Ist das Benutzen von Serial keys von anderen Webseiten illegal?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

habe dies zu diesem Thema gefunden. Vielleicht hilft es dir ja weiter:

  • Computerprogramme sind Werke im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
  • Es gibt kein Recht zur Nutzung von Computerprogrammen ohne entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers.
  • Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (bei gewerbsmäßigem Handeln droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren)
  • Bei Verstößen drohen außerdem zivilrechtliche Klagen durch den Rechteinhaber sowie die Einziehung und Vernichtung.
  • Rechte und Lizenzen müssen sorgfältig verwaltet werden, um im Falle von Software-Audits den legalen Rechtserwerb nachweisen zu können.
  • myKey gewährleistet seinen Kunden den rechtmäßigen Erwerb von Software-Produkten.

Computerprogramme sind Sprachwerke im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), §§ 2 Abs. 1, 69a UrhG. Der Schutz von Computerprogrammen dauert in Deutschland bis 70 Jahre nach dem Tod des Programmierers, § 64 UrhG.

Wer ohne Einwilligung des Rechtsinhabers ein Computerprogramm vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt – hierzu gehören auch der Ankauf und die Nutzung von Software deren Lizenzerwerb nicht rechtmäßig erfolgt –, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, § 106 UrhG. Denn rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch sonst benutzt werden, § 96 UrhG. Handelt derjenige sogar gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, § 108a UrhG.

Wer in seinem Urheberrecht verletzt worden ist, hat gegen den Verletzer zivilrechtliche Ansprüche, die vor Gericht geltend zu machen sind. Es drohen demjenigen, der den Verstoß begeht – sei es durch ihn selbst oder durch Mitarbeiter – zivilrechtliche Klagen des Rechteinhabers (Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz) und im Falle einer Verurteilung sogar die teure Veröffentlichung des Urteils auf seine Kosten. Der Rechtsinhaber kann außerdem verlangen, dass alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vernichtet werden, § 69f UrhG.

https://mykey.software/rechtsgrundlage-software-gebraucht/

Vertragsbrüchig aus Sicht des Herstellers ist der Käufer. Auch wenn dieser im Gutem Glauben den Key erworben hat. Theoretisch könnte dieser bei einer Verurteilung den Verkäufer in Regress nehmen. Dies dürfte bei einer kostenlosen, frei zugänglichen Liste und anonymen Betreiber einer Website wohl unmöglich sein.

Du findest daran also nichts Illegales?

Angenommen, Du baust für viel Geld ein Hotel. Jemand kopiert Deine Zimmerschlüssel, stellt auf einem öffentlichen Platz eine Kiste auf und jeder, der will, darf sich einen nehmen.

Das ist dasselbe Prinzip. Denk mal darüber nach.

Eromzak  01.05.2018, 16:38

Schlechter vergleich. Das ist nichtmal im Ansatz das gleiche.

mrhelpster02 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 16:35

Ja das der, der das bereitstellt sich strafbar damit macht, ist mir klar, aber welche Konsequenzen treffen den, der dieses "Angebot" nutzt?

DerKleineGrinch  01.05.2018, 16:37
@mrhelpster02

Den trifft die volle Härte des Gesetzes.

Eromzak  01.05.2018, 16:39
@DerKleineGrinch

Totaler quatsch, was soll ihm den passieren, auf welcher Basis willst du ihn Strafrechtlich verfolgen?

mrhelpster02 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 16:42
@Eromzak

Weil dieser Prudukkey wurde ja gekauft und angenommen man kopiert den einfach mit STRG und C und fügt den ein, hat man doch nur eine Zeile aus dem Internet kopiert. Der, der die Webseite betreibt,ist doch derjenige,der sich strafbar macht...

DerKleineGrinch  01.05.2018, 16:54
@Eromzak

Weil sich die Herkunft der Keys selten nachweisen lässt, ist legales Keyselling in der Praxis kaum möglich, schon gar nicht zu Dumping-Preisen. Nach der Ansicht des Landgerichts Berlin ist das Geschäftsmodell insgesamt illegal. Keyseller riskieren deshalb nicht nur zivilrechtliche Klagen durch Software-Hersteller, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung. Das kann richtig teuer werden, bis hin zu Freiheitsentzug.

https://www.heise.de/ct/ausgabe/2014-17-Dubiose-Verkaeufe-von-Microsoft-Lizenzschluesseln-fuellen-Pro-Deutschland-Parteikasse-2266175.html#1407430135832890_1406024152

Eromzak  01.05.2018, 16:55
@mrhelpster02

Naja man könnte sagen ''vortäuschen falscher Tatsachen'' oder so ne Geschichte - aber du könntest jederzeit sagen ''Key wurde 4 free im Internet ausgegeben'' und dann? Wenn er funktioniert mit dem vom Hersteller zur verfügung gestellten Produkt musst du ja quasi davon ausgehen das der key ''legit'' ist.

Eromzak  01.05.2018, 16:55
@DerKleineGrinch

Haste toll kopiert - das Leute die geklaute keys verkaufen sich Strafbar machen ist klar , aber das ist ja nicht sein Problem, er verkauft die Dinger ja nicht.

mrhelpster02 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 16:55
@DerKleineGrinch

Danke, damit wäre das ganze geklärt :)

Eromzak  01.05.2018, 16:57
@mrhelpster02

Nein eben nicht geklärt - der Zitierte Artikel betrifft dich ja garnicht.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 16:58
@Eromzak

Natürlich habe ich das kopiert. Stört dich das etwa?

Wenn er funktioniert mit dem vom Hersteller zur verfügung gestellten Produkt musst du ja quasi davon ausgehen das der key ''legit'' ist.

und das das ist Quatsch.

