Kann es zu Schwierigkeiten kommen wenn mein Freund sein Gehalt auf mein Konto überweisen lässt?
Hallo zusammen, mein Kumpel wird vom Staat unterstützt und möchte quasi sein Gehalt auf mein Konto überweisen... könnten da Schwierigkeiten für uns entstehen, da er ja ,,Harz IV'' darf er ja nicht mehr als 100€ oder so bekommen würden die ihn dann Geld abziehen obwohl es auf mein Konto ist ?
Danke im voraus!!
11 Antworten
wenn dein kumpel alg2 bekommt und arbeiten geht, dann muss er jede stelle die er antritt beim jobcenter melden. sicher darf er die ersten 100 euro behalten und darüber hinaus 20% bis 1000 euro.
besser ist also er eröffnet sein eigenes konto, bei minderjährigen machen das die eltern und ohne die kann er als minderjähriger auch keinen job anfangen.
sollte er sein einkommen verschweigen, macht er sich strafbar und bekommt eine strafanzeige, rückforderung der leistungen, weiterhin muss er ordnungsgeld bezahlen. ob das die sache wert ist - ist wohl nicht wirklich so oder?
Betrug, Geldwäsche, Erschleichung von Sozialleistungen.
Ich ich zahle das mit meinen Steuern. Damit ist das für mich persönlich. So einer wie du gehört ins Gefängnis.
Ich hoffe, es liest hier ein Beamter mit und ermittelt deinen Namen.
Nennt sich Betrug, sobald das rauskommt ist er dran und darf neben weiterer Strafen das gesamte, zu unrecht kassierte, Geld zurückzahlen. Da du mitmachst wird es für dich dann wohl auch eine Strafe geben.
Wenn er kein volles Gehalt verdient muss er entweder die Grenzen einhalten oder aber Abzüge akzeptieren und gut ist es. Er kann nicht einerseits vom Staat abkassieren und dann noch mal bei einer Arbeit, wenn er über 450 Euro geht zahlt er ja nicht mal mehr die Steuern für sein Gehalt.
Wofür will er das Extrageld denn? Damit es ihm für wenig Arbeit besser geht als so manchen mit 40 Stunden und mehr?
Da stellt sich dann doch die Frage, wo landet denn sein Harz IV (wobei U25 eigentlich die Eltern unterhaltspflichtig sind) und wie soll das Arbeitsverhältnis aussehen, ist das dann eine Ausbildung, hat er schon was gelernt, ist er Schüler?
Sowas müsste er mit dem Arbeitsamt besprechen wo das Geld landet. Fakt ist, wenn er über dem Freibetrag liegt muss er den Rest mit seiner Stütze verrechnen lassen, alles andere bringt ihn nur in Schwierigkeiten. Ansonsten wird er irgendwen haben der doch für ihn verantwortlich ist, als Minderjähriger kann er doch nicht ohne einen Vormund sein und sei es der Leiter der Wohngruppe oder jemand vom Jugendamt. Diese Person müsste in dem Fall mit Rat und Tat zur Seite stehen. Davon ab gibt es sog. Taschengeldkonten oder Jugendkonton die mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten/Vormunds eingerichtet werden können. Dies ist z. B. auch für Azubis gedacht, da diese teils vor ihrem 18. Geburtstag ins Berufsleben eintreten.
Du hast doch sicher bei der Kontoeröffnung erklärt, dass du das Konto auf eigene Rechnung führst. Deine Vorgehensweise ist danach nicht rechtmäßíg.
nein also hab vergessen zu sagen das wir ja noch Jugendliche sind und er kein Konto hat... Und er möchte nicht dass das Geld auf das Konto der Eltern geht, weil er fast kein Kontakt zu den Hat. Bitte nicht falsch verstehen hahaha
Das ändert nichts daran, dass du dein Konto damit insoweit nicht mehr auf eigene Rechnung führst. Er soll sich selbst ein Konto einrichten. Ansonsten kann das ERHEBLICHE Probleme für dich bringen.
Du bist 18. Wenn du das machst, bist du mitschuldig und machst dich genau so strafbar...
und
>nein also hab vergessen zu sagen das wir ja noch Jugendliche sind <
zählt nicht. Mit 18 bist du volljährig und trädst die Konsequenzen.
nein also hab vergessen zu sagen das wir ja noch Jugendliche sind und er kein Konto hat... Und er möchte nicht dass das Geld auf das Konto der Eltern geht, weil er fast kein Kontakt zu den Hat. Bitte nicht falsch verstehen hahaha