Hausratversicherung - Wird ein Rabatt ersetzt?
Hallo,
ich habe eine Hausratversicherung. Versichert ist der Neuwert.
Das Fahrrad kostete 2.500 €, da ich aber einen Rabatt von 20 % bekommen habe, brauchte ich nur 2.000 € zahlen.
Das Fahrrad wurde gestohlen. Für 2.400 € könnte ich mir ein neues kaufen.
Zahlt die Versicherung nun die 2.400 € Neuwert oder nur die 2.000 €, die ich ursprünglich mit Rabatt bezahlt habe.
2 Antworten
Der "Neuwert" in der Hausratversicherung ist definiert als "Wiederbeschaffungswerte einer gleichartigen neuen Sache am Schadentag". Wenn ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte heute 2.400,00 € kostet, dann ist dies der zu erstattende Betrag, falls Dein Fahrrad am Versicherungsort durch z.B. Einbruchdiebstahl entwendet wurde. Beachte, dass bei einem Diebstahl außerhalb des Versicherungsortes (Wohnung, Keller, Garage auf dem Grundstück) allerdings der Zusatz "Fahrraddiebstahl" zum Tragen kommt, durch den auch der "einfache Diebstahl" versichert ist. Hier ist die mögliche Versicherungsleistung oft maximiert, z.B. auf 1% der Versicherungssumme.
Wenn es ein vergleichbares Fahrrad ist und du eine Neuwertversicherung hast, sollte der aktuelle Preis bezahlt werden.