Ist man verpflichtet bei einer Evakuierung durch die Polizei das Haus zu verlassen?

17 Antworten

Du bist dazu verpflichtet. Im Notfall kann Dich die Polizei sogar mit körperlicher Gewalt dazu zwingen,um zu verhindern, dass Du mit Deiner Weigerung Dir selbst Schaden zufügen könntest.

TobiasClaren  29.11.2011, 13:44

Nur dass es mein Recht ist mir Schaden zuzufügen! Ich darf mich auch umbringen, und auch wenn die Polizei erführe dass ich das gerade mache, haben sie kein Recht dies zu verhindern.

Genau so habe ich als Seitenbetreiber das Recht der Polizei Daten zu verweigern, wenn diese mit "Gefahr im Verzug" IPs aus einem Forum verlangen, wo gerade jemand seinen Suizid angekündigt hat.

Auch wenn es vielen nicht passt, das ist wirklich so! => http://www.telespiegel.de/news/10/0103-telekom-selbstmord-forum.html

hattu53  30.11.2011, 21:22
@TobiasClaren

Da muss ich Dir energisch widersprechen! Lies den von Dir empfohlenen Artikel mal richtig und Du wirst sehen, dass in folge der Weigerung Strafanzeige gestellt wurde. Und glaube mir oder nicht: Diese wird Erfolg gehabt haben. Wenn ein Polizist (Dein Beispiel) einen Suizid verhindern kann, so ist er sogar verpflichtet dies zu tun. Gehört zu den normalen Dienstpflichten. Warum sonst glaubst Du wohl, würden die sonst solch einen Aufwand treiben um Suizide zu verhindern? Beispiel: Benachrichtigung der Feuerwehr zwecks Sprungtuch bei Personen die sich zu Tode stürzen wollen.Oder Sperrung einer Bahnstrecke weil sich einer auf die Schienen legt und evtl. sogar festkettet.Keiner sagt dann: Lass ihn doch- er darf sich Schaden zufügen! Glaubst Du das nicht so lies zum Beispiel das von moluwo hier Geschriebene.

Eine Anordnung der Polizei ist eine Allgemeinverfügung, der man Folge leisten muss. Man kann zwar Widerspruch einlegen, der hat erb keine aufschiebende Wirkung. Hier war außerdem Gefahr in Verzug, also ist es auch noch ratsam, dem Folge zu leisten.

flirtheaven  06.08.2010, 11:32

es ist hauptsächlich gefahr im anzug.

lenno 
Beitragsersteller
 06.08.2010, 11:39
@flirtheaven

Das ist aber was anderes. Wenn ich einfach durch die Kreuzung brattere gefährde ich andere Menschen. Wenn ich hier zu Hause bleibe kann schlimmstenfalls mir was passieren.

flirtheaven  06.08.2010, 11:45
@lenno

und denen, die dich retten wollen.

lenno 
Beitragsersteller
 06.08.2010, 18:08
@flirtheaven

Wer will mich denn retten wenn niemand weiß das ich hier bin? Und jetzt mal ehrlich, als ob unser Haus einstürzen würde.

Sumselbiene  09.08.2010, 07:49
@lenno

Warum sollte es nicht einstürzen?

Sumselbiene  06.08.2010, 11:30

Wenn ein Polizist auf einer Kreuzung den Verkehr regelt, ist es ja genauso. Da musst du auch Folge leisten.

Wenn "Gefahr im Verzug ist", haben die Bullen Narrenfreiheit. Und damit begründen die einfach auch jede Willkür.

Allerdings ist es in diesem Fall vielleicht auch unklug, nicht auf die Polizei zu hören.

Vielleicht bestand tatsächlich Gefahr für Leib und Leben?

Man hat die Hacken zusammen zu schlagen und laut "Jawoll" zu rufen, wärend man im Stechschritt das Haus und die Gegend verlässt.....

