Ich möchte ein eigenes Tanzstudio eröffnen

2 Antworten

Die Berufsbezeichnung "Tanzlehrer/in" unterliegt keiner besonderen Qualifikation, jeder kann sich so nennen. Prinzipiell sollte eine Gewerbeanmeldung reichen und schon kanns losgehen.

Allerdings erscheint mir Dein Plan recht blauäugig. Du hast Doch sämtliche Kurse gemacht und tanzt nun auf Turnieren. Aber kannst Du auch alles was Deine Lehrer Dir gezeigt haben weitergeben und vermitteln? Auch ich wäre sehr skeptisch in eine Tanzschule zu gehen in der die Tanzlehrer ohne ADTV-Ausbildung unterrichten. Ich tanze selbst bereits seit über 10 Jahren und habe so ziemlich alles durch und auch bei Kursen assistiert, aber unterrichten möchte und könnte ich nicht ich nicht. Das Problem fängt doch schon bei den Schritten des weiblichen Partners an, die ich zwar mittlerweile einigermassen hinbekomme, jedoch nie gelernt habe. Ein Tanzlehrer muss sowas können.

Welche Qualifikation als Tanzlehrer hast du eigentlich?

Ich würde mich an deiner Stelle einfach einmal beim Rathaus melden, die wissen was du von Staatlicher Seite her erfüllen musst. Die Anforderungen an die Tanzlehrer erfährst du beim jeweiligen Verbannt, wenn du keinem Verbannt beitrittst brauchst du vermutlich keine spezielle Qualifikation, aber da alle Tanzschulen die ich kenne einem Verbannt angehören vermute ich das das nennenswerte Vorteile bringt.

http://www.adtv.de/