Haftungsbeschränkung nach §1629a BGB?
Hallo, meine Eltern haben damals mit mir als Minderjähriger ein Vertrag in einem Fitnessstudio gemacht und nicht gezahlt. Jetzt habe ich fast 1000€ Schulden beim Inkasso unternehmen. Ich habe einen Brief geschrieben, dass ich von meiner Haftungsbeschränkung nach §1629a BGB gebrauch mache. Nach einigen Wochen erhielt ich eine Antwort, dass die Forderung rechtskräftig tituliert ist und der Vollstreckungstitel als Nachweis der Forderung maßgebend sei. Ist das Rechtens?
Das Problem ist, dass ich 2013 18 geworden bin. Gilt die Haftungsbeschränkung dennoch? Oder musste ich das 2013 machen?
Danke im Voraus
2 Antworten
Ist das Rechtens?
Die Einrede kannst du im Vollstreckungsverfahren geltend machen, wenn in dein Vermögen vollstreckt werden soll, das durch den Paragrafen geschützt ist. Mit der Titulierung hat das meines Erachtens erstmal nichts zu tun. Durch den Verweis auf die Dürftigkeitseinrede im Paragrafen, wird dein Vermögen vor der Volljährigkeit quasi Sondervermögen wie ein Nachlass.
Das geschieht durch Vollstreckungsabwehrklage. Bei der Beschränkung der Haftung ist dieser Vorbehalt aber in den Titel mit aufzunehmen, wenn sie später geltend gemacht werden soll. Das ist hier vermutlich nicht geschehen. Man müsste also noch die Frage klären, ob das hier ausnahmsweise unbeachtlich ist, weil du als nun Volljähriger gar keine Möglichkeit zum Vorbehalt hattest. Das weiß ich aber auch nicht aus dem Stegreif und müsste es wie die Meisten recherchieren.
Wenn Eltern Schulden machen, können Gläubiger das Geld