Klassenlehrer will Attest gegen Läuse?
Heute kam mein Sohn nach der Schule mit folgender Information nach Hause.
Herr E. hat gesagt, wir müssen alle ein Attest nach den Weihnachtsferien vom Arzt besorgen, dass wir keine Läuse haben, sonst dürfen wir nicht zur Schule. Gibt es kein Schulamtpersonal die vor Ort in den Schulen kontrollieren? Gibt es ein Gesetz für so eine Ansage des Lehrers? Danke für hilfreiche Antworten und ich wünsche allen läusefreie Weihnachten und einen guten Rutsch.
7 Antworten
Früher wurde der Läusebefall dem Gesundheitsamt gemeldet, das einen Mitarbeiter mit der Kontrolle in der Klasse beauftragte. Diese Regelung ist seit langem abgeschafft, und niemand in der Schule hat das Recht, hier zu kontrollieren.
Nach der gesetzlichen Lage ist ein Attest erforderlich, wenn ein Kind nach einem Läusebefall die Schule wieder besucht. Dabei wird dann aber den Schulen empfohlen, die Bestätigung der Eltern als ausreichend zu sehen und auf das Attest zu verzichten.
Es hängt jetzt eben von der Schule ab. Wennn das Attest gefordert wird, musst du es schon beibringen.
Quelle:
Dann macht man halt einen Termin beim Hausarzt. Der bescheinigt das. Ist doch nicht so schlimm. Vermutlich werden sie die Viecher nicht los und haben sich daher zu diesem Schritt entschieden.
Der Hausarztbesuch kostet bei euch Geld?
Ihr habt doch auch ein Interesse daran, dass die Klasse Läusefrei wird. Dann geh gleich morgen oder Montag hin oder geh am Ferienort zum Arzt.
Wenn man will findet man einen Weg. Wenn man nicht will ...
Ja, diese Vorschrift gibt es.
Ihr braucht vom Hausarzt ein Attest über die Infektionsfreiheit. Das Attest besagt, dass der Sohn läusefrei ist... nur eben verklausuliert. Kostet übrigens 10 Öcken, weil solche Atteste nicht von der Kasse gezahlt werden.
Kitas und Schulen MÜSSEN solche Atteste fordern, sonst darfd as Kind nicht zurück kehren.
Meine Mädels haben sich damals in der Schule bzw im KiGa auch diese lästigen Krabbelviecher geholt... von daher kenn ich das zur Genüge.
In der Regel braucht man das nicht.
Es reicht eine unterschriebene Elternerklärung, dass man das Kind abgesucht, bzw. bei Befall mit dem entsprechenden Läuseshampoo aus der Apotheke behandelt hat.
Ich arbeite in der Schule, bei uns braucht man kein ärztliches Attest. Das wird höchstens verlangt, wenn ein Kind innerhalb kürzester Zeit mehrfach verlaust in die Schule kommt.
https://www.kinderarzt-gilching.de/images/Infothek/bescheinigung_bei_laeusen.pdf
Das Infektionsschutzgesetz sagt aber was anderes.
Tut es nicht:
Der § 34 IfSG sieht für die Prüfung auf Kopflausbefall aber keine medizinischen Sachkenntnisse als Voraussetzung vor. Die Eltern stellen selbst den Befall fest und führen die Behandlung durch, da die erhältlichen Anwendungsmittel als hinreichend wirksam gelten und damit keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist.
Laut Infektionsschutzgesetz dürfen befallene Personen weder die Gemeinschaftseinrichtung betreten, noch an ihren Veranstaltungen teilnehmen und zwar solange, bis nach ärztlichem Urteil keine Gefahr mehr für eine Weiterverbreitung besteht.
Befallene Personen! Das Kind der Fragestellerin ist aber nicht befallen. Und mit einem Läuseshampoo aus der Apotheke kann man nach einer Wartezeit von einem Tag die Schule wieder besuchen.
Das vermuten wir, dass das Kind nicht befallen ist...
Geh ich davon aus, warum sonst regt sich die Mutter so auf... .
Naklar, wenn man die Zeit und das Geld hat zum Hausarzt zu gehen. Was wäre, wenn man die kompletten Ferien verreist bei der Familie ist?