mache ich mich strafbar, wenn ich nacktbilder einer 16-jährigen gegen bezahlung annehme?
hallo liebe community, mir wurde vor kurzem von einer 16-jährigen (ich selbst bin derzeit 19 jahre alt) über einen handy-messenger angeboten, nacktbilder von dieser zu bekommen, vorausgesetzt ich überweise ihr eine gewisse summe. ich habe dieses angebot sofort abgeleht, frage mich im nachhinein aber dennoch inwieweit man sich strafbar machen würde, wenn man auf ein solches angebot eingegangen wäre. vielleicht kann mich der eine oder andere ja aufklären und meinen horizont etwas erweitern. LG
11 Antworten
Mittlerweile ist auch der Besitz von Bildern Minderjähriger strafbar. Das ist auch richtig so. Nur weil jemand bereit ist, dafür Geld auszugeben, existieren solche Bilder überhaupt.
Solche Fotos sollte nicht mit Geldstrafe bestraft werden ...... sondern mit mindestens 5 Jahren Gefängnis !
Google einfach nach Kinderpornografie. Wenn ein unter 18 Jähriges Kind/Teenager nackt auf einem Bild zu sehen ist, handelt es sich um Kinderpornografie. Darunter fällt übrigens nicht, wenn der Mittelpunkt NICHT auf den Sexualorganen liegt. Also ein nacktes Mädchen im Hintergrund würde nicht darunter fallen.
Ich lasse mich gerne verbessern. Ich gehe nach dem BGB. Errare Humanum Est!
Bitte nicht nach Kinderpornografie googlen!
Kinderpornografie ist mit Kindern bis 14. 14 bis 17 Jährige ist Jugendpornografie, da sind die Regeln noch mal ganz anders.
Kommt darauf an ...was bzw. wie sie auf den Bildern zu sehen ist ...lies dazu mal den § 184C STGB
Strafbar machst du dich nicht, sie ist ja schon über 14. Allerdings finde ich dieses Angebot etwas zweifelhaft, sprich du wirst wahrscheinlich zu über 100% betrogen werden!
~Daedric
Es ist Jugendpornografie. Kinder sind 0-14.
Was "sie ist über 14?!" Was hat das damit zu tun? Sie ist unter 18, ergo ist das Kinderpornographie!