbig

In Ordnung. Vielen Dank.

lamplight 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 20:33

Hey, TransalpTom. Vielen Dank für diese fundierte Antwort. Hilft mir weiter. :) Eine Frage stellt sich aber dennoch. Hier: "Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen." Damit ist gemeint, dass diese Umrissleuchten in der Senkrechten, oder in der Waagerechten 200mm zum vom Werk montierten Rücklicht betragen muss? Kann ich sie auf der gleichen Höhe montieren, wobei der Abstand geringer ausfällt? Wäre schön, wenn wir diese Frage auch noch klären könnten. Viele Grüße Lamplight.

Nein - ein PKW ist doch kein Schiff ;-)

Alle Anbauten müssen vom TÜV abgenommen werden, bevor sie genutzt werden können - also dort mal nachfragen

lamplight 
Beitragsersteller
 13.02.2015, 22:05

Hey, ja klar. Ein Straßenkreutzer. :) Ok, werde beim TÜV nachfragen, danke Dir. Siehe aber Tagfahrleuchten, dort brauche ich keine Einzelabnahme und von den Positionsleuchten, von dene ich spreche, sind im Besitz einer ABE.

Bei "Fahrzeugbreite über alles ca. 1,80m," hast Du ein kleines Problem:

  • wenn genau 1,80 oder weniger: verboten
  • wenn über 1,80: zulässig.

(Spiegel zählen nicht mit.)

lamplight 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 19:13

In Ordrnung. Ich schaue im Fahrzeugschein nach. Dort ist die Fahrzeugbreite ohne Spiegel angegeben und diese Eintragung zählt. Danke Dir!