Ist mit der Aufstellung von Warnbaken/Leitbaken automatisch ein Verbot vorgegeben die nebenan liegende Spur nicht kurz überqueren zu dürfen?

3 Antworten

Dazu gibt es den § 43 StVO

§ 43
Verkehrseinrichtungen

(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rot-weiß gestreift sind. 

Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb.

Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. 4§ 39 Absatz 1 gilt entsprechend.

(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

(3) Verkehrseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren.


https://dejure.org/gesetze/StVO/43.html


Die entsprechenden Zeichen 605 sind außerdem rechts- bzw. linksweisend ausgeführt.
https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_4.html

Die Unsitte das durch solche Absperrungen gefahren wird erlebt man leider immer wieder. Auch in Einsatzstellen der Feuerwehr wird gern mal rein gefahren. Insofern kann ich den Mitarbeiter der Straßenmeisterei schon verstehen. Du glaubst nicht was da alles schon passiert ist.
Ob dort gearbeitet wird oder nicht liegt nicht in deiner Entscheidung, der Auf- und Abbau solcher Leiteinrichtungen erfolgt in aller Regel wenn dort keiner arbeitet. Ein Hinweis das die Anschlussstelle nicht genutzt werden kann ist nicht zwingend notwendig. Das ist zwar ärgerlich und sicher würde ich mich auch bei der Straßenmeisterei drüber beschweren. Ein Recht einfach die gesperrte Fahrbahn zu überfahren ergibt sich dadurch aber noch lange nicht.

Wenn dort Verkehrszeichen stehen sind die zu befolgen. Wir sind nicht auf einem Basar wo man über Befolgen oder Nichtbefolgen verhandeln kann.

bjc51 
Beitragsersteller
 23.05.2017, 06:12

Die Sperrung dieser Ausfahrt lange vor Beginn der Bauarbeiten war nicht nur völlig unnötig und hirnrissig, sondern grenzt schon an Nötigung und Amtsmißbrauch. Alle die dort rausgefahren sind, haben nach gesunden Menschenverstand gehandelt und den viele Kilometer langen Stau im Schritttempo erheblich abgeschwächt. 

Gegen den Mitarbeiter der Straßenmeisterei sollte ein Verfahren eingeleitet werden und nicht gegen die genötigten und vernünftig handelnden Autofahrer. Verkehrszeichen können nicht einfach so ohne Sinn und Verstand selbstherrlich schikanös von dummen boshaften Straßenbauarbeitern aufgestellt werden, ist meine Meinung

olfinger  23.05.2017, 07:42
@bjc51

Naja, ob eine solche Sperrung nötig ist oder nicht entscheidet die jeweilige Autobahnmeisterei. In deinen bzw. den Augen der PKW war diese Sperrung vielleicht unnötig, allerdings kann man nicht wissen ob bereits die Arbeiten begonnen haben. Sowas weis man nur wenn man eine Absperrung durchfährt. 

Ich möchte dich nicht angreifen, aber das Argument das die ganzen Autofahrer mit gesundem Menschenverstand gehandelt haben ist Blödsinn. Der deutsche Autofahrer handelt in den seltensten Fällen nach dem "gesunden Menschenverstand", sondern vielmehr danach was Recht und was Unrecht ist. Vergessen wird aber ganz gerne das man nicht muss was man darf und man nicht alles darf was man macht/denkt. Der "gesunde Menschenverstand" hört ja bereits damit auf das einer etwas vormacht und alle anderen das nachmachen ohne groß zu überlegen. Die Begründung ist hier i.d.R. "wenns der macht wirds schon passen". 


Die Beleidigung die du gegenüber den Straßenbauern äußerst sind hier vollkommen falsch am Platz. Nicht sie haben den Fehler gemacht, sondern halt du weil du die Absperrung durchfahren hast. Natürlich dürfen keine Schilder o.Ä. nach Lust und Laune aufgestellt werden, aber wie bereits geschrieben liegt das "Sinnfreie" dahinter im Auge des Betrachters. Nur weil du glaubst das es dort falsch ist, heißt das noch lange nicht das du damit auch Recht hast und einfach handelst wie du gerade meinst. Der "gesunde Menschenverstand" hätte nachträglich einen Beschwerdeanruf getätigt und sich damit eine Strafe gespart für das unerlaubte Befahren eines gesperrten Streckenabschnittes - das mal noch zum Thema "gesunder Menschenverstand".

SirKermit  23.05.2017, 07:44
@bjc51

"Verkehrszeichen können nicht einfach so ohne Sinn und Verstand
selbstherrlich schikanös von dummen boshaften Straßenbauarbeitern aufgestellt werden,"


Was dir so erscheint, ist eine Sache. Was eine Straßenmeisterei aus ihren ureigenen Gründen (gesetzlich/organisatorisch) anordnen und durchführen muss, ist die andere. Aber die relevante.

Bevor du dich so aus dem Fenster lehnst, solltest du zunächst deren Gründe hinterfragen. Als kleiner Hinweis: bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen, gibt es Vorbereitungsarbeiten wie die Einrichtung der Baustelle.

