LIDL verweigert die Auszahlung eines 6 Monate alten Pfandbons, was tun?
Hallo zusammen,
folgendes Problem: Meine Mum hat noch Pfandbons aus dem letzten Jahr gefunden, und wollte diese einlösen.
Sie erzählte mit dann das die kassiererin meinten dann zu ihr, das die Bons nur 3 Monate gültig wären.
Nach kurzer Webrecherche weis ich, das diese Bons 3 Jahre ab ende des Jahres wo sie ausgegeben wurden gültig sind, das bedeutet in ihrem Fall könnte sie die Bons noch bis 2021 einlösen!
Allerdings habe ich auch gelesen, das die Mitarbeiter sich einfach weigern und sich stur stellen, was kann man in dem Fall tun?
Sollte man dann nach dem Filialleiter fragen, oder sich irgendwie an LIDL direkt wenden?
Es ist jetzt kein mega hoher Betrag (unter 10€) aber ich sehe es nicht ein das meine Mum da so abgezockt wird! Ich hab auch gelesen, das der Einzelhandel seit dem Einwegpfand mehr als eine milliarde "gewinn" durch nicht eingelöste Pfandbons gemacht hat, das finde ich eine Sauerei! Ich denke das ist so, weil viele die Mühe und den Ärger wegen ein paar Euro scheuen, und die Bons einfach wegwerfen, und da mache ich nicht mit!
Also, was sollte ich am besten tun? Wie würdet ihr das lösen?
10 Antworten
Die Rechtslage hast du ja selbst schon herausgefunden.
Mein Tipp: Wende dich direkt an Lidl. Schildere den Fall und dass dir die Rechtslage bekannt ist. Aber ohne zu sehr ins Detail zu gehen oder gleich Paragraphen anzuheften, denn die sind denen bestens bekannt. Dabei jedoch nicht motzen, sondern freundlich und sachlich bleiben. In diesem Zuge kannst du jedoch auch die mangelhaft geschulte Filialbesetzung kritisieren.
In der Regel bekommt man dann ein Entschuldigungsschreiben und mit etwas Glück auch einen Warengutschein oder Waren aus dem Sortiment (je nach Unternehmen unterschiedlich). Gerade im Lebensmitteleinzelhandel wird um jeden Kunden gekämpft, so dass man keinen verärgerten Kunden in die offenen Arme der Konkurrenz schicken will.
Die Pfandbons müssen tatsächlich von dem Markt eingelöst werden. Die Ansprüche verjähren hier erst nach 3 Jahren zum Jahresende. Eine AGB-rechtliche Einschränkung auf einen kürzeren Zeitraum ist rechtlich zulässig nicht erkennbar, hierzu müssten die Kunden bei Einlieferung der Flaschen schon darauf deutlich sichtbar hingewiesen worden sein. Solches wäre aber nicht bekannt.
Aus diesem Grunde müssten Sie sich zuerst direkt an die Filialleitung wenden, wenn diese Ihrem Anliegen nicht abhilft, müssten Sie sich an die Rechtsabteilung des Unternehmens direkt wenden.
Ein Ausschluss der Einlösemöglichkeit nach 3 Monaten kann nicht rechtens sein - gegebenenfalls könnten Sie das Unternehmen sogar auf Einlösung verklagen.
Ist doch nicht so schwer. Erst zum Filialleiter ( da du den Bon nur in der dazugehörigen Filiale einlösen kannst ) . und dann kannst du dich immer noch bei Lidl direkt beschweren. ( als Beschwerdegrund kannst du die Webseite anheften wo du die 3 - jahresregelung gefunden hast )
Die Rechtslage ist eindeutig:
Nach dem BGB verjähren solche Ansprüche erst nach drei Kalenderjahren.
Viele Supermärkte halten sich allerdings nicht daran und ihre Kassen lassen eine Abrechnung nur für 30 Tage zu.
Ich würde freundlich aber bestimmt ein Gespräch mit dem Filialleiter verlangen und darauf hinweisen, dass Du nicht bereit bist, diesen Rechtsbruch hinzunehmen.
Das würde dann für die Filiale zu Mehrkosten führen.
Das tun sie immer diese Supermärkte meinen für sie würden die Gesetze nicht gelten. Diese Pfandbons sind 3 Jahre gültig 3 verdammte Jahre das ist Gesetz das ist unumstößlich. Ich musste schon 5 Supermärkte schriftlich ermahnen weil sie sich einfach nicht daran halten