kann ein kind alleine ein zweites ohrloch stechen lassen gehen?
IST ES ERLAUBT?
10 Antworten
Das ist nicht erlaubt. Und ein vernüftiger Piercer wird es auch nicht machen. Eine schriftliche Erlaubnis kann auch gefälscht sein.
Ja das geht. Das Kind ist zwischen 7 und 17 Jahren beschränkt geschäftsfähig und hat einen eigenen Willen. Lt. Gesetz ist es auch keine Körperverletzung, da das Kind sich freiwillig stechen lässt. Voraussetzung ist, dass es das von seinem Taschengeld bezahlen kann. Mit Einverständnis der Eltern könnte der Piercer u.U. dann angezeigt werden, wenn das Kind noch nicht die nötige Reife hatte. Das aber festzulegen ist sehr schwer und wird über einen Gutachter erfolgen und ist meistens zwecklos. (gleiches gilt übrigens für Tatoos) Aber vorsicht: Seriöse Piercer machen das nur im Beisein der Eltern. Hier kannst du alles nachlesen: http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/specials/99905/index.html
Unter 18 Jahren benötigst du deinen Ausweis, die schriftliche Erlaubnis von beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. Wenn dein/e Mutter/Vater alleinerziehend ist, wird ein Dokument benötigt, das die alleinige Erziehungsberechtigung nachweist (z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches). Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden. Bei unter 16jährigen muß mindestens ein Elternteil mit ins Studio kommen. Bei unter 14jährigen müssen beide Eltern mit ins Studio kommen.
Es gibt übrigens viele seriöse Piercer die sich nicht nach starren Altersgrenzen richten, sondern nach der individuellen Reife des Jugendlichen - ganz so, wie es der Gesetzgeber auch vorsieht :-)
Nur mit Einverständnis der Eltern. Ansonsten geht das nicht (wenn unter 16 Jahren!)
Nein nur mit so einem Bstätigungsschreiben der Eltern. Als ich früher das machen lies hat er auch noch das ich denn Perso meiner Eltern mit dem schreiben vorzeige