Eromzak  01.05.2018, 16:59
@DerKleineGrinch

Nein, also ja es stört mich das du DAS kopiert hast - weil das nichts mit seiner Frage zutun hat. Das wäre das richtige zitat gewesen wenn da stehen würde was ihn betrifft. Er ist kein Keyseller der geklaute keys verkauft. Betrifft ihn also nicht.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 17:01
@Eromzak

Wenn der Händler illegale Ware verkauft, betrifft dies im 2. Schritt sehr wohl auch den Käufer.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 17:07
@Eromzak

Schau mal lieber noch ob du das Eigentum rechtmäßig erwirbst, wenn du dieses aus illegalen Quellen beziehst. Nur so als Wink mit dem Zaunpfahl.

Eromzak  01.05.2018, 17:11
@DerKleineGrinch
  1. Du velierst im schlimmsten Fall zugang zu deinem Produkt indem die Lizens gesperrt wird - Strafrechtlich kann man dir nix nachweißen.
  2. Lies die Frage nochmal - hier wurde nichts von nem Händler erworben.
mrhelpster02 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 17:14
@DerKleineGrinch

Wir nehmen mal Adobe Photoshop Elements als BSP: man geht zu Adobe und lädt sich von der original Webseite das Programm runter. Man mir nach dem Setup nach der Seriennummer gefragt. Man hat keine und googelt danach. Irgendein Volldepp hat seine im Internet veröffentlicht. Du kopierst sie dir heraus und gibst sie in das Programm ein und es funktioniert. Was habe ich da rechtlich zu befürchten, wenn ich es ein anderer es im Internet teilt und ich es benutze? Kann man ja nicht nachweisen, oder etwa doch? Und genau für das BSP wäre es für den Vortrag Interessant, ob es illagel wäre ;)

DerKleineGrinch  01.05.2018, 17:14
@Eromzak

1) dürfte wohl korrekt sein.

Bei 2) ist die Eigentumslage und damit die rechtliche Situation m. E. nicht anders. Oder denkst du, dass wenn gestohlene Ware verschenkt wird, dies den Käufer rechtlich besser stellt, als wenn er diese von einem Händler erworben hätte.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 17:20
@mrhelpster02

Was sagt dein Bauchgefühl?

Kleiner Ausflug: Du erhältst einen Brief mit der Post. Die Briefmarke wurde nicht abgestempelt. Oder der Stempel hat die Marke nicht getroffen. Du freust dich natürlich, da du praktisch 70 Cent „geschenkt“ bekommen hast, wenn du die Marke mit Wasser ablöst und wieder verwendest.

Darfst du das? Nein. Denn diese wäre Betrug.

https://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-die-Marke-noch-mal-aufgeklebt-werden-article19820424.html

Denkst du die Verwendung eines nicht bezahlten Lizenzschlüssels ist legal?

mrhelpster02 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 17:22
@DerKleineGrinch

https://blogger4zero.com/avira-antivirus-pro-2016-activation-code-serial-key/

Dort sind einfach Seriennummern aufgelistet ( weiter unten auf der Webseite). Wenn man die benutzt und im Programm einfügt, macht man sich doch nicht strafbar, da der Key von Menschen vom Hersteller käuflich erworben wurden und nun im Internet veröffentlicht wurden. Damit haben die, die das veröffentlichen gegen die AGB's verstoßen. Und was ist mit denen, die diese Nummer benutzen?

DerKleineGrinch  01.05.2018, 17:24
@mrhelpster02

Dürfte dieser diese überhaupt veröffentlichen? Nur weil jemand sich eine Musik-CD kauft und sich die Musik digital verbreiten lässt, ist dies noch lange nicht legal. Denkst du wirklich, dies wäre bei Software-Lizenzen legal?

Eromzak  01.05.2018, 17:25
@DerKleineGrinch

Eigentum =/= Besitz - Du musst bedenken das hier lediglich Nutzungsrechte übertragen werden und der Key ist nur dafür da um dich zu verifizieren. Es ist nicht das gleiche wie ein Schlüssel für eine Wohnung o.ä.

Und ja ich sehe einen großen Unterschied zwischen Key irgendwo aus dem Netz (von dem du nicht wissen kannst ob Geklaut, rechtmäßig erworben oder oder - bzw davon ausgehen musst das er legal ist wenn er aktivierbar ist) - oder ob du von einem Händler den Key kaufst - dann müsste man nämlich schauhen wo du das erworben hast und ob du wissen kannst das es kein legaler key ist. Kaufst du z.b. den Key von einer Seite die mit pornowerbung gepflastert ist musste du davon ausgehen das es sich hier nicht um einen seriösen Händler handelt - sieht die Seite aber Seriös aus hast du nichts zu befürchten.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 17:29
@Eromzak

Es gibt aber keine legale Rechtsgrundlage für die Übertragung der Software-Lizenz. Oder denkst du wirklich, die kostenlose Nutzung wäre legal?

mrhelpster02 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 17:29
@DerKleineGrinch

Nein denke ich nicht. Aber der Besucher der Seite kopiert sich den Text in Form dieser Nummer mit STRG C heraus und fügt sie ein. Damit hat er nur einen Inhalt der Webseite in die Zwischenablage kopiert, aber nichts heruntergeladen. Für den, der die Webseite betreibt ist es klar vollkommen illegal, die zu veröffentlichen aber. Aber der Besucher der Seite hat sich ja nur Text heraus kopiert, was ja komplett legetim ist.

mrhelpster02 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 17:34
@DerKleineGrinch

Die Frage ist, wie man das dann noch nachweisen kann... Denkst du jemand kann nachweisen, dass du genau diesen Stück Text in die nicht gecrackte original Software einfügst?

Wir gehen davon aus, dass der Key normal auf legalem Wege von der Webseite des Herstellers erworben wurde, jedoch nun im Internet veröffentlicht wurden ist.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 17:42
@mrhelpster02

Lese bitte den von mir verlinkten Ct-Artikel durch. MS kann sehr wohl nachprüfen, woher der Key Original kam.

