Mietvertrag verbietet VPN?
In meinem neuen Mietvertrag (Wohnheim) steht unter dem Punkt Internet, dass "Maßnahmen zur Verschleierung der eigenen Identität innerhalb des lokalen Netzwerks" nicht gestattet sind und zu einer Sperrung des Internetanschlusses führen können. Zählt eine VPN Verbindung auch dazu, weil damit verschleiert man seine Identität ja auch, dabei ist ein VPN doch was total harmloses, was dem Vermieter ja egal sein kann. Oder meinen die damit was anderes?
3 Antworten
Im Zweifel hilft dir sicher auch gerne die Wohnheimleitung weiter. Am besten du fragst da nett an und erklärst im Zweifel wozu du den VPN brauchst.
Bei vielen Hochschulen kann man sich ja per VPN einloggen um z.B. auf eBooks und andere Dienste zugreifen zu können. Daher glaube ich nicht, dass VPN explizit verboten ist.
Kommt immer darauf an. Wenn sie Dir in der Wohnung den Internetanschluß über Ethernet Verbingung zur Verfügung stellen, haben sie Recht und dürfen es verbieten. Du bist ja in ihrem Netzwerk.
Im Wohnheim ist es was anderes. Da können sie es nicht generell verbieten denn VPN sendet ja auch einen eindeutigen Schlüssel aus über den man genau sagen kann wer da ist nur deine IP - Adresse ist nicht zugängig. Außerdem wird VPN oft vom Hochschulrechner gebraucht.
Warscheinlich ist nur gemeint Du darfst nicht einfach irgendeins nehmen und loslegen, wenn Du ins Internet willst.
Nein das zählt nicht dazu. Mit einem VPN zu einem Rechner außerhalb, verschleierst du nicht deine Identität im Netzwerk des Wohnheims.
Alles klar, danke !! :)