Haarverlängerung ohne Erlaubnis der Eltern - ist es möglich dass wir das Geld zurückbekommen?
Hallo, meine Tochter ist gerade 17 geworden und hat sich bei einem Friseur eine Haarverlängerung machen lassen. Ich hab ihr dies nicht erlaubt. Auf der Internetseite steht, man braucht eine Einverständniserklärung der Eltern wenn man unter 18 Jahre alt ist. Wir werden zum Friseur gehen und die Harre wieder rausmachen lassen. Meine Frage: Ist es möglich dass wir das Geld zurückbekommen?
12 Antworten
ja, es ist möglich- haarverlängerung kostet einiges mehr als taschengeld. händler schliessen daher teure geschäfte nicht mit kindern und jugendlichen ab- eben weil die eltern dann auf der matte stehen und den vertrag rückgängig machen könnten.
dass der friseur material und arbeitsaufwand dann in den sand gesetzt hat, ist nicht wichtig- schliesslich muss er sich darum kümmern, mit wem er geschäfte macht.
du kannst also in den laden gehen und geld-zurück verlangen. ob der friseur aber weiss, dass du im recht bist, ist die andere frage. vielleicht gehst du mit leeren händen wieder raus, weil er es eben nicht einsieht- aufwand für material und zeit werden ihn da ein wenig zu seinen gunsten voreingenommen machen. dann kannst du ihn verklagen.
Es handelt sich um einen Preis von 400 Euro Sie will es selbst auch entfernen lassen, da es schrecklich aussieht. Der Friseur hat ihr nicht mitgeteilt, dass es mit ihren Haaren sein kann dass es nicht funktioniert( sie hat Locken).
Ja, denn sie ist beschränkt geschäftsfähig und somit sind alle von ihr eingegangenen Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam bis die Eltern ihre Zustimmung geben - sofern die Ausgabe nicht im Rahmen ihres Taschengeldes war.
Ich sag mal ganz ehrlich, da musst du dich auf einen Prozess einlassen, wenn du so denkst. Wie soll der Friseur wissen, dass du es verboten hast? Er hat immerhin seine Dienstleistung geleistet. Ruf doch mal an und erkundige dich, aber die werden nur den Kopf schütteln.
Doch, auch wenn die Eltern es verbieten. Dabei handelt es sich aber nur um Investitionen die sich im Rahmen des einmaligen Taschengeldes belaufen.
Also wenn sie 40 Euro im Monat bekäme, dann könnte sie was für ca. 40 Euro kaufen und ihr könntet nichts sagen.
Jetzt sind es aber 400 Euro und das geht nicht. Die müssen sich vorher erkundigen ob die Eltern denn auch damit einverstanden sind!
Aber es ist ja auch so, dass man mit 17 den Führerschein machen kann. Manche haben da schon ein Auto und kaufen sich das auch selbst.
Also ich weiß, dass man ab 14 Strafmündig ist. Man kann also für seine Taten belangt werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein sog Taschenbuchparagraph immer noch gilt, wenn man schon für zb Ladendiebstahl belangt werden kann.
Man dürfte ein Auto schon kaufen mit 17 aber nur wenn die Erziehungsberechtigten es nicht verboten haben.
Ein Kind ist bis zum alter von sieben Jahren geschäftsunfähig. Bis zur Volljährigkeit ist es dann beschränkt geschäftsfähig.
Die Sache ist dann aber die: Woher wollen die wissen, dass es meine Mutter nicht verboten hat? Wenn ich einen Kauf antrete oder eine Dienstleistung in Anspruch nehme, dann geht man davon aus, dass ich auch das Recht darauf habe. Sonst wäre das ja von meiner Seite Betrug. - Es sei denn bei Dingen wie Schönheits-OPs oder Tattoos, wo natürlich nachgefragt wird um sich als Verkäufer selbst zu schützen.
Zudem ist da noch folgendes: Viele arbeiten ja schon ab 14 und haben Gehalt über das sie frei verfügen können. Müsste dann für die ein anderes Gesetz gelten, als für Kinder unter 18 die noch in die Schule gehen?
Deine Argumentation ist völlig irrelevant. Der Gesetzgeber hat die Dinge so geregelt wie sie sind.
Minderjährige sind nicht volljährig und es wurden gesetzliche Regelungen getroffen um diese zu schützen. Wenn also jemand einem Minderjährigen eine Dienstleistung anbietet oder etwas zum Verkauf, dass ein gewöhnliches Taschengeld überschreittet, dann muss die Person auch sicher gehen, dass die Eltern damit einverstanden sind.
Dein ganzes Geargumentiere macht einfach keinen Sinn. Es ist so wie es ist und auch wenn du noch so diskuttierst Objekte fallen zu Boden, Katzen fliegen nicht und die Gesetze sind so wie sie sind!
In Anbetracht der Kosten ist das hier ein Vertrag, der schwebend unwirksam ist, also deine Zustimmung benötigt, du kannst ihn rückgängig machen. Deine Tochter ist bis sie 18 ist nur eingeschränkt geschäftsfähig.
Überdies gibt es hier ja offenbar eine Mangel, da das Ergebnis nicht dem versprochenen Ergebnis entspricht,
BBG §106 bis §110
§ 107 (BGB)
Einwilligung des gesetzlichen VertretersDer Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Wo liest Du etwas von einem Mangel?
Sie will es selbst auch entfernen lassen, da es schrecklich aussieht. Der Friseur hat ihr nicht mitgeteilt, dass es mit ihren Haaren sein kann dass es nicht funktioniert( sie hat Locken).
Sie hat sehr lockige Haare und der Friseur sagte es geht auch mit mit Locken.Man sieht aber total den Unterschied total. Hab ich unten in einem Kommentar geschrieben.
Und damit fehlt eine zugesicherte Eigenschaft = Mangel.
Kann man dann als Elternteil einfach jeden Friseurbesuch für die Kinder gratis bekommen, weil sie ja noch nicht volljärhig sind? Sie lassen sich eine Frisur machen, zahlen, ich klage ein weil sie ja noch nicht volljährig waren und Geld zurück?
Wenn sie genügend Taschengeld hat bzw. Geld "zur freien Verfügung" bekam könnt ihr eher nichts machen. Bei 17 Jahren ist nicht von einer Körperverletzung etc. die Rede.
Nur wenn die Kosten der Haarverlängerung mehrere hundert Euro beträgt hätte sich der Friseur eurer Erlaubnis versichern müssen.
Wieso ist das keine Körperverletzung? Natürlich ist da eine! Das hat doch mit dem Altern nix zu tun!
Der Friseur hatte ja keine Erlaubnis so etwas vor zunehmen. Dass ist ja so ähnlich wie wenn ein Tätowierer ihr ein Tattoo einfach stechen kann. Klar sie wollte es aber das tut ja eigentlich nichts zur Sache.
Dan wäre ja jede misslungene Frisur Körperverletzung. Ein Tattoo wächst nicht nach.....
Aber bei den 450 Euro hätte der Friseur nachfragen müssen. Wenn aber deine Tochter wie zwanzig aussieht und auftritt.....ein Friseur fragt selten nach dem Alter.
450 euro
Ja der Tasschengeldparagraph besagt zwar dass sie ihr eigenes Geld ausgeben darf wie sie will, jedoch nicht wenn die Eltern dies verbieten.
Kann ich also einfach zum Friseur gehen und ihm das so sagen?