kann ein kind alleine ein zweites ohrloch stechen lassen gehen?
IST ES ERLAUBT?
10 Antworten
Das ist nicht erlaubt. Und ein vernüftiger Piercer wird es auch nicht machen. Eine schriftliche Erlaubnis kann auch gefälscht sein.
Ja das geht. Das Kind ist zwischen 7 und 17 Jahren beschränkt geschäftsfähig und hat einen eigenen Willen. Lt. Gesetz ist es auch keine Körperverletzung, da das Kind sich freiwillig stechen lässt. Voraussetzung ist, dass es das von seinem Taschengeld bezahlen kann. Mit Einverständnis der Eltern könnte der Piercer u.U. dann angezeigt werden, wenn das Kind noch nicht die nötige Reife hatte. Das aber festzulegen ist sehr schwer und wird über einen Gutachter erfolgen und ist meistens zwecklos. (gleiches gilt übrigens für Tatoos) Aber vorsicht: Seriöse Piercer machen das nur im Beisein der Eltern. Hier kannst du alles nachlesen: http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/specials/99905/index.html
Denn dann kann nicht nur eine schlechte Tätowierung die Folge sein, sondern bei mangelnder Hygiene auch eine Infektion – eventuell eine unbedenkliche, eventuell aber auch eine schwerwiegende wie beispielsweise die mit HIV oder Hepatitis. Deshalb gilt: Auch wenn es Ihnen persönlich schwer fällt, nehmen Sie den Wunsch Ihres Kindes nach einem Tattoo ernst und setzen Sie sich mit diesem – und vor allem Ihrem Kind darüber – intensiv auseinander. Mit ganz viel Glück legt sich der Wunsch vielleicht von selbst.
Naja, leider stimmt das nicht. Ich habe mich gerade gestern oder vorgestern mit dieser Frage auseinandergesetzt und viele Artikel im Internet nachgelesen, die alle das gleiche mitteilen. Deshalb habe ich oben den Link eingefügt zum nachlesen. Ich dachte selbst bis gestern/vorgestern dass das Körperverletzung ist und unter 18 nicht erlaubt ist, habe mich aber getäuscht. Ich füge hier zum Beweis einen weiteren Link ein: http://www.muetterberatung.de/details/994/Tattoosf%C3%BCrMinderj%C3%A4hrigeErlaubenoderverbieten.html
Dieser sagt folgendes aus: ...
ich gehe davon aus, das du das kind zu nem profi,also zum piercer schicken würdest.dieser macht es nur im beisein der eltern + personalausweis (Mama oder Papa) und der vollmacht (für die unterlagen)normalerweise ab 16jahren, aber bei nem normalen ohrloch glaube ich ist es unterschiedlich.
Unter 18 Jahren benötigst du deinen Ausweis, die schriftliche Erlaubnis von beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. Wenn dein/e Mutter/Vater alleinerziehend ist, wird ein Dokument benötigt, das die alleinige Erziehungsberechtigung nachweist (z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches). Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden. Bei unter 16jährigen muß mindestens ein Elternteil mit ins Studio kommen. Bei unter 14jährigen müssen beide Eltern mit ins Studio kommen.
Es gibt übrigens viele seriöse Piercer die sich nicht nach starren Altersgrenzen richten, sondern nach der individuellen Reife des Jugendlichen - ganz so, wie es der Gesetzgeber auch vorsieht :-)
Nur mit Einverständnis der Eltern. Ansonsten geht das nicht (wenn unter 16 Jahren!)
Nein nur mit so einem Bstätigungsschreiben der Eltern. Als ich früher das machen lies hat er auch noch das ich denn Perso meiner Eltern mit dem schreiben vorzeige
Die gesetzliche Regelung zur Tätowierung Minderjähriger Die schlechte Nachricht zuerst: Eine gesetzliche Regelung, ab wann man sich tätowieren lassen darf, gibt es nicht. Generell kann sich also jeder Jugendliche jederzeit ein Tattoo stechen lassen. Die gute Nachricht: Seriöse Tätowierer und Tattoo-Studios tätowieren generell nicht, wenn der Jugendliche unter 14 Jahre alt ist – auch nicht mit Einverständnis der Eltern. Und auch danach, bei den 14- bis 16-Jährigen reicht allein die schriftliche Einverständniserklärung nicht aus, sondern es wird verlangt, dass die Eltern bzw. mindestens ein Elterteil während der Sitzung oder der Sitzungen anwesend ist.
Erst ab 16 Jahren werden Jugendliche allein auf Grund der schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten tätowiert. Mit dieser Einverständniserklärung wird dann auch gleichzeitig die Haftung der Tätowierer ausgeschlossen, da Tätowierungen vor dem Gesetz als Bodymodification gewertet werden. Zum näheren Verständnis: Sofern Ihr Kind noch nicht volljährig ist, geben Sie mit der Einverständniserklärung also gleichzeitig die Zustimmung zur Verletzung des Körpers Ihres Kindes.
Da beim Tätowieren höchste Hygienevorschriften gelten sollten, die in Deutschland aber leider nicht regelmäßig kontrolliert werden, ist es deshalb in manchen Fällen mit Sicherheit ratsamer, Ihr Einverständnis zu geben und dabei zu sein, wenn Ihr Kind mit beispielsweise 17 Jahren tätowiert werden möchte, als wenn es auf eigene Faust loszieht und seinen Willen bei einem unseriösen Tätowierer durchsetzt.