1 Key —> 1x Lizenzzahlung. Oder denkst du, ein einmal bezahlter Key darf zig mal legal verbreitet werden?

DerKleineGrinch  01.05.2018, 17:46
@Eromzak

Dies ist sicherlich korrekt. Und wenn du mein verlinkten Ct-Artikel lesen würdest, wirst du feststellen, dass auch dieses Thema dort angesprochen wird. Dito auf zig anderen Websites zu diesem Thema.

Eromzak  01.05.2018, 17:50
@DerKleineGrinch

Klar können die das nachprüfen woher der Key irgendwann mal kam, aber auch das hat mit dir halt erstmal garnix zutun. 1key = 1x Lizenszzahlung ist richtig - das bedeutet aber nicht auch das 1x Lizenszahlung auch nur für einen Computer gilt. Gibt genug LIzensen die man 5-6x aktivieren kann bis du dich beim support melden musst und dir nen neuen schlüssel generieren kannst (in Zeitraum x, x mal i.d.r.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 18:30
@Eromzak

Doch. Hat es. Wenn der Key aus einer z. B. Mehrfach-Lizenz an ein bestimmtes Unternehmen in Asien verkauft wurde, dürfen einzelne Keys dieser nicht außerhalb des Unternehmens oder gar in Europla legal vertrieben werden. Aber daran halten sich ja sicherlich die „legalen“ Plattformen auf dem Internet, die so freundlich sind, Lizenzen regulär zu erwerben und diese dann zu verschenken.

Selbst wenn man sich auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen möchte, muss das Produkt erst einmal von MS legal auf den europäischen Markt gebracht werden. Eine Trennung zwischen Software-CD und Lizenzschlüssel ist aber verboten, wenn das Produkt so auf den Markt gekommen ist.

Und vor allem: Denkst du wirklich, dass die veröffentlichen eines Lizenzschlüssels an unendlich viele Personen zum Einsatz auf zig Rechner legal ist? Ohne dass dafür MS jemals Gled gesehen hat?

Eromzak  01.05.2018, 18:37
@DerKleineGrinch

Ich denke ja auch das ich es legal habe. In AGB's / EULA's können se reinschreiben was sie wollen, das überschreibt nicht gültiges Recht. Und wie gesagt das die den Zugang zur Lizens sperren können hab ich ja klar geschrieben.

Du vertrittst hier im Prinzip die Seite derrer die diese Programme entwickeln, ist schön und gut, hat aber mit der Realität und mit dem was wirklich passiert/passieren kann rein garnichts zutun. Klar sehen die das so.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 18:45
@Eromzak
Du vertrittst hier im Prinzip die Seite derrer die diese Programme entwickeln, ist schön und gut, hat aber mit der Realität und mit dem was wirklich passiert/passieren kann rein garnichts zutun. Klar sehen die das so.

Na klar. Dies entspricht ja auch der Rechtsgrundlage um die es hier geht. Was macht es denn für einen Sinn, hier Gesetzesbrecher und Hacker zu unterstützen.

Und warum verteidigst du die Hacker?

DerKleineGrinch  01.05.2018, 18:49
@Eromzak
Und wie gesagt das die den Zugang zur Lizens sperren können hab ich ja klar geschrieben.

Dies ist aber nicht die Kernaufgabe des Unternehmens und der Sinn des Schlüssels. Vor allem kein rechtliches Argument.

Oder argumentierst du damit, dass MS eh viel Geld hat und halt damit leben muss. bestohlen zu werden?

Eromzak  01.05.2018, 20:18
@DerKleineGrinch

Also erstmal: Dein Argument und deine Links haben mit der Fragestellung rein garnichts zutun. Völlig andere Situation.

Ansonsten, zu deiner Argumentation:

Ich argumentiere nicht pro-hacker - ich argumeniere pro-user. Es ist nicht Aufgabe des Kunden zu prüfen ob die Quelle legal ist. Was denkst du wieviel geklautes zeuch über ebay oder amazon verkauft wird? (und ich rede nicht von privatverkäufen) Woher soll der Kunde das wissen? Du bist rechtlich praktsich immer fein raus - das ist die Realität.

Für Keyseller gilt das gleiche. Eine Seite wie MMOGA sieht seriöser aus als sie tatsächlich ist, ich weiß das, 95% der Kunden wissen das eben nicht und sind hinterher auch nicht belangbar wenn sich rausstellt das der Key geklaut ist.

Ist einfach Tatsache. Das schlimmste was passieren kann wie gesagt ist das du nachträglich deine Lizens verlierst - und auch dann ist der Kunde Rechtlich nicht Täter sondern Geschädigter und zwar wurde der Kunde von der Selben Personn / vom selben Unternehmen geschädigt von dem auch der Softwareentwickler geschädigt wurde - und die hätten gemeinsames Interesse daran das dieser entsprechend belangt wird. Oft geben die Hersteller in solchen Fällen den Kunden einen legalen Key - das ist medien wirksam aber natürlich nicht Pflicht.

Naja erstmal ist es ja belegt das Raubkopieren im allgemeinen eher Geschäftsfördernt als schädigent ist. Du - so vermute ich - gehst da den Nachrichten auf den Leim: Immer wieder wird quatsch geschrieben wie z.b. ''so und soviele millarden ist der Filmindustrie durch die lappen gegangen'' hast du mal geschauht wo diese Zahlen herkommen? Was die machen ist die nehmen die bestätigen Downloade und multiplizieren das mit dem Kaufpreis und solche GEschichten. (manchmal rechnen sie auch auf basis von Annahmen irgendwas raus - absolut nicht nachvollziehbar) Absoluter quatsch.

