Kann ein Verrechnungscheck verfallen?
Habe meinen Verrechnungscheck nach dem entrümpeln wieder gefunden, der ist aber schon von 2008! Kann so ein scheck verfallen?
5 Antworten
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall hilft das Scheckgesetz weiter. Dort heißt es in Art. 29:
"(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden."
Demzufolge hast du keinen Einlösungsanspruch.
Ob ein Anspruch auf die damit verbundene Zahlung noch besteht, wäre gesondert zu prüfen.
Wäre ja auch echt zu schön gewesen, wenn ich da noch Anspruch gehabt hätte. Trotzdem Danke
Das sind ja schon etliche Jahre her.
Hier kann nur die Bank eine Auskunft geben. Aber die wichtige Frage,
die sich die Bank auch stellen wird,m gibt es noch den Aussteller?
Wenn ja, ist er dann noch bereit zu zahlen?
Wenn der Zahlungsanspruch noch besteht und nicht verjährt ist, müsste das Finanzamt einen neuen Scheck ausstellen.
Einfach bei der Bank einreichen. Kann so pauschal nicht beantwortet werden. Es liegt an dem Aussteller, ob er den Scheck noch bezahlt.
Also diese Frage kann hier und auch bei deiner Bank keiner beantworten.
Bloß weil du die Antwort nicht kennst, bedeutet keineswegs, dass es keine gibt^^
Ich kenne mich mit V-Schecks schon aus. Vor rd. 1 Monat kam eine Kundin und hat einen Scheck über 1000€ ( ausgestellt 2011) aus einem Gewinnspiel bei REWE eingereicht. Wir konnten alle nicht beantworten ob er von REWE noch eingelöst wird. (wurde er aber). REWE hatte ihn nicht gesperrt.
Von daher kann die Frage pauschal nicht beantwortet werden. So etwas gibt es.
Ja okay, der Scheck ist vom Finanzamt! Hatte mein Auto verkauft und noch etwas Steuern zurück bekommen aber durch den Umzug ist er mir halt irgendwie verloren gegangen, bis ich in die letzten Tage mal gefunden hatte! Also lieber bei der Bank fragen oder beim Finanzamt??
Bei der Bank den Scheck einreichen. Das Finanzamt hat den gewiß nicht gesperrt. Da bekommst du dein Geld noch.
Hier sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.
Nein, hier gilt das Scheckgesetz.
Frag mal bei der Bank nach
Ich hoffe das es die Bank überhaupt noch gibt. Der Scheck ist vom Finanzamt, können die mir vielleicht einen neuen ausstellen?