Kann / Darf einem das Barfuß laufen im Supermarkt etc. verboten werden?
9 Antworten
ja. Das liegt im Ermessen des Landeninhabers/Filialleiters. Ich persönlich würde es meinen Kunden auch verbieten. So kann man sich vor der Haftung ausschließen, wenn etwas passiert. Da gibt es ja viele Unfallquellen. Etwas, das du aus dem Regal hoch oben runterhonen willst fällt dir auf die Füße oder irgendwo ist Glas zu Bruch gegangen und du trittst rein usw.
auch das kann der Ladeninhaber machen
Möglich ist das schon - wer das hausrecht hat, bestimmt die regeln.
Wäre allerdings sehr unklug, seinen kunden vorschriften machen zu wollen. Sonst kaufen die woanders ein. Wenn mir das passieren würde, wäre ich als kunde dauerhaft verloren. Wie gut, dass meine üblichen einkaufsquellen keinerlei probleme damit haben.
Der Ladenbesitzer bzw. von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus und können dich in diesem Fall des Ladens verweisen.
Nein, in wohl keiner Supermarkt-Hausordnung stehen derartige Verbote, sie wären juristisch fragwürdig bzw. gar nicht zulässig (man genauso wenig Flipflop-, High-Heels- oder Plateauschuhträgern den Eintritt verwehren...).
Ich gehe immer barfuß einkaufen und hatte wegen meiner Barfüßigkeit noch keine Probleme. Auch die Security-Leute, die nach 20 Uhr vor der Rewe-City-Filiale stehen, stört es nicht. Ich sehe regelmäßig auch andere Leute barfuß einkaufen.
Vor zwei Jahren hatte ich mal ein Streitgespräch mit einer Kassiererin und dem Marktleiter, weil jemand zu Unrecht eines Diebstahls verdächtigt und unverschämt behandelt wurde. Dass ich barfuß war, wurde dabei mit keinem Wort angesprochen.
Es muss in der Hausordnung nicht explizit und "vorab" drin stehen. Ich brauche nicht mal eine Hausordnung. Wer in meiner Wohnung ne Kippe ansteckt fliegt raus oder es kommt die Bullerei. Basta.
Nicht zulässig ? Auf die Verfassungsklage wäre ich mal wirklich gespannt.
Ein Supermarkt ist ein öffentlich zugänglicher Ort. Jemandem, der weder gegen die Hausordnung noch gegen sonstige Gesetze und Verordnungen verstößt, kann der Zutritt nicht verwehrt werden. Alles andere wäre Willkür. Eine Privatwohnung ist damit nicht zu vergleichen.
Da irrst du dich aber gewaltig. Ein Supermarkt hat einen Eigentümer und dieser bzw. in Vertretung sein Personal haben das Hausrecht, sie können jederzeit jemanden von ihrem Gelände verweisen und wenn dieser nicht geht, dann ist das Hausfriedensbruch.
Kein Supermarkt, kein Restaurantbesitzer muss jemanden bedienen oder in seinem Haus und kann Leute auffordern, zu gehen, wenn er es will, auch ohne Angabe von Gründen. Dass dies so selten geschieht, liegt daran, dass keiner gerne seine Kunden vergrault, nicht daran, dass er es nicht kann.
Dass dein Supermarkt das Barfusslaufen duldet, das ist deren Sache, sie wollen dich als Kunden nicht verlieren. Andere Märkte können anders entscheiden.
Ich bin kein Jurist, aber ich glaube du irrst dich. Ein Ladenbesitzer kann z. B. auch niemanden wegen seiner Haar- und Hautfarbe den Zutritt verwehren. Eine Klage wäre in diesem Fall sicher erfolgreich.
Rassismus ist ein eigener Strafbestand, nackte Füße im Laden verbieten ist nicht rassistisch, sondern dient der Unfallvermeidung.
Wenn der Marktleiter oder der Verkäufer das nicht möchte, kaann er das verbieten. Er hat Hausrecht, er bestimmt, wie man sich in seinem Laden benimmt.
Dann müsste man auch verbieten den Laden mit Flipflops oder Sandalen zu betreten.