ich möchte meineThaifreundin in Deutschland heiraten und hier leben

6 Antworten

Die A1 Pruefung muss vorher in Thailand bestanden werden, sonst kriegt sie kein Visum.

Du brauchst aber keine 800.000 Baht (ca. 20.000 Euro), um als Ehegatte einer Thai eine Aufenthaltsgenehigung zu erhalten. Fuer Ehegatten einer Thai gelten niedrigere Einkommensgrenzen, naemlich entweder mindestens 40.000 Baht /ca. 1.000 Euro monatliches Einkommen oder mindestens 400.000 Baht/ca. 10.000 Euro Guthaben auf einem auf den eigenen Namen laufendes Bankkonto bei einer Bank in Thailand. Das Konto muss allerdings allein auf deinen Namen lauten. Bei einem gemeinsamen mit deiner thail. Ehefrau waeren wir dann wieder bei 800.000 Baht. Eine Mischung aus Einkommen und Bankguthaben ist hier - im Gegensatz zur Aufenthaltsgenehmigung auf Basis "Retired/Ruhestaendler" aber nicht moeglich.

Solltest du dich doch entschliessen, mit deiner zukuenftigen Ehefrau in Thailand zu leben, koennte es einfacher sein, nicht in Deutschland sondern in Thailand zu heiraten.

Rupi60 
Beitragsersteller
 20.07.2013, 17:45

Danke für die Antwort, wenn sie die A1 Prüfung in Thailand machen muss, dann ist es vielleicht sinnvoller in Thailand zu heiraten. Aber wenn wir in Thailand geheiratet haben, welches Visa braucht sie um mit nach Deutschland zu kommen und wie lange könnten wir zusammen in Deutschland bleiben, denn wir möchten eigentlich in Deutschland leben und nur ab und zu mal nach Thailand fahren. Hier in Deutschland habe ich eine Mietfreie Wohnung und Krankenversicherung und um in Thailand zu leben habe ich nicht genug Rente und habe vorerst nicht die 400.000 Bath fürs Visa. Bekommt meine Freundin dann in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis mit welchen Auflagen für uns.?

DerCAM  21.07.2013, 03:23
@Rupi60

Wenn ihr in Deutschland leben wollt, ist es eigentlich egal, wo ihr heiratet. Bei einer Heirat in Deutschland braucht sie die A1 Bescheinigung fuers sog. "Heiratsvisum" und bei einer Heirat in Thailand braucht sie die fuer das Visum zum Ehegattennachzug.

Ist sie dann mit einem "Heiratsvisum" eingereist, wird sie nach der Eheschliessung in Deutschland bei der zustaendigen Auslaenderbehoerde einen zunaechst auf 1 Jahr befristete Aufenthaltgenehmigung erhalten (mit Arbeitsgenehmigung), spaeter dann laenger und letztendlich nach 3 bis 5 Jahren unbefristet. Hattet ihr schon vor ihrer Einreise in Thailand geheiratet, ist der Weg der gleiche (ihr braucht halt nur nicht mehr zu heiraten weil ihr dann ja schon verheiratet seid) .

Kommt nicht auf die Idee, den A1 Nachweis durch Beantragung eines Schengen Visums zu umgehen. Wenn ihr bereits verheiratet seid und nicht in Thailand lebt oder wenn eure Heiratsabsichten bei der Visumbeantragung bekannt werden, wird sie kein Schengen Visum bekommen. Wenn doch (weil die Heiratsabsicht nicht bekannt wurde), gibt's garantiert Probleme mit dem zustaendigen Auslaenderamt in Deutschland. Dieses wird naemlich hoechstwahrscheinlich keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, wenn sie mit einem Schengen Visum eingereist ist. Sie wird dann wohl wieder zurueck nach Thailand muessen und kann dann dort ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen (dazu braucht sie dann wieder A1). Ausserdem wird sich nur sehr schwer ein Standesamt fuer die Eheschliessung finden, wenn sie mit einem Schengen Visum eingereist ist.

Wie ich oben schon geschrieben habe, wuerde sie als Sorgepflichtige eines deutschen Kindes fuer ein Visum zum Nachzug zum deutschen Kind keine A1 Bescheinigung benoetigen (fuer ein Visum zum Ehegattennachzug aber schon, in dem Fall also den Antrag nicht auf der Basis "Ehegattennachzug" sondern "Nachzug zum deutschen Kind" stellen).

DerCAM  20.07.2013, 17:16

Ergaenzung: Solltet ihr ein gemeinsames Kind mit deutscher Staatsangehoerigkeit haben, wuerde dies die Sache erheblich vereinfachen. A1 waere dann nicht mehr erforderlich. Bei vorehelicher Geburt waere dann aber fuer die deutsche Staatsangehoerigkeit des Kindes erst einmal das Vaterschaftsanerkennungsverfahren zu durchlaufen.