  1. Entsteht denen 0 € schaden direkt, da nichts geklaut wird was materiellen wert hat. Das wäre der Fall wenn Bluerays aus dem Laden geklaut werden, ok?
  2. Ist es natürlich ne völlig irrwitzige Annahme, das jeder der den Film Gestreamt/Gedownloaded hat den auch gekauft hätte. Das hat mehrere Gründe, zum einen weil in vielen Ländern die Leute garkein Geld für den Krempel haben und das nichtmal kaufen könnten wenn sie es wollten. Zum anderen deswegen weil viele Leute sich bewusst - so z.b. bei software dazu entscheiden - diese zu downloaden, auf Qualität zu überprüfen und dannach regulär zukaufen. (weil sie die schnauze voll haben von den Herstellern verarscht zuwerden, letzten endes kaufst du heute nurnoch die Katze im Sack - und da gehts nichtmal um subjektivität - gerade bei software). Diese Leute sind dann doppelt in der Statistik, nämlich einmal beim raubkopieren und einmal beim legalen erwerb, auch hier entsteht 0€ schaden. Dann die Leute die das zeuch halt runterladen und sich reinziehen, und das nur ankucken weil mans eben online streamen kann, aber niemals dafür Geld ausgeben würde. Bestes beispiel sind die Netflix nutzer - die schauhen sich Sachen an die sie normal nie kaufen würden, einfach nur weils zu verfügung steht.
  3. Du kannst mir das glauben, ich bin in dem Buisness , ich bin tatsächlich Künstler, und im allgemeinen profitieren wir von Mundpropaganda, gebrannten CD's und file-sharing. Gibt sicher auch Fälle wo das nicht so ist - aber allgemein gilt: Ist dein Produkt gut, kaufen die Leute es auch obwohl sie es schon illegal auf der Festplatte haben oder es illigal zur verfügung steht.

Microsoft z.b. weiß das und hat z.b. auch Usern mit offensichtlich nicht rechtmäßig erworbenen Windows 7 Keys, das kostenlose upgrade auf windows 10 erlaubt. Natürlich offiziel keine Aussage dazu und so weiter - aber genaugenommen haben die jetzt legal Windows 10 und das ist so gewünscht.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 20:56
@Eromzak
Dein Argument und deine Links haben mit der Fragestellung rein garnichts zutun. Völlig andere Situation.

Sehe ich anders. Aber egal.

Ich argumentiere nicht pro-hacker - ich argumeniere pro-user.

Kommt nicht so rüber. Zudem dies die Standard-Ausrede für die für "freie Musik im Internet" und "alle Software muss dem Volk gehören"-Fraktion ist.

Es ist nicht Aufgabe des Kunden zu prüfen ob die Quelle legal ist.

Natürlich muss er im gewissen Umfang prüfen, ob der Verkäufer legal agiert. Bei offensichtlichen Fälscher-Seiten kann er sich nicht rausreden. Dies hat auch der EuGH beim Streaming-Urteil festgehalten.

Was denkst du wieviel geklautes zeuch über ebay oder amazon verkauft wird? (und ich rede nicht von privatverkäufen) Woher soll der Kunde das wissen? Du bist rechtlich praktsich immer fein raus - das ist die Realität.

Hier ist auch die Plattform legal. Auch dies ist Bestandteil des Streaming-Urteils, dass man bei den bekannten und legalen Plattformen davon ausgehen kann, dass die dort präsentierte Ware (bei YouTube Musik) lizensiert ist. Hier geht es aber um "veröffentlichten Listen an Seriennummern" von Seiten wie https://blogger4zero.com. Also etwas ganz anderes. DAS ist die Realität.

Für Keyseller gilt das gleiche. Eine Seite wie MMOGA sieht seriöser aus als sie tatsächlich ist, ich weiß das, 95% der Kunden wissen das eben nicht und sind hinterher auch nicht belangbar wenn sich rausstellt das der Key geklaut ist.

Ob sie dafür belangt werden ist vollkommen egal. DAS hat mit der Fragestellung nichts zu tun. Es geht um die Rechtslage - nicht um die Realität, ob man erwischt wird.

Das schlimmste was passieren kann wie gesagt ist das du nachträglich deine Lizens verlierst

Wenn du von einer legalen Seite wie Amazon diesen erworben hast, dürfte Amazon einspringen.

und auch dann ist der Kunde Rechtlich nicht Täter sondern Geschädigter und zwar wurde der Kunde von der Selben Personn / vom selben Unternehmen geschädigt von dem auch der Softwareentwickler geschädigt wurde - und die hätten gemeinsames Interesse daran das dieser entsprechend belangt wird.

Wenn die Plattform nicht per se als illegal bekannt ist, wohl korrekt ist. Der Käufer kann aber auch wegen Hehlerei angeklagt werden. Auch wenn die letzte Rechtssprechung hier aufgrund der neuen Verkaufsplattformen wie eBay hier auch erst lernen musste und das Urteil dann wieder revidiert hat:

Beim Online-Auktionshaus ebay sind die Täter oft im Ausland zu finden, was die Strafverfolgung erschwert. Versteigerungen starten üblicherweise mit geringen Einstiegspreisen, so ist illegale Ware nicht von vornherein zu erkennen. Ein Urteil, wonach Käufer gestohlener Waren bei ebay schnell selbst zum Hehler werden, wurde deshalb vor kurzem aufgehoben. Ein Bieter hatte bei ebay ein Navigationssystem günstig erstanden. Zu günstig meinten die Richter, nachdem sich herausstellte, dass das Gerät gestohlen war und verurteilten den Käufer wegen Hehlerei. Der Käufer hätte wegen des niedrigen Verkaufspreises und des Verkäufers im Ausland misstrauisch werden müssen. Das Landgericht Karlsruhe konnte dieser Argumentation allerdings nicht folgen und hob das Urteil anschließend wieder auf. (Entschuldigung: Copy-&-Paste)

https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-Kaufen-kriminell-ist-article242880.html

Naja erstmal ist es ja belegt das Raubkopieren im allgemeinen eher Geschäftsfördernt als schädigent ist. Du - so vermute ich - gehst da den Nachrichten auf den Leim: Immer wieder wird quatsch geschrieben wie z.b. ''so und soviele millarden ist der Filmindustrie durch die lappen gegangen'' hast du mal geschauht wo diese Zahlen herkommen? Was die machen ist die nehmen die bestätigen Downloade und multiplizieren das mit dem Kaufpreis und solche GEschichten. (manchmal rechnen sie auch auf basis von Annahmen irgendwas raus - absolut nicht nachvollziehbar) Absoluter quatsch.

