Hallo,
obwohl ich seit 2014 dual studiere, habe ich bis zum heutigen Zeitpunkt keinen eigenen Laptop benötigt. Im Rahmen der Freistellung für die Bachelorarbeit benötige ich nun jedoch zwingend einen Laptop/Computer, da ich während dieser Freistellung nicht auf Arbeit/an der Hochschule bin.
Kann ich den Laptop denn bei der Steuer absetzen? Er ist wirklich ausschließlich für die Bachelorarbeit und anschließender Verteidigung vorgesehen, sollte jedoch trotzdem neu/vertrauenswürdig sein. (Word 2013 usw.) Schließlich geht es um eine wichtige Arbeit.
Können Sie mir bitte mitteilen, was ich beim Kauf in Hinblick auf das Absetzen bei der Steuererklärung zu beachten habe ?