Hochzeit mit einen Ausländer?

3 Antworten

Wenn sie mit dem richtigem Visum einreist (also nicht mit einem Schengenvisum!), kann sie nach der Eheschliessung mit einem Deutschen (oder in Deutschland lebenden Staatsangehoerigen eines anderen EU Staates) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und wird diese auch bekommen. Das wird zunaechst eine befrsitete sein, spaeter dann eine unbefristete.

Reist sie hingegen mit einem Schengenvisum fuer touristische Zwecke oder zu Besuchszwecken ein, kann es ihr passieren, dass die zustaendige Auslaenderbehoerde ihr keinen Aufenthaltstitel gibt und sie erst einmal zurueck ins Heimatland muss, um dort dann ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen zu koennen.

Kenchi923 
Beitragsersteller
 03.10.2020, 01:40

Richtiges Visum? Kenne mich in der Sache fast garnicht aus

DerCaveman  03.10.2020, 01:47
@Kenchi923

Ein nationales sog. "Heiratsvisum".

Durch die Ehe mit einem Deutschen hat sie automatisch ein Aufenthaltsrecht. Allerdings wird die Eheschließung mißtrauisch von den Behörden begleitet. Falls eine Trennung oder Scheidung zu früh erfolgt, gilt sie wieder als Ausländerin.

DerCaveman  03.10.2020, 09:28
Durch die Ehe mit einem Deutschen hat sie automatisch ein Aufenthaltsrecht.

Nicht automatisch. Der Aufenthaltstitel muss beantragt und genehmigt worden sein. Ist sie aber mit dem falschen Visum eingereist, wird angenommen, dass sie die ausstellende Behoerde ueber den tatsaechlichen Aufenthaltszweck getaeuscht und das Visum missbraeuchlich verwendet hat. Dann wird sie auf die sog. "Ehrenrunde" geschickt (zurueck ins Heimatland und dort dann das passende Visum beantragen).

... gilt sie wieder als Ausländerin

Als Auslaenderin gilt sie auch, wenn sie einen Aufenthaltstitel erhalten hat. Der macht sie schliesslich nicht zu einer Deutschen.

Kann bleiben aber iwo arbeiten gehen wäre klar vom Vorteil

Kenchi923 
Beitragsersteller
 02.10.2020, 22:28

Ja? Finde nur immer irgendwas mit diese Person muss so und so viele Jahre Deutschland besucht haben.....