Kann man wenn man zb. Kriminalkommissarin ist in Deutschland aber nach Österreich zieht, sein Beruf weiter ausüben, obwohl man kein Österreichischen Pass hat?
Ich würde gerne später Kriminalkommissarin werden, jedoch kann es sein das wenn ich älter bin, nach Wien ziehen würde. Könnte ich dann trzdm dort weiter Kriminalkommisarin sein oder bräuchte ich erst ein österreichischen Pass ? Das würde mich gerne interessieren.
7 Antworten
Das könntest du auch dann nicht, wenn du sie hättest. Nicht in Österreich. Du kannst natürlich jeden Tag ins Nachbarland pendeln.
Kriminalkommissar und ist übrigens gar kein Beruf. Auch nicht in Österreich. Man ist Polizist. Und dazu muss man die staats- und rechtskundigen Grundlagen wissen/lernen. Die lassen sich nicht europaweit übertragen. Außerdem ist man damit Landes- oder Bundesbeamter.
Ich glaube nicht, dass du dich schon gut über dieses Gewerk informiert hast.
Gruß S.
Wenn du bei der Landespolizei bist kannst du nichtmal einfach so innerhalb von Deutschland die Bundesländer wechseln...also kannst du dir die Antwort auf die Frage ja denken.
Österreich ist, besonders auf das Waffengesetz bezogen, einfach komplett unterschiedlich.
Wenn du noch jung genug bist könntest du in Österreich komplett neu anfangen, sobald du die Staatsbürgerschaft hast...aber dann fängst du komplett wieder von vorne an.
Kann man wenn man zb. Kriminalkommissarin ist in Deutschland aber nach Österreich zieht, sein Beruf weiter ausüben
Wenn du grenznah zu Deutschland wohnst, und pendeln kannst, darfst du auch in Österreich wohnen. Mit Wien wird das pendeln schwierig, es sei denn du pendelst nur am Wochenende.
In Deutschland kündigen, und Polizist in Österreich werden, geht nicht (so ohne weiteres). Die Österreicher verschenken Staatsbürgerschaften nur an finanzkräftige russische Oligarchen. Ansonsten müsstest du dir das schon verdienen.
Dafür muss man die Polizeiausbildung absolvieren und dafür braucht man die österr. Staatsbürgerschaft.
Also eher nicht.
Du kannst und darfst nur in Deutschland als Kriminalbeamtin dienen. Deinen Wohnort darfst du jedoch selbst wählen.