Lehramt - Wechsel zwischen den Bundesländern während des Studiums?

2 Antworten

Wenn du wechselst (was grundsätzlich möglich ist) und sowohl Fächerkombination als auch Schulform beibehälst, dann ist die Anerkennung fast kein Problem. Das Stichwort hierbei ist "wesentlicher Unterschied". Das heißt, die Uni, die dir eine Leistung anerkennen soll, muss dir nachweisen, dass sich deine vorherigen Studieninhalte wesentlich von den entsprechenden an der neuen Uni unterscheiden. Erst dann kann dir eine Anerkennung verweigert werden. Und dieser Nachweis ist innerhalb eines Fachs fast nicht möglich, so dass das meiste mit Sicherheit anerkannt wird.

Ob du auf Bachelor und Master studierst oder Staatsexamen ist letztlich nur eine Formsache, die Inhalte sind die gleichen. Außerdem steht auch am Ende der modularisierten Lehramtsstudiengänge das Staatsexamen.

Beachte aber auch, dass die Anerkennungsfristen oft recht kurz sind. Manchmal muss man das bis wenige Wochen nach Semesterstart in die Wege leiten, sonst kann man nichts mehr anerkennen lassen.

bubulinho 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 09:01

Super, danke für deine detaillierte Antwort. 

"Ob du auf Bachelor und Master studierst oder Staatsexamen ist letztlich nur eine Formsache, die Inhalte sind die gleichen. Außerdem steht auch am Ende der modularisierten Lehramtsstudiengänge das Staatsexamen."

Heißt das, man schreibt auch am Ende des Bachelors das 1. Staatsexamen? Und ist der Master dann quasi das Referendariat?

Ansegisel  30.08.2016, 17:14
@bubulinho

Nicht ganz. Der Master im modularisierten Lehramt entspricht dem ersten Staatsexamen. Danach kannst du ins Referendariat gehen. Referendariat bedeutet (nur, falls das noch nicht ganz klar sein sollte), dass du nicht mehr in die Uni gehst, sondern bereits an der Schule unterrichtest. Das aber noch nicht vollständig eigenständig sondern in Begleitung bzw. unter Rücksprache mit den Ausbildungslehrern.

Hast du diese 1,5 Jahre im Unterricht hinter dich gebracht, kommt im Anschluss die Prüfung zum Zweiten Staatsexamen. Erst wenn du diese bestanden hast, darfst du offiziell eigenständig unterrichten.

Ich habe nur von Staatsexamen auf Staatsexamen gewechselt, wenn aber deine neue Uni das B/M System hat, dann bist du an dem auch gebunden.
Ein Wechsel ist dennoch trotzdem möglich, ob all deine bisherigen Studienleistungen anerkannt werden, ist dann Sache der neuen Uni.

bubulinho 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 09:02

Die Anerkennung bei deinem Wechsel war dann wahrscheinlich größtenteils kein Problem oder? 

Kimmay  30.08.2016, 11:46
@bubulinho

Ich habe zum 2. Semester gewechselt und mir wurde bis auf 2 CP sonst alles anerkannt. Habe aber von anderen Leuten auch schon negatives gehört.