Kann ein Verrechnungscheck verfallen?

5 Antworten

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall hilft das Scheckgesetz weiter. Dort heißt es in Art. 29:

"(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden."

Demzufolge hast du keinen Einlösungsanspruch.

Ob ein Anspruch auf die damit verbundene Zahlung noch besteht, wäre gesondert zu prüfen.

SabineOstermann 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 17:22

Wäre ja auch echt zu schön gewesen, wenn ich da noch Anspruch gehabt hätte. Trotzdem Danke

Das sind ja schon etliche Jahre her.

Hier kann nur die Bank eine Auskunft geben. Aber die wichtige Frage,
die sich die Bank auch stellen wird,m gibt es noch den Aussteller?

Wenn ja, ist er dann noch bereit zu zahlen?

SabineOstermann 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 13:44

Ich hoffe das es die Bank überhaupt noch gibt. Der Scheck ist vom Finanzamt, können die mir vielleicht einen neuen ausstellen?

Havenari  20.05.2016, 14:29
@SabineOstermann

Wenn der Zahlungsanspruch noch besteht und nicht verjährt ist, müsste das Finanzamt einen neuen Scheck ausstellen.

Einfach bei der Bank einreichen. Kann so pauschal nicht beantwortet werden. Es liegt an dem Aussteller, ob er den Scheck noch bezahlt. 

Also diese Frage kann hier und auch bei deiner Bank keiner beantworten.

Havenari  20.05.2016, 14:28

Bloß weil du die Antwort nicht kennst, bedeutet keineswegs, dass es keine gibt^^

Heidrun1962a  20.05.2016, 17:45
@Havenari

Ich kenne mich mit V-Schecks schon aus. Vor rd. 1 Monat kam eine Kundin und hat einen Scheck über 1000€ ( ausgestellt 2011) aus einem Gewinnspiel bei REWE eingereicht. Wir konnten alle nicht beantworten ob er von REWE noch eingelöst wird. (wurde er aber). REWE hatte ihn nicht gesperrt. 

Von daher kann die Frage pauschal nicht beantwortet werden. So etwas gibt es. 

SabineOstermann 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 06:41
@Heidrun1962a

Ja okay, der Scheck ist vom Finanzamt! Hatte mein Auto verkauft und noch etwas Steuern zurück bekommen aber durch den Umzug ist er mir halt irgendwie verloren gegangen, bis ich in die letzten Tage mal gefunden hatte! Also lieber bei der Bank fragen oder beim Finanzamt??

Heidrun1962a  23.05.2016, 08:34
@SabineOstermann

Bei der Bank den Scheck einreichen. Das Finanzamt hat den gewiß nicht gesperrt. Da bekommst du dein Geld noch.

Hier sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.

Havenari  20.05.2016, 14:30

Nein, hier gilt das Scheckgesetz.

Frag mal bei der Bank nach