Kaufbeleg nicht mehr vorhanden, Garantie?

13 Antworten

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Du hast jetzt viele und auch ueberwiegend richtige Antworten zum Thema Gewaehrleistung bekommen, gefragt hattest du aber nach der Garantie.

Also schmeiss die ganzen Gewaehrleistungsantworten in die Tonne. Die haben naemlich mit der Garantie rein gar nichts zu tun. Lies dir statt dessen die jeweiligen Garantiebedingungen durch. Da steht drin, was fuer die Geltendmachung von Garantieanspruechen erforderlich ist und was nicht. Bei der Garantie kommt es ausschliesslich auf die Garantiebedingungen an und nicht auf irgendwelche gesetzlichen Regelungen oder Richtersprueche zu einem voellig anderen Thema.

MissWunderin 
Beitragsersteller
 04.02.2011, 10:26

lach Danke, da hast Du wohl Recht. Klar steht in den AGBs, dass eine Kopie der Rechnung mit dabei sein soll, aonsonsten würde wohl jeder versuchen, dort sein defektes Gerät ersetzt zu bekommen. Aber es gibt ja viele Irrtümer zu diesem Thema, werde wohl einfach die Antwort abwarten müssen.

Kann klappen, muss aber nicht... hängt von der Kulanz des Ladens ab.

Denn auf dem Kontoauszug steht ja nicht, welcher Artikel gekauft wurde, sondern nur Datum und Betrag.

Wenn der Verkäufer nicht glauben will, dass Du den Artikel bei ihm gekauft hast, dann musst Du meines Wissens nachweisen (zB Zeugen), dass der Artikel dort gekauft wurde.

viel Glück!

exorutus  04.02.2011, 09:37

Dem Laden ist "Garantie" egal, da er nichts damit zu tun hat. Garantie ist eine reine Herstellerleistung. Was du meinst, ist "Gewährleistung".

ratzenlady  04.02.2011, 09:38
@exorutus

Hupps... stimmt, Du hast völlig Recht. Sorry!

exorutus  04.02.2011, 10:05
@ratzenlady

Jain, ich hab nochmal selbst nachgesehen. Händler können auch Garantie über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus freiwillig geben. Es ist eben nur meistens der Fall, dass die Garantie von Herstellerseiten kommt.

ratzenlady  04.02.2011, 10:13
@exorutus

passt schon. Wie Du selbst schreibst, ist das dann eine freiwillige Leistung.

Rein rechtlich hast Du mit Deinem Kommentar schon Recht. :-)

Wahrscheinlich nicht, denn auf dem Kontoauszug steht ja nicht, um welchen Artikel es sich handelt.

MissWunderin 
Beitragsersteller
 04.02.2011, 09:30

In diesem Fall steht es mit dabei, ob das allerdings "rechtskräftig" ist...

flirtheaven  04.02.2011, 09:37
@MissWunderin

ja, dann sollte es kein problem sein. gilt allerdings zunächst nur für gewährleistung!!

Fugenfuzzi  04.02.2011, 09:42
@MissWunderin

Wenn Artikel angegeben kannst aber so immer noch nicht Nachweisen das das Gerät das du hast und das defekt ist auch das Gerät ist das du bei dem Händler gekauft hast. Bei vielen Geräten gibts bestimmte Nummern die auf den Verpackungen stehen. Wenn man die Original Verpackung dabei hat (sofern vorhanden) und im Idealfall auch den Bon ,dann kann der Verkäufer Nachprüfen ob es auch das Gerät ist das du bei Ihm gekauft hast. Natürlich ( nur es mal zu erwähnen) kannst hergehen kaufst ein Gerät bei X und eines bei Y(gleiches Modell). So nun geht das Gerät das du bei Y gekauft hast defekt ,verliesrt den Bon von dem gekauften bei Y. Nun nimmst die Original Verpackung von X schnappst den Bon von X und das Gerät was du bei Y gekauft hast. Gehst zum Verkäufer bei X und tauschst es um. In vielen Fällen ists machbar. Fällt nicht auf .Ob es X oder Y umtauscht ist dann so oder so latte.

flirtheaven  04.02.2011, 09:48
@Fugenfuzzi

die wenigsten geschäfte registrieren beim kassiervorgang die seriennummer. und nicht jedes gerät hat eine seriennummer.

ja, das sollte reichen, versuch es einfach...

Rechtlich Grauzone. Im Normalfall muss der Kassenbelegt aufgehoben werden in der Zeit der Gewährleistung. Selbst Wenn etwas über z.B. EC Karte gekauft wurde kann es alles mögliche sein und der Händler kann ( wenn er sehr streng ist) die Gewährleistung verweigern. Wenn man seinen Bon zum Produkt verloren hat ist man selbst schuld. Ich bewahre immer meine in einer Holzkasette auf die bei mir im Arbeitszimmer steht.Wenn es um Technische Produkte geht.

flirtheaven  04.02.2011, 09:44

stimmt nicht! es gibt dazu mehrere urteile wie z.b.:
LG Stuttgart, Az. 37 O 44/06 KfH

Fugenfuzzi  04.02.2011, 10:25
@flirtheaven

Geh ins Amtsgericht Frankfurt am Main und lass dir die Urteile die Öffentlich sind geben oder einsehen. Soweit ich weis ging eines bis zum OLG Karlsruhe und da hat sogar ein Kläger verloren !. Da kannst dein AZ zu Stuttgart knicken !.