Macht man sich strafbar, wenn man z.B. bei einem Waldspaziergang eine Leiche findet und die Polizei nicht informiert (die Leiche aber nicht weiter anrührt)?

13 Antworten

Könnte mir vorstellen, dass du bei dem Anblick einer Leiche einen Schock bekommst.

Unter Schockeinwirkung bist du nicht verpflichtet, irgendeine Aussage zu machen.Dich kann man da nicht belangen.

Erst wenn du den Schock einigermassen überwunden hast, dann solltest du das der Polizei melden.

Unter Schockeinwirkung werden oft total falsche Aussagen gemacht, die niemanden weiterhelfen.

Das ist die lustigste Frage, die ich bisher hier gelesen habe. Ich habe laut gelacht!!!! Bitte sage jetzt nicht, dass du WIRKLICH an einer Leiche vorbeigegangen bist.

Also, strafbar, weiß ich nicht, aber nennt man das nicht "Behinderung der Justiz" oder so etwas...keine Ahnung....Irgendwie habe ich das Gefühl, dass man das melden muss, weiß aber nicht, ob man bestraft werden kann, wenn man es nicht tut...sorry...

LadySkyline  22.09.2016, 22:48

glaub nicht dass es "behinderung der justiz" ist... aber es wäre schon sehr merkwürdig wenn einer ne leiche findet und unbehelligt weiter geht.

Glaube kaum, dass du nicht die Polizei rufst, wenn du einen Toten findest. Das steckt man nicht einfach so weg.

LessThanThree 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 22:49

Du kennst meinen Charakter nicht.

Goodnight  22.09.2016, 22:58
@LessThanThree

Das ist wohl war. Aber ich kenne Leute die Tote gefunden haben..

LessThanThree 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 23:04
@Goodnight

Öhm...ja... hat aber keinen Zusammenhang.

Wenn dir niemand etwas nachweißen kann, ist nichts auf der Welt strafbar..

tattoosonmymind  22.09.2016, 22:48

Hast du schon mal gegoogelt? Ich bin leider auch kein Rechtsanwalt..

LessThanThree 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 22:47

So meine ich das aber nicht. Selbst wenn der Polizei bekannt wäre, dass ich die Leiche gesehen habe, aber keinen informiert habe.... hätte ich dann ein Problem oder wär alles gut?