Das sind wohl eher die Argumente der Piraten-Partei und sonstigen Organisation, die sich das kostenlose Leben schön reden möchten. Auch wenn die Zahlen vielleicht nicht in dieser Höhe stimmen, ist und bleibt es illegal. DAS ist Realität und Fakt. Deiner Theorie zur Folge wäre, je höher die Anzahl der Raubkopien, desto geschäftsfördernd ist dies für Hollywood & Co. Also müsste das Ziel der Industrie doch sein, eine 100%-Quote zu erreichen. Nicht? Du merkst, wie unsinnig dein Argument ist. Korrekt ist sicherlich, dass die Industrie (heute noch nicht) daran zugrunde geht.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 20:57
@Eromzak
Entsteht denen 0 € schaden direkt, da nichts geklaut wird was materiellen wert hat. Das wäre der Fall wenn Bluerays aus dem Laden geklaut werden, ok?

Sieht die Rechtslage dies auch so? Dann also freier Bilderklau im Internet. Weil "geklaut" ist es ja nicht - sondern nur kopiert. Wir wollen uns die Welt nicht schön reden, sondern die Rechtsgrundlagen für ein Referat erarbeiten. Alles andere zählt hier nicht. Zudem Umfragen ergeben, dass sich 1/3 die CD gekauft hätten, wenn es diese nicht umsonst wo gegeben hätte.

Ist es natürlich ne völlig irrwitzige Annahme, das jeder der den Film Gestreamt/Gedownloaded hat den auch gekauft hätte. 

Ist dies korrekt. Die Zahl ist geringer. Aber es gibt welche! 

Diese Leute sind dann doppelt in der Statistik, nämlich einmal beim raubkopieren und einmal beim legalen erwerb, auch hier entsteht 0€ schaden.

Natürlich nicht. Bei den meisten Herstellern kannst du die Software vorher testen.

Bestes beispiel sind die Netflix nutzer - die schauhen sich Sachen an die sie normal nie kaufen würden, einfach nur weils zu verfügung steht.

Völlig(!!) abwegiges und falschen Beispiel. Die haben dafür bezahlt.

Du kannst mir das glauben, ich bin in dem Buisness , ich bin tatsächlich Künstler, und im allgemeinen profitieren wir von Mundpropaganda, gebrannten CD's und file-sharing. Gibt sicher auch Fälle wo das nicht so ist - aber allgemein gilt: Ist dein Produkt gut, kaufen die Leute es auch obwohl sie es schon illegal auf der Festplatte haben oder es illigal zur verfügung steht.

Im welchen Business? Im Verbreiten von Seriennummern? Im Verteilen von Musik-Files? Ich weiß nicht, ob mich das ermutigen soll.

Und diese Annahme gilt sicherlich nicht "im allgemeinen". Der ein oder andere wird es kaufen. Wenn ich aber die Musik-CD erst einmal als MP3-File auf meinen Rechner habe, gibt es keinen Grund, das gleiche Album noch einmal legal wo zu erwerben. Das ist ein Piraten-Partei-Märchen

DerKleineGrinch  01.05.2018, 21:13
@Eromzak

PS: Adobe CS2 ist - auch wenn die Vollversion inkl. Keys im Netz zur Verfügung stehen - nicht für jeden nutzbar. Nur falls dieses Märchen hier auch auftauchen sollte:

Wie Adobe auf seiner Website mitteilt, dürfen die im Rahmen des Downloads erhaltenen Seriennummern ausschließlich von Kunden verwendet werden, die die Software rechtmäßig erworben haben und weiterhin nutzen möchten. Ein Download der Software sowie die Nutzung der Seriennummern durch Personen, die CS2 oder Acrobat 7 in der Vergangenheit weder von Adobe direkt noch einem autorisierten Händler erworben haben, ist nicht gestattet und stellt eine Verletzung von Adobe’s Urheberrechten dar.

Eromzak  01.05.2018, 22:15
@DerKleineGrinch
  1. Was du nicht verstehst ist das genau das die Rechtslage ist - Beim kauf ist relevant ob der Kunde eindeutig hätte wissen müssen das es Illigal ist, ist das nicht der Fall, ist die Rechtslage klar: Dein Handeln ist ok. Ich schrieb das auch mehrmals: Ist das z.b. ne Seite die voll mit Pornowerbung ist muss dir klar sein das das kein Seriöser Händler sein kann. Es geht aber in der Rechtssprechung um diese Härtefälle, DEN, dir muss nachgewiesen werden das es eindeutig war das hier was nicht mit Rechten Dingen zugeht, und sowas ist nunmal extrem subjektiv weswegen das ''EINDEUTIG'' wichtig ist.
  2. Nein die Piratenpartei argumentiert ganz anders, die wollen das alles frei verfügbar ist. Ich will das User nicht für die Straftaten von anderen verfolgt werden. Ich habe nicht gesagt das es nicht Strafbar ist, ich habe nur angemerkt das die Zahlen nicht stimmen. Die Studie dazu war, wenn ich micht recht Entsinne von der EU und ist garnicht so alt gewesen.
  3. Das Ziel ist es stellenweiße auch die Illigalen Dinge sowenig wie möglich zu verfolgen. Was du anscheinend nicht weißt ist die simple Tatsache das wenn sie der Uhrheberrechtsverletzung garnicht nachgehen und die Leute gewähren lassen, sie den Anspruch an diesen Rechten verlieren. Das ist so in der USA und einigen anderen Ländern, würden sie also das ''Problem'' ignorieren würden sie ihre Rechte verlieren. Selbiges gilt fürs Patentrecht. Nix für ungut aber du bist hier offensichtlich nicht ausreichend Informiert.
DerKleineGrinch  01.05.2018, 22:23
@Eromzak
Was du nicht verstehst ist das genau das die Rechtslage ist - Beim kauf ist relevant ob der Kunde eindeutig hätte wissen müssen das es Illigal ist

Dies weiß ich und nichts anderes habe ich geschrieben. In mehrfacher Weise.

ist das nicht der Fall, ist die Rechtslage klar: Dein Handeln ist ok.

