Ist der Besitz eines gefälschten Ausweises schon strafbar?

6 Antworten

Der wissentliche Besitz sowie die Beschaffung eines gefälschten Ausweises ist eine Straftat nach StGB § 276. 

http://dejure.org/gesetze/StGB/276.html

Ausreichend für die Strafbarkeit ist schon die Absicht der Täuschung. Diese dürfte schon bei der Beschaffung bzw. beim Besitz des falschen Ausweises vorhanden sein. Warum sonst sollte sich sonst jemand einen falschen Ausweis zulegen, als die Absicht zu haben, ihn auch zu nutzen. 

fkingfragenet  07.11.2018, 13:32

Was wenn ich jetzt nicht die Absicht der Täuschung habe, sondern einfach nur um falls eine Gang was gegen mich hat oder Keine Ahnung was und ich werde entführt oder sonstiges ich den falschen Perso zeige und sage ich bin jemand anderes? (Ja gutes Deutsch und ja kluge Frage hust)

Ja, alleine der Besitz ist strafbar, auch wenn du keine Absichten hast!

killer1234941 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 16:53

Ich bin verwirrt was denn nun :)

Ja es ist strafbar. Hier finden die Paragraphen §§275, 276, 276a StGB Anwendung. Ganz ganz schlechte Idee!

Hallo, schon alleine Deine Angabe "gefälscht" müsste es bei Dir klingeln lassen. Mache Dir mal Gedanken

killer1234941 
Beitragsersteller
 15.02.2016, 16:23

Nein muss sie nicht solange man das nicht einsetzt habe ich mal gelesen sei es nicht Strafbar, da bin ich mir allerdings nicht sicher gewesen..