Kann ich als Minderjährige im Internet Sachen bestellen?
Hallo, ich bin 15 und habe ein Girokonto. Kann und darf ich im Internet Dinge bestellen und mich bei Amazon und so anmelden?
8 Antworten
da du minderjährig bist darfst du eig noch keine kaufvertrage in der form abschließen, da du im falle des nicht zahlens nicht haftungsfähig bist. ich habe allerdings als ich noch minderjährig war immer sachen bestellt.bei ebay, versandhäusern etc und es hat immer alles super geklappt. nur bezahlen muss man es, sonst fliegt es auf ;-)
Wenn der Anbieter keine Altersbeschränkung vorschreibt, kannst Du prinzipiell auch im Internet bestellen. So wie Du auch im Supermarkt etwas kaufen kannst! Taschengeldparagraph! http://wiki.familieninsel.de/index.php/Taschengeldparagraph
Nein, du bist nich voll geschäftsfähig und brauchst somit die einverständnis deiner Eltern. Bis du 18 bsit. Auch um dich bei Amazon anzumelden z.B.
Bei manchen musst du z.B die Kennung von einem Personalausweis deiner Eltern eintragen...bzw bei manchen kannst du dich auch garnicht eintragen wenn du nicht 18 bist. Da müsste sich dann ein Elternteil anmelden.
Nein auf keinem Fall du nach dem Gesetz nicht geschäftsfähig bist und keine Rechtsgeschäfte tätigen darfst!!!
Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig.(§ 104 BGB).Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB).
Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schliessen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, dh. genehmigen (§§ 183 und 184 BGB).
Überleg mal! Danach darf also ein z.B. 15-jähriger Azubi sich von seinem selbst verdienten, eigenen Geld NICHTS kaufen! Da kann ja was nicht stimmen! In diesem Alter ist man zumindest beschränkt geschäftsfähig! Und das reicht für normale Kaufgeschäfte allemal!
Steht doch da: Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB).
Müsste das nicht im Internetshop unter den AGBs nachzulesen sein? Theoretisch sollte es aber vom Gesetz her gehen, da du beschränkt geschäftsfähig bist und Dinge im Taschengeldbereich selbst erwerben darfst.
Und woher wissen die, ob meine Eltern das erlauben?