Ich sehe keinen legitimen Grund für einen Zwang. Auch nicht, wenn sicher wäre dass eine große reissende Wassermasse kommt. Da befürchten Menschen ja zu Recht Plünderungen.

Man hat schließlich auch das Recht jederzeit sein Leben freiwillig zu beenden, und da darf auch niemand helfen.

Wenn die die Türe oder ein Fenster aufbrechen, sollten die auch dafür zahlen müssen. Wenn man sich selbst schützen kann (Maske, entfernter Raum im Keller...), könnte man wenn die kommen im ganzen Haus Reizgas verteilen (es gibt auch Reizgasversprühende Alarmanlagen). Ist ja das eigene Haus/Wohnung, und damit keine Körperverletzung anderer. Die müssen das Haus ja nicht betreten. Und nicht vergessen wenn möglich eine laufende Kamera zu verstecken. Wenn doch jemand einbricht (Rettungshelfer), dann veröffetnlicht man später das Video inkl dessen Namen und wenn möglich Wohnadresse und Telefonnummera.

Sobald die Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenalarm ausgerufen hat, greift das Zivilschutzgesetz (Bundesgesetz) und ergänzend die Katastrophenschutzgesetze (es sind zwar Ländergesetzte, aber weitestgehend gleichlautend aufgebaut). Die normalerweise geltende Regelung des Grundgesetzes wird vorübergehend außer Kraft gesetzt...

In diesem Fall sind also (stör Dich bitte nicht am 'Verteidigungsfall')

§ 10 ZSG - Aufenthaltsregelung

(1) Zum Schutze vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen, oder für Zwecke der Verteidigung können die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes anordnen, daß1. der jeweilige Aufenthaltsort nur mit Erlaubnis verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht betreten werden darf, 2. die Bevölkerung besonders gefährdeter Gebiete vorübergehend evakuiert wird.

(2) Die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, die zur Durchführung der Evakuierung sowie zur Aufnahme und Versorgung der evakuierten Bevölkerung erforderlichen Vorbereitungen und Maßnahmen zu treffen. Die zuständigen Bundesbehörden leisten die erforderliche Unterstützung.

und

§ 29 LKatSG - Pflichten der am Katastrophenort oder im Einsatzgebiet Anwesenden

Alle im Katastrophengebiet oder an einem Einsatzort anwesenden Personen haben Anordnungen der Katastrophenschutzbehörde, des technischen Leiters des Einsatzes oder seines Beauftragten über Räumung, Absperrung oder Sicherung des Katastrophengebietes oder des Einsatzortes unverzüglich zu befolgen.

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1249135.html

Hasimuckel  29.05.2016, 09:34

Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis: Ein Freund weigerte sich vor ein paar Jahren in einem solchen Fall (Bombenentschärfung) das Haus zu verlassen und wurde mit teils brutaler Gewalt aus dem Haus gezerrt (seinem eigenen, wohlgemerkt). Er wurde durch die Polizei schwer verletzt und gewann einen Prozess vor dem Oberlandesgericht Lüneburg. Soviel dazu.

Fazit: Es gibt keinen Gesetzestext, welcher das Grundgesetz außer Kraft setzt. In dem heißt es:

Artikel 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Zur Freizügigkeit gehört auch, selbst zu bestimmen, wer oder was mir Schadet oder nicht. Sonst würde ja der Staat per Gesetz sowohl Fast Food als auch Rauchen und Alkohol verbieten. Das tut er nicht. Das darf er auch nicht. Selbst das Verbot von Drogen und Rauschmitteln ist zweifelhaft ung gerät in Konflikt mit anderen Gesetzen.

Die deutsche Gesetzeslage ist so kurios, dass es für jeden Artikel beinahe einen Gegenartikel gibt, der dieses oder jenes Gesetz außer Kraft setzt. Und noch eins: Ein Bombenfund und deren Entschärfung ist kein Verteidigungsfall!!! Die Polizei darf schließlich nicht alles, sonst wäre das ja Willkür, und die ist verboten.