Was kann die Polizei machen, wenn ich Morddrohung per SMS vom Ex erhalten habe?
Hallo Ihr Lieben....
Mein Ex wurde gestern Morgen von der Polizei bei mir abgeholt. Wegen Gewalt Ruhestörung & Diebstahl.... Ein paar Stunden später bekam ich per sms Morddrohungen von ihm... Ich rief die Polizei, weil ich Angst hatte. Die Polizei kam zu mir & Sie schrieben sich die Sms ab. Nach meiner Frage, was jetzt passiert, sagten Sie nur, dass Sie jetzt zu ihm fahren & ihm erzählen, dass das so nicht geht..... Ist das alles, kann mir jemand sagen, wie Sie genau vorgehen?????? Sie sagten auch, wenn Sie ihn bei mir nochmal ergreifen, dann kommt er in Untersuchungshaft..... Äh die fahren doch nicht zum Reden zu ihm..... Kennt sich damit jemand aus??????????
3 Antworten
Doch, genau das wird getan. Es wird eine Gefährderansprache durchgeführt, dass er aufhören soll, die SMS zu schicken. Es wird ihm eröffnet, dass polizeiliche Maßnahmen folgen können. Es wird ihm dann sicher weiter verboten, Kontakt in irgendeiner Art mit dir aufzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen folgen dann weitere, von hier aus nicht einschätzbare Maßnahmen. Wegen den Drohungen alleine, ohne konkrete tatsächliche Gefährdungen, wird es schwierig, jemanden wegzusperren. Dazu sind die Richter hierzulande zu zurückhaltend (was in vielen Fällen vielleicht auch richtig ist).
Für Untersuchungshaft muss schon einiges mehr vorgefallen sein. Kurzfristig kann er zur Gefahrenabwehr oder bei Verstoß gegen den erlassenen Platzverweis eingesperrt werden. Kurzfristig = zumeist nur 1 Tag
Bei einer Drohung können die aber nicht mehr machen wie reden. Als unser Ex-Vermieter bei unserer neuen Wohnung vor der Türe stand und uns bedroht hat... da hat die Polizei nur gesagt, dass wir nen Haus- und Grundstücksverbot aussprechen sollen und sie dann kommen sie und nehmen ihn mit falls er dagegen verstösst und nehmen ne Anzeige auf... was anderes bleibt dir wohl auch nicht übrig, desweiteren kannst du über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung erstellen lassen, dass er sich dir nimmer nähern darf! DU musst jetzt handeln!
du mußt ihn anzeigen u. evtl. auch zum Anwalt gehen um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, daß er sich dir nicht mehr nähern darf. Wie das mit SMSs ist weiß ich allerdings nicht, am besten eine andere Nr.