Rupi60 
Beitragsersteller
 20.07.2013, 17:52
@DerCAM

ich lese deine Beiträge und finde das du dich sehr gut auskennst in Visa Fragen, ich mache hier keine Luftnummer mit meiner Thaiheirat und könnte deine Hilfe wirklich gebrauchen, denn im Internet weis jeder was anderes und am Ende bin ich genau so schlau wie vorher. vielen Dank!

Die Antworten von DerCam sind alle korrekt. Für die Heirat brauchst Du normalerweise ein Ehefähigkeitszeugnis, was mit viel Aufwand und Kosten verbunden ist. Es gibt aber Provinzstandesämter in Thailand, die das auch ohne EFZ machen. Wenn Du einmal so verheiratet bist, dann wird auch diese Heiratsurkunde von der Deutschen Botschaft anerkannt und legalisiert. Das habe ich sogar schriftlich bestätigt bekommen von einem Angestellten der Deutschen Botschaft in Bangkok. Leute, die das trotzdem anzweifeln und dem widersprechen, liegen falsch.

Gib bei Google einfach mal ein "in Thailand ohne Ehefähigkeitszeugnis heiraten" dann wird das von Insidern bestätigit ...aber auch von rechthaberischen Besserwisssern widersprochen. Laß Dich davon aber nicht verunsichern. Es funktioniert ganz sicher!

DerCAM  21.07.2013, 11:14

Kleine Korrektur: Das Ehefaehigkeitszeugnis selbst ist fuer die thailaendischen Standesaemter voellig uninteressant. Die wollen nicht das Ehefaehigkeitszeugnis sehen sondern die sog. "Konsularbescheinigung" von der Botschaft. Fuer diese "Konsularbescheinigung" brauccht's dann aber wieder das Ehefaehigkeitszeugnis.

Wie du ganz richtig schreibst, gibt es auch vereinzelt Standesaemter in Thailand, die auf die Vorlage der Konsularbescheinigung verzichten. Eine vor einem solchen Standesamt geschlossene Ehe ohne Konsularbescheinigung ist ebenso gueltig wie eine mit Konsularbescheinigung. Sie muss von deutschen Behoerden anerkannt werden und wird es auch.

Mit der fuer das Visum zum Ehegattennachzug erforderlichen A1 Sprachtestbescheinigung hat das aber nichts zu tun. Die wird natuerlich in beiden Faellen gefordert.

bjc51  21.07.2013, 13:19
@DerCAM

Ja, genau richtig. Die Kosularbescheinigung ist zwar reine Formsache, aber kostet wiederum Zeit und Geld. Aber um ein vielfaches teurer und aufwändiger ist dieses sch... EFZ. Habe ich leider auch so gemacht und mir noch dumme Sprüche von deutschen Standesbeamten anhören müssen, wegen Heirat mit einer Thai und wenn, warum nicht in Deutschland. Die überhebliche deutsche Bürokratie ist mir ein Graus, egal für welche Belange :(

Halte Dich an die Antworten von DerCAM und lass' Dir um Himmels Willen nicht von irgendwelchen Kollegen, die Jemanden kennen, der jemanden kennt, der vielleicht etwas weiss dreinreden. Die ganze Prozedur ist nicht so leicht und vor allem ist es wichtig dass Dokumentationen vollständig und alle Bedingungen erfüllt sind, sonst wird das VISA vielleicht nur wegen einer Nichtigkeit abgelehnt.

Nein der Deutschkurs muss vorher gemacht werden. Ist Voraussetzung für das Heiratsvisum.

Nach meiner Erfahrung ist das mit dem A1 aber das kleinste von den ganzen Bürokratischen Hürden.

DerCAM  20.07.2013, 17:01

Na ja, in vielen Faellen ist der Deutschkurs bzw. das Bestehen der Deutschpruefung schon das mit Abstand groesste Problem. Sonst geht's ja nur noch um die Beibringung der erforderlichen Papiere. Die kann sich zwar u.U. recht aufwendig gestalten, diszipliniert lernen muss man dafuer aber nicht.

HeinzLMann  22.07.2013, 18:58
@DerCAM

ja da hast du recht :) Ich vergesse immer das Sprachen lernen mit zunehmendem Alter auch schwieriger wird :)

Rupi60 
Beitragsersteller
 20.07.2013, 16:56

Danke für die Auskunft, vielleicht müssen wir doch in Thailand heiraten, wenn sie eh den Deutschkurs in Thai machen muss.