Ob in deinem Fall der zeitliche Vorlauf der Sperrung und der Arbeiten geschickt oder sinnlos organisiert und durchgeführt wurde, kann ich nicht beurteilen. Es mag ein fehlerhafter Ablauf gewesen sein oder auch nicht, aber dein "ich habe ein Recht auf meine Abfahrt" ist keineswegs zielführend.

Mal davon abgesehen:

Es dauert bei einigen Autofahrern sehr lange, bis sie begriffen haben, dass da "ganz plötzlich" der Verlauf der Bahnen anders ist.

Nomex64  23.05.2017, 11:36
@bjc51

Genau solche Leute wie du sind es, die in Baustellen oder Einsatzstellen einfahren obwohl es verboten ist und so Einsatzkräfte und Straßenarbeiter gefährden. 

Ich frage mich ob es hier nicht sogar notwendig ist ein Verfahren nach $ 46 FeV einzuleiten weil offensichtliche ein eingeschränktes Unrechtsbewustsein vorliegt.

Aber du kannst deine Rechtsauffassung gern mal mit dem Verkehrsrechtler Herrn Prof. Dr. jur Dieter Müller vom IVV Bautzen http://www.ivvbautzen.de/ diskutieren. Er ist solchen Problemstellungen immer sehr aufgeschlossen. Ich denke aber er wird deine Rechtsauffassung nicht bestätigen.

claushilbig  27.05.2017, 11:57
@bjc51

Die Sperrung dieser Ausfahrt lange vor Beginn der Bauarbeiten war nicht nur völlig unnötig und hirnrissig

Sorry, aber das kannst Du sicher nicht beurteilen! Das kann niemand, der nicht ausführlich mit der Vorbereitung und Planung der Baustelle befasst war. (Bauzeitenplanung ist etwas ziemlich kompliziertes.)

Ja, durch die Warn/Leitbaken ist die markierte Fläche zum Befahren oder Überqueren gesperrt.

Und ob es nötig war, kannst Du ja nicht sehen. Beispielsweise: - kommt schweres Gerät, da muss vorher freigemacht werden. - Sind Bauarbeiten hinter der Ausfahrt im Gange ....

Der Sinn der Verkehrsregeln und Zeichen ist: Was draufstreht, wird erstmal gemacht. So einfach ist das. Bei einer roten Ampel hältst Du an, auch wenn keiner kommt. Ein Tempolimit gilt auch, wenn sonst keiner unterwegs ist. Parkverbot gilt auch, wenn kein anderer Parkplatz zu finden ist. Der PAnnenstreifen darf auch bei Stau nicht befahren werden.

Klar kannst Du entscheiden, dich nicht daran zu halten. Aber dann leb mit den konsequenzen.

eigentlich ist es doch klar - abgesperrt, heißt abgeperrt .. dann muss man nicht noch extra dazuschreiben, dass das auch (für die eigentlich nicht erreichbare) Ausfahrt (wenn man sich denn an die Verkehrsegeln halten würde) gilt

bjc51 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 19:28

Kannst Du das bitte fachlich kompetent begründen. Die Baken heißen nicht Absperrbaken, sondern Leitbaken/Warnbaken. 

frodobeutlin100  22.05.2017, 19:40
@bjc51

Leitbaken eben ... weil sie den Verkehr leiten sollen ...

bjc51 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 20:26
@frodobeutlin100

Okay danke, scheint rechtlich so zu stimmen. Aber dennoch sind hier gravierende Ausschilderungsversäumnisse passiert, die z.B: ein mögliches Verlassen der Autobahn an der vorherigen Ausfahrt nicht anzeigten. Anstatt klarer und besser auszuschildern führt die Straßenmeisterei die Autofahrer in die Irre und haut die zudem noch in die Pfanne. Dann wäre so ein Riesenstau nie und nimmer passiert. Bornierte boshafte Kleinhirne!

claushilbig  27.05.2017, 12:08
@bjc51

Bornierte boshafte Kleinhirne

Das ist ein bornierter, boshafter Kommentar!

Woher nimmst Du das Wissen, dass diese Sperrung (noch) nicht nötig war? Bist Du Straßenbau-Ingenieur? Hast Du die Bauzeitenplanung der Baustelle gesehen? Weißt Du, wann die Bauarbeiten beginnen, und welche Vorbereitungen dafür notwendig und nur unter dem Schutz einer Absperrung möglich sind?

M. E. bist eher Du selber das "Kleinhirn" ...

Damit, dass Ausfahrten mal gesperrt werden, auch ohne vorherige Ankündigung, muss man immer rechnen - es könnte ja z. B. auch einen Unfall in der Ausfahrt gegeben haben ...

frodobeutlin100  27.05.2017, 20:03
@claushilbig

na so ist es richtig .. es gibt Anordnungen und jeder entscheidet mal selbst, ob es sinnvoll ist diese zu befolgen oder auch nicht

eine rote Ampel ist vermutlich auch nur ein Vorschlag, dass man da stehen bleiben könnte ... man sich aber auch denken, dass es doch völlig sinnlos ist und weiterfahren ...

das ist schon eine merkwürdige Rechtsauffassung ...