Hallo wollte gerne mal wissen bei wem ich mich melden müsste wenn es um Arbeitssicherheit geht Anonym? Unsere Firma gibt es keinen Arbeitsschutz und Sicherheit?

11 Antworten

Ich habe jetzt nochmals über Dein Anliegen nachgedacht.

Könnte es nicht u.U. einfach sein, daß Dein Arbeitgeber von Arbeitsschutz etc. einfach keine Ahnung hat.

Im Sinne: "Das haben wir schon immer so gemacht! Und es ist doch nie IRGENDWAS passiert"

Wenn Du schon wegen anonymer Anzeige nachfragst, scheint mit dem Arbeitgeber nicht allzu gut Kirscghen essen zu sein.

Denn normalerweise könnte ein Arbeitnehmer so etwas einfach ansprechen. ICH habe selbst auch keine Ahnung, aber man kann immer mit mir reden und man kann mich auch überzeugen.

Eine anonyme Erstmöglichkeit wäre auch, dem Arbeitgeber erstmal allgemein Infos, Vorschriften... auf den Schreibtisch zu schmuggeln, falls möglich. Ein nicht ganz depperter Arbeitgeber würde das lesen und dann wissen , wo der Hase langläuft.  2 Monate würde ich ihm Zeit geben- außer bei sehr exklatanten Sachen (im Betriebsstress geht leicht mal was unter) - bei mir ging so etwas immer den direkten Weg- ich habe dann oft sogar die Arbeitnehmer, die ein Problem erkannten, gebeten, sich um die Abstellung zu bemühen,- natürlich INNERHALB der Arbeitszeit. In einem Kleinstbetrieb gibt es eh nicht ausgeprägte Hierarchien und in jedem Arbeitsvertrag stand, daß Einsatz stets flexibel- ein Arbeitnehmer, der nur eine! Aufgabe hätte durchführen wollen- wäre eh fehl am Platz- wäre gar nicht eingestellt worden.Führungsaufgaben wurden natürlich nur nach Rücksprache übertragen-

Aber 2 Monate sollten, wenn ein solcher Weg nicht möglich ist, reichen.

Wende dich vertrauensvoll an die Berufsgenossenschaft deiner Stadt oder deines Bundeslandes. Dort kannst du anonym eine Beschwerde einreichen. Die kommen dann mal so vorbei

Die zuständige Arbeitsschutzbehörde (je nach Bundesland: Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz) ist der richtige Ansprechpartner. Diese sollte erst einmal erreichen, dass im Betrieb eine Arbeitssicherheitsorganisation (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt) etabliert wird. Wenn diese Gerüst steht, dann sollte der Rest (Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen) eigentlich kein Problem sein.

Die Forderung nach einer Arbeitssicherheitsorganisation resultiert aus staatlichem Recht (Arbeitssicherheitsgesetz) und kann daher nicht von der Berufsgenossenschaft durchgesetz werden.

Hallo,

eigentlich ist es die Pflicht des Arbeitgebers, dass die Mitarbeiter ausreichend geschützt sind beispielsweise durch Stahlkappenschuhe oder Latzhosen mit Schonern. 

Sollte etwas passieren, wird im schlimmsten Fall die Versicherung des Arbeitgebers nicht übernehmen und er könnte eine Verwarnung vom Zoll bekommen.

Daher kann es nie schlecht sein das Thema dezent anzusprechen.

Gruß, Andi