Lehrer trinken auf Klassenfahrt? Paragraph?
Ich weiß das es diesen Paragraphen gibt, finde ihn aber nicht. Kann mir jemand den Paragraphen nennen der sagt das Lehrer auf Schulichen Veranstaltungen kein Alkohol trinken dürfen wie z.B. auf Klassenfahrten? Lebe in Thüringen wenn das wichtig ist...
14 Antworten
Hmmm ...wo soll es denn so einen Paragraphen geben? Im Dienstrecht? Mal schauen...
Du meinst sicher den § 20
Also in der Schule dürfen Lehrer sich keinen löten. Das lässt sich durchaus auch auf Klassenfahrten latent übertragen. Aber auch auf Klassenfahrten haben lehrer bedingt Freizeit, etwa, wenn die Schüler pennen oder bei Mittagspausen. Wenn sie da maßvoll Alk konsumieren, steht dem der paragraph nicht entgegen. Wenn sie sich aber kurz vors Koma saufen, liegt sicher eine dienstrechtliche Verfehlung vor.
Was ist denn der Hintergrund deiner Frage? Diese Altstalinisten sollen wirklich nicht soviel saufen und lieber zusehen, dass sie weniger Mundlos, Böhnhardts und hässliche Flintenweiber als output produzieren... :-)
Das kann nicht Pauschal sagen, Grundsätzlich dürfen Lehrer während des Dienstes keinen Alkohol § 20 Rauschmittel .Aber wenn ein Lehrer beim Abendessen oder danach etwas Alkohol trinken, sollte man das nicht so drastisch sehen.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Wer sollte dem Lehrer - immerhin ein erwachsener Mensch - das Alkoholtrinken verbieten? die Eltern, die normalerweise auf ihre Kinder aufpassen, lassen sich ja auch nicht zur Nüchternheit verdonnern, obwohl sie ständig für ihre Kinder Verantwortung tragen.
Macht man in Thüringen Klassenreisen ins Schulgebäude oder auf den Schulhof (= Schulanlage)?
Dienstrechtlich gewissermaßen schon. Die Begleitung der der Schüler auf einer Klassenfahrt ist Dienst und das Alkoholverbot des § 20 zielt nicht wirklich auf den Ort der Einnahme, sondern letztlich auf den Dienst.
Dein Kalauer ist aber trotzdem ganz amüsant. :-)
Warum sollte der Lehrer als Erwachsener nicht trinken können? Solche Verordnungen sind oft schulisch geregelt und verbieten eigentlich nur den Schülern das Trinken.
Der Paragraph existiert nicht. Solange sie es nicht übertreiben dürfen sie als Erwachsene trinken wie und was sie wollen solange sie ihrer Aufsichtspflicht noch nachkommen können
Das thürigische Bildungsministerium mit dem § 20 der thüringischen Dienstordnung für Lehrer:
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=0DC765AA4E6A1B309739C02F7172A93E.jp74?quelle=jlink&query=VVTH-223246-TKM-1993-05-28-SF&psml=bsthueprod.psml&max=true#ivz22