Kann ich Amazon-Gutschein auf Bankkonto o. Paypal abbuchen?
3 Antworten
Einen Amazon Gutschein kannst du nur auf Amazon benutzen.
hmm
Amazon-Gutscheine kann man selbstverständlich nur zur Bezahlung von Amazon-Bestellungen verwenden!
Alles andere macht doch gar keinen Sinn - aus Sicht von Amazon!
Warum sollte Amazon Geld verschenken?
Und mit Paypal hat Amazon sowieso grundsätzlich GAR NICHTS zu tun!
Nein, natürlich nicht!
Wie gesagt - warum sollte Amazon Geld an andere Anbieter verschenken?
Wieso verschenken... die Gutscheine/Gutschrift kauft man doch... wenn Amazon Schlau wäre würden die sowas doch anbieten und 10 Transferierungsgebühr nehmen!!! Fertig!
Nein. Amazon wäre dumm, wenn die so was anbieten würden.
Und genau deshalb tun sie es nicht.
Ne... Ne gib es zu hab eine Nische entdeckt!!! Die 10 € wären es Wert einfach eine Auszahl-Wallet einprogrammieren das was.
Du möchtest dein Amazon Konto aufladen ?
Ne
Ah so wie ich das jetzt verstehe hast du Amazon Guthaben auf deinem Amazon Konto und möchtest dies nun auszahlen - richtig ?
dafür musst du dich dann an den Amazon Kundenservice wenden.
ja ok danke
Vorschlag ist (jetzt nach Recherche) aber wahrscheinlich auch nur bei noch nicht eingelösten Gutsxhein möglich, sprich nur ein Widerruf des Gutscheins möglich und nicht, wenn er schon eingelöst ist
Dazu kann ich nicht allzu viel sagen. Das wäre nur das was mir einfallen würde ^^
Alles gut, man hilft oder versucht zu helfen wo man kann :)
da haste recht :))
"dafür musst du dich dann an den Amazon Kundenservice wenden."
Das ist überflüssig.
Eingelöstes Gutschein-Guthaben bekommt man grundsätzlich NICHT wieder raus aus dem Amazon-Account.
Nur für Amazon-Bestellungen kann man es nutzen - sonst nichts.
steht das auch klipp und klar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen ?
Da musst du mal suchen.
In der Amazon-Hilfe steht's auf jeden Fall:
www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=hp_left_v4_sib?ie=UTF8&nodeId=201937200
Könnte ja sein das man das Geld dort transferieren kann... war nur eine Überlegung