Landgericht als Kläger verpasst oder krank?
Hallo ich habe eine Frage wenn man als Kläger vom Landgericht einen Termin verpasst was passiert dann? Und wenn der Kläger krank ist wie muss er vorgehen ? Ich habe kein gerichtstermin Frage nur weil wir mit Kollegen über dieses Thema diskutiert haben und wollte mich schlau machen:)
1 Antwort
Beim Landgericht herrscht (in Deutschland) Anwaltszwang, weshalb grundsätzlich ein Anwalt auf jeder Seite erscheinen muss. Eine Partei (egal ob Kläger oder Beklagter) ohne Anwalt wird als nichterschienen betrachtet, sodass die Voraussetzung für ein Versäumnisurteil vorliegen.
Falls das Gericht persönliches Erscheinen einer (oder beider) Parteien angeordnet hat, führt das bei anwesendem Anwalt nicht zur Säumnis (weil anwaltlich vertreten), sondern höchstens zu Ordnungsmaßnahmen (Ordnungsgeld) seitens des Gerichts, wenn das Nichterscheinen nicht entschuldigt werden kann (z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests über Verhandlungsunfähigkeit).