Mit 13 rauchen und erwischt von Polizei?
Hallo,
Was für eine 'Strafe' könnte mich, beziehungsweise meine Eltern erwarten, wenn die Polizei mich beim rauchen erwischen würde? M/13
~Nur aus neugier~
6 Antworten
Ein Problem hätte vorallem derjenige der dir das Zeug gegeben hat. Dieser kann mit einem saftigen Bußgeld rechnen wenn rauskommt von wem du es gehabt hast.
Man würde höchst wahrscheinlich deine Eltern informieren. Dazu würde man vorallem auch klären wie es dazukommen konnte, dass du damit angefangen bist. Hast du es "nur" im Gruppenzwang ausprobiert? oder stecken tieferliegende Probleme dahinter? Je nach Fall kann auch das Jugendamt eingeschaltet werden.
Ich hoffe mal du fragst wirklich nur aus neugier... Rauchen ist ziemlicher unsinn und bringt überwiegend Nachteile.
Danke für deine Zeit, kann deine Meinung zu dem Thema verstehen, würde aber ungerne ONLINE die Situation vertiefen...
Garkeine, deine Eltern würden höchstens einen Brief oder Besuch vom Jugendamt bekommen.
Danke
Eigentlich nichts.
Ein kumpel von mir wurde beim rauchen mit 13 erwischt. Die Polizei hat ihn die Zigaretten weggenommen und hat gesagt ,,wenn ich noch einmal sowas sehe bring ich dich zu deinen eltern" aber das kommt auf die laune des polizisten an. Wenns schlecht läuft bringt der polizist dich zu deinen eltern aber mach dir jetzt kein Drama :D
Danke sehr und viel Glück an deinen Freund dass er nicht mehr erwischt wird ;)
Dich erwartet keine da du erst mit 14 strafmündig bist. Aber deine Eltern haben wohl ihre Aufsichtspflicht verletzt, was das für eine Strafe gibt, weiß ich nicht
Da gibt es Ärger mit dem Jugendamt.
Okay danke
Grundsätzlich nichts.Deine Eltern bekommen vielleicht Ärger aufgrund Verletzung der Aufsichtspflicht und eventuell schaltet sich daraufhin das Jugendamt ein.Meiner Meinung nach aber alles unwahrscheinlich.Wahrscheinlicher ist es,dass du Ärger von deinen Eltern bekommst.
naja 13jährige kann und soll man nicht mehr permanent beaufsichtigen. Ab 14 ist dann ohnehin Schluss mit der Aufsichtspflicht, es sei denn das Kind hat einen Enwicklungsrückstand. Ich würde mal sagen dass es je nach Jugendamt einen Formbrief geben könnte, aber grundsätzlich ist das jugendliches Experimentierverhalten
Nur theorie ;)