kommt man für ein PayPal betrug knast mit 17 jahren?
10 Antworten
Hier sind erst einmal die beiden entscheidenen Gesetze
§ 263 Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 263a Computerbetrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Wie Du unschwer erkennen kannst, besteht bei beiden eine Strafandrohung von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe.
Grundsätzlich hat ein Ersttäter nicht gleich eine Freiheitsstrafe zu befürchten und für einen Jugendlichen wird nach dem Jugendstrafrecht ein noch milderer Ansatz für eine Bestrafung gewählt.
Vor Gericht wird aber nicht nur die einzelne Tat sondern auch die Gesamtumstände der Tat und die Person des Täters berücksichtigt, dabei spielen auch die Motive, die Schadenshöhe, die Folgen für das Opfer und andere Umstände eine Rolle.
Handelt es sich also um einen jugendlichen Mehrfachtäter, der vielleicht schon den einen oder anderen "Warnschuss" ignoriert hat, kann es durchaus auch einmal zu einer Haftstrafe kommen. In der Regel wird jedoch mit Sozialstunden oder einer Geldstrafe zu rechnen sein.
Was hast du denn alles verbrochen?
Auf jeden Fall einen widerrechtlichen Paypal-Account mit gefälschten Daten angelegt, denn als Minderjähriger kann man sich da gar nicht rechtmäßig anmelden.
Und dann?
Was hast du dann alles verbrochen?
Um wieviel Geld geht es?
Strafmündig bist du in jedem Fall!
Und Betrug begeht man ja nicht "fahrlässig", sondern mit VORSATZ!
Sehr gute und detaillierte Information, die Du da lieferst. Es gibt den Straftatbestand "PayPal-Betrug" nicht. Also kannst Du dafür hier keine Aussage erwarten.
Kommt auf deine Tat an. Wäre möglich das du eine Haftstrafe bekommst.
Geringer Umfang oder PayPal pleite geraubt?
Vorstrafenregister leer? Dann eher nicht. Sozialstunden schon.