Ja. Der Kauf ja - die Lizenz bleibt dennoch ungültig.

Ich schrieb das auch mehrmals: Ist das z.b. ne Seite die voll mit Pornowerbung ist muss dir klar sein das das kein Seriöser Händler sein kann. Es geht aber in der Rechtssprechung um diese Härtefälle, DEN, dir muss nachgewiesen werden das es eindeutig war das hier was nicht mit Rechten Dingen zugeht, und sowas ist nunmal extrem subjektiv weswegen das ''EINDEUTIG'' wichtig ist.

Das subjektive entscheidet sich dann vor Gericht. Und hierzu gibt es Urteile. Und sich völlig dumm stellende Nerds schauen da ziemlich schnell in die Röhre.

Nein die Piratenpartei argumentiert ganz anders, die wollen das alles frei verfügbar ist. Ich will das User nicht für die Straftaten von anderen verfolgt werden. Ich habe nicht gesagt das es nicht Strafbar ist, ich habe nur angemerkt das die Zahlen nicht stimmen. Die Studie dazu war, wenn ich micht recht Entsinne von der EU und ist garnicht so alt gewesen. 

Die Zahlen habe ich auch nicht bezweifelt, sondern dir Recht gegeben, falls dir das aufgefallen ist. Trotzdem ändert dies an der Rechtslage nichts.

Das Ziel ist es stellenweiße auch die Illigalen Dinge sowenig wie möglich zu verfolgen. Was du anscheinend nicht weißt ist die simple Tatsache das wenn sie der Uhrheberrechtsverletzung garnicht nachgehen und die Leute gewähren lassen, sie den Anspruch an diesen Rechten verlieren. Das ist so in der USA und einigen anderen Ländern, würden sie also das ''Problem'' ignorieren würden sie ihre Rechte verlieren. Selbiges gilt fürs Patentrecht.

Natürlich weiß ich das.

Nix für ungut aber du bist hier offensichtlich nicht ausreichend Informiert.

Denke ich nicht.

Ich denke eher, dass du es nicht einsehen möchtest, dass die Industrie jedes ihrer Werke (Software, Film, Musik) gegen Geld vertreibt (oder dafür Lizenzgebühren verlangt). Ist aber nur so eine starke Vermutung. Nix für ungut.

Du nutzt einen kostenpflichtigen Dienst (Software/Lizenz), den du nicht bezahlt hast.

Klingt das für dich legal?

sepki  01.05.2018, 23:35

Minjung, es ist ja wohl ein Unterschied, ob du 1. für jemanden etwas kaufst, 2. etwas online stellst, das nur einmal benutzt werden kann und 3. etwas online stellst, das mehrfach verwendet werden kann.

Je nach Kontext (auch mit Hintergrund der Frage), ist es Diebstahl, Verbreitung oder sonst ein anderer Verstoß (ua. auch Nutzungsbedingungen).

Und nur, weil etwas theoretisch bzw technisch möglich ist oder in einer "Grauzone" steckt, heißt es nicht, dass es in Ordnung ist das auszunutzen.

AbindieZukunft  01.05.2018, 23:53
@sepki

Ich denke auch, dass hier die Kommentare aus dem Streaming-Urteil des EuGH einen interessanten Bezug aufweisen können, wie folgender Kommentar:

So erklärt etwa Benjamin Raue, Rechtswissenschaftler und Professor an der Universität Trier, auf Anfrage der Tagesschau: "Auch wer mit seinen Computer bewusst auf eine offensichtlich illegale Streaming-Seite geht oder sich im Internet einen kostenlosen Bundesliga-Livestream sucht, obwohl er weiß, dass die Spiele eigentlich nur gegen Geld angesehen werden dürfen, der verstößt nach dem heutigen EuGH-Urteil höchst wahrscheinlich gegen das Urheberrecht."

Übertragen auf die aktuelle Fragestellung müsste es dann doch lauten:

"Auch wer mit seinen Computer bewusst auf eine offensichtlich illegale Serialz-Seite geht oder sich im Internet eine kostenlose Liste/Blog mit Seriennummern sucht, obwohl er weiß, dass die Software/Seriennummer eigentlich nur gegen Geld angesehen werden dürfen, der verstößt nach dem heutigen EuGH-Urteil höchst wahrscheinlich gegen das Urheberrecht."

Eromzak  01.05.2018, 20:28

Mal angenommen ich kaufe einen Key, und schick ihn dir, dann wurde der key bezahlt oder? Und du nutzt die Software, oder?

Klingt das für dich logisch?

Eromzak  01.05.2018, 20:32
@Eromzak

Oder nach der Logik der Frage:

1.Ich kaufe einen Key.

2.Ich stelle diesen Key online.

3.Du bist der erste der das sieht und den key aktiviert.

4.Du hast nun eine gültige Lizens.

Das Problem ist jetzt rechtlich nur das Punkt 1 nicht klar ist. D.h. die Frage sähe so aus:

1.?

2.Ein Key wird online Gestellt.

3.Du bist der erste der das sieht un den key aktiviert.

4.Du hast nun eine gültige Lizens.

Jetzt bleibt die Frage: Woher kommt der key? Ist für dich nicht erkennbar? Dann ist es Strafrechtlich nicht relevant. Ist dir bewusst das du hier was illegales tust ist es Strafrechtlich relevant, ABER man könnte es dir nicht nachweißen. (esseiden der Key wäre auf einer Seite die offensichtlich Illigal ist, aber selbst dann könnte man argumentieren das du schlichtweg dumm bist) Wird dir gesagt der Key sei legal, ist es aber nicht, wurdest du getäuscht und bist ebenfalls nicht belangbar. Also egal wie, du bist fein raus. 

DerKleineGrinch  01.05.2018, 21:01
@Eromzak
Jetzt bleibt die Frage: Woher kommt der key? Ist für dich nicht erkennbar? Dann ist es Strafrechtlich nicht relevant. Ist dir bewusst das du hier was illegales tust ist es Strafrechtlich relevant, ABER man könnte es dir nicht nachweißen. (esseiden der Key wäre auf einer Seite die offensichtlich Illigal ist, aber selbst dann könnte man argumentieren das du schlichtweg dumm bist) Wird dir gesagt der Key sei legal, ist es aber nicht, wurdest du getäuscht und bist ebenfalls nicht belangbar. Also egal wie, du bist fein raus. 
  1. Hier geht es nicht um die Praxis (wie du sie scheinbar aktiv betreibst), sondern um die Rechtslage.
  2. Man geht vom durchschnittlich intelligenten Bürger aus. Und dies innerhalb der Zielgruppe. Wenn so ein 70-jähriger Rentner argumentiert, mag er damit gehör finden. Erzählt eine solche Story ein 18-jähriger Nerd, wird er nur Lacher ernten.
  3. Zum Glück entscheiden die Richter anders als du allen hier suggerieren magst.
Eromzak  01.05.2018, 22:37
@DerKleineGrinch
  1. Scheinbar oder Anscheinend? Vorsicht sonst wirds juristisch relevant ;)
  2. So funktioniert das nicht, du musst ihm nachweißen ob er das gewusst haben kann, das kannst du nicht. Ist einfach so. Der Richter kann nicht hergehen und sagen ''ich glaube du lügst'' und auf Basis davon verurteilen. Ist einfach so.
  3. Tun sie nicht.
DerKleineGrinch  01.05.2018, 22:52
@Eromzak

Dann solltest du dich mal ein wenig näher mit den relevanten Urteilen auseinander setzen. Da scheint noch Lernpotential nach oben zu bestehen.

Eromzak  01.05.2018, 23:04
@DerKleineGrinch

Gut Mr.Kopierer - einen versuch haste: Schick mir ein Urteil wo jemand das Produkt beim Hersteller gedownloaded hat und er einen Key aus dem internet (von Seite xy - keinen Keygen) verwendet hat und das Programm aktiviert hat, und daraufhin angezeigt wurde und verurteilt wurde - obwohl für ihn nicht ersichtlich sein konnte das dieser Key aus einem illegalen Kontext kommt. Das wäre das relevante Urteil.

Die ganzen Streaming Urteil und so kenn ich alle. Passt schon. Ist ein anderes Problem.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 23:11
@Eromzak

Keine zusammengestöpselten Argumente kannst du dir sparen.

Wenn dies für dich eine offensichtlich legale Seite ist, dann fehlt bei dir dir mehr als jegliches Rechtsverständnis:

https://blogger4zero.com/avira-antivirus-pro-2016-activation-code-serial-key/

Die ganzen Streaming Urteil und so kenn ich alle. Passt schon. Ist ein anderes Problem.

Kann sein, dass du dies kennst. Du kannst die Inhalte aber nicht in die Praxis übertragen. Denn dann würdest du gewisse Parallelen bei manchen Aspekten erkennen.

Eromzak  01.05.2018, 23:31
@DerKleineGrinch

Also kein Urteil? Schade.

Nun das ist nen blog. Ansonsten steht da halt ''All Avira antivirus pro 2018 free license keys are sponsored by Tech City and product key will be awarded you within few hours of email confirmation.''

Liest sich ansonsten wie ein werbetext - '' In order to get free 6 months license key you have to first visit the official Avira promo page here and fill the form with your details. This promotion is open for all countries and you need to have an active Facebook account in order to participate. Soon they will send the free key on your email address.''

Denke nicht das das für einen normalen User ersichtlich ist - vorallem wenn dann der Key auchnoch funktioniert.w

Klingt also erstmal wie ein Werbedeal - so und soviele Tage Avira dafür das du hier ne newsletter machst und dies und das. Da genau sowas offiziele Verkäufer auch machen (newsletter 5€ bonus, oder das und das for free) ist hier schwer zu unterscheiden ob es illigal ist oder nicht.

sepki  01.05.2018, 23:34
@Eromzak

Minjung, es ist ja wohl ein Unterschied, ob du 1. für jemanden etwas kaufst, 2. etwas online stellst, das nur einmal benutzt werden kann und 3. etwas online stellst, das mehrfach verwendet werden kann.

Je nach Kontext (auch mit Hintergrund der Frage), ist es Diebstahl, Verbreitung oder sonst ein anderer Verstoß (ua. auch Nutzungsbedingungen).

Und nur, weil etwas theoretisch bzw technisch möglich ist oder in einer "Grauzone" steckt, heißt es nicht, dass es in Ordnung ist das auszunutzen.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 23:45
@Eromzak

Lustigerweise läuft dieser "Deal" auf anderen Seiten unter "Avira Antivirus Pro Key 2016 Crack License Key. Keine Ahnung, was das Wort "Crack" zu bedeuten hat. Insbesondere mit dem Verweis auf "allserialcracks.com".

Ja umgehst den Schutz.

Eromzak  01.05.2018, 20:27

Nein er umgeht nicht den Schutz, er gibt ja einen - anscheinend - gültigen Key ein.

Das ist nicht das gleiche wie einen crack verwenden der die Abfrage nach dem Key abschaltet - das wäre umgehung des Kopierschutzes UND dann hättest du was offensichtlich nicht legales getan und könntest dafür auch belangt werden.

Nein, du musst davon ausgehen das wenn der Key im offiziellen ( nicht gecrackten oder sinstiges) Programm funktioniert - das dieser Key geprüft und für gut befunden wurde. Wenn der Key nicht gültig wäre dürfte das Programm den nicht annehmen oder?

mrhelpster02 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 17:05

Ja wenn der nicht funktioniert sag das das Programm. Wenn der aber funktioniert und sich das dann installiert, dürfte nichts passieren. Ich meine, welcher Mensch kann das nachweisen?

Eromzak  01.05.2018, 17:12
@mrhelpster02

Richtig woher sollst du wissen ob das ein legaler key ist oder nicht? Im schlimmsten Fall wird die Lizens gesperrt und du hast keinen Zugang mehr zu. Strafrechtlich seh ich keinen Grund für eine verfolgung, und selbst wenn 100% freispruch.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 18:41
@Eromzak

Hier gab es zum Thema Streaming ein Urteil, dass auch das Thema „illegale Quellen“ zum Inhalt hatte. Sich kann man sich wohl heute nicht mehr herausreden, wenn man auf den bekannten Serialz-Seiten bedient und dann behauptet, die Seite wäre legal.

Und zum Thema Kunden:

Für Kunden sind die Konsequenzen nicht ganz so drastisch. Zwar ist auch der Ankauf von Keys nach der bisherigen Rechtsprechung illegal. Dass Software-Hersteller aber juristisch gegen gutgläubige Privatkunden vorgehen, ist eher unwahrscheinlich. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist aktuell nicht zu erwarten, da das junge Phänomen Keyselling für die meisten Staatsanwälte Neuland ist. Vor c’t-lesenden Staatsanwälten sollte man sich in Zukunft allerdings in Acht nehmen.

(Adrian Schneider berät als Rechtsanwalt in der internationalen Wirtschafts-Kanzlei Osborne Clarke zu Fragen des IT-Rechts. Die Kanzlei hat das im Text erwähnte Urteil des Landgerichts Berlin für einen Mandanten erstritten.)

PS: Sorry - nur kopiert.

Eromzak  01.05.2018, 20:26
@DerKleineGrinch

Du kannst kopieren soviel du willst, es triggert mich ja nur weil du sachen kopierst die am Thema vorbeigehen.

Es geht hier um einen Key - der vll - vll auch nicht aus ner illigalen Quelle stammt. Es geht nicht um Streaming, es geht nicht um MIcrosoft und keydiebstähle und Leute die die verkaufen. Es geht um den Nutzer der einen Key aus dem Internet hat und diesen aktiviert. Kopier doch dazu mal was raus, dann mecker ich auch nicht.

Nochmal ES GEHT NICHT UM GEKAUFTE KEYS. Zitat Frage: ''..und dann irgendeine, von einer veröffentlichten Liste an Seriennummern benutzt... '' - ein Ankauf hat nicht stattgefunden und dein Kopiert text ist wiedermal am Thema vorbei.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 21:07
@Eromzak
Du kannst kopieren soviel du willst, es triggert mich ja nur weil du sachen kopierst die am Thema vorbeigehen.

Dann solltest du die Dinger vielleicht mal lesen. Denn dann würdest du feststellen, dass diese eben nicht am Thema vorbei gehen.

Was allerdings am Thema vorbei geht, sind deine Ausflüge in die Welt der "Ach die Industrie lügt ja nur" und "Die verdienen eh genug damit" und "Wenn ich eine Software kopiere, wird ja nichts physisches gestohlen".

Hier geht es einfach nur um die Rechtslage. Und um nichts anderes.

Nochmal ES GEHT NICHT UM GEKAUFTE KEYS. Zitat Frage: ''..und dann irgendeine, von einer veröffentlichten Liste an Seriennummern benutzt... '' - ein Ankauf hat nicht stattgefunden und dein Kopiert text ist wiedermal am Thema vorbei.

Du meinst also, wenn der die Serien-Nummer von einer Liste einer bekannten Serialz-Seite ist es legaler, als wenn er diese von einem nicht lizensierten und illegalen Händler auf Amazon erworben hat?

Wovon träumst du Nachts? Wie kommst du darauf, dass es legaler ist, die Seriennummer von einer Website sich zu kopieren als diese zu erwerben? Insbesondere wenn man im gleichen Moment weiß, dass der offizielle Lizenzcode i.d.R. sehr viel Geld kostet.

Eromzak  01.05.2018, 22:35
@DerKleineGrinch

''Ach die Industrie lügt ja nur''

- Hab ich nicht geschrieben. Aber das die die Kunden immer öfter über den Tisch ziehen ist tatsache.

''Die verdienen eh genug damit''.

Hab ich nicht geschrieben.

''Wenn ich eine Software kopiere, wird ja ncihts physisches gestohlen''

Jop hab ich gesagt, und ist auch korrekt so. Geistiges Eigentum =/= physisch, wird dementsprechend in der Rechtssprechung anders behandelt.

DerKleineGrinch  01.05.2018, 22:51
@Eromzak
Ach die Industrie lügt ja nur''
Hab ich nicht geschrieben.

Aber gemeint. Und das weißt du auch!

Aber das die die Kunden immer öfter über den Tisch ziehen ist tatsache.

Belege für deine These bitte.

'Die verdienen eh genug damit''.
Hab ich nicht geschrieben.

Aber gemeint. Und das weißt du auch!

'Wenn ich eine Software kopiere, wird ja ncihts physisches gestohlen''
Jop hab ich gesagt, und ist auch korrekt so. Geistiges Eigentum =/= physisch, wird dementsprechend in der Rechtssprechung anders behandelt.

Richtig. Macht es aber nicht besser.

Eromzak  01.05.2018, 23:08
@DerKleineGrinch

Nein, gemeint habe ich das sie das oft tun, weil es auch so ist. Von ''NUR'' Lügen würde ich nicht anfangen da es viele Entwickler gibt die sehr fair mit ihren Usern umgehen und daher würde ich nicht verallgemeiner wollen.

Weiß jeder. Aber kannst dir ja mal die kontroverse zu dem Computerspiel ''NO Mans sky'' anschauhen. Wenn das nicht an Betrug grenzt.

Spielt keine Rolle, hab ich nicht gesagt, meine Aussage war richtig.