Kann ich mir selbst einen Namen geben und verlangen damit angesprochen zu werden?
Bin mit dem Namen den mir meine Eltern gaben nicht einverstanden. Das ist inakzeptabel.
13 Antworten
Du kannst Dir gerne einen Nickname geben, hast aber keinen Rechtsanspruch auf die Nennung desselben.
Wenn Du "Jürgen" heißt, kann ich Dich auch gerne "Jason" nennen, aber verlangen darfst Du gar nichts. Es gilt, was in der Geburtsurkunde steht, fertig. Und steht dort "Klaus-Bärbel", hast Du eben Pech.
Bleiben zwei Fragen:
1. Wieso kommst Du erst jetzt auf den Trichter, nachzufragen?
2. Und warum fragst Du hier? Wie wäre es mit einer Anfrage beim Standesamt? Das hättet ich schon lange gemacht.
Denn dort wird man Dir schon sagen, ob Du überhaupt, und wenn ja, wie Du etwas ändern kannst.
Du kannst dir selbst einen Sptznamen geben. Aber dein geburtsname, Vorname und Familienname bleibt er halten. Du könntest auf dem Standesamt eine Namensänderung beantragen, kostet einiges und ob dein Wunschnahme möglich ist ???
Du kannst auch nichts dafür wie die Nase in deinem Gesicht ausschaut! Aber willst du eine andere Nase, dann musst du den Schönheitschirurgien bezahlen.
denk mal nach was das umschreiben deiner offiz. papiere alles kostet
Wenn du 18 bist kannst versuchen dich umbenennen zu lassen. Dürfte eigentlich kein Problem sein.
Bis dahin gehts nur via "Rufnamen" bzw. "Spitznamen".... Und ob sich die Eltern/ Verwandten daran halten sieht man dann. Verlangen kann man viel/ Erzwingen kann man das nicht
Du kannst dich nennen lassen, wie du willst. Rechtlich gesehen hast du aber den von deinen Eltern gegebenen Namen. Zumindest so lange, bis du ihn offiziell ändern lässt. Das ist allerdings nicht in jedem Fall möglich und es kostet auch eine Stange Geld.
Ich muss mein ganzes Leben mit diesem Namen herum laufen. Da kann ich doch verlangen, dass er mir gefällt ?
ja, das müssen andere auch......
Nein, musst du vielleicht nicht. Unter Umständen kannst du ihn, wenn du volljährig bist ändern lassen.
Kann ich da Vor,- und Nachnamen ändern lassen ?
Um einen Vornamen zu ändern, braucht es triftige Gründe: z. B. wenn der Name zu Verwechslungen führt oder sehr exotisch ist. Die Verwaltungsvorschrift sagt auch, dass „Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als sechzehn Jahre sind (…) nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden sollen.“
z.b. dieser " wollen sie ihr kind wirklich claire nennen Frau Grube?"
Wieso soll ich zahlen, kann doch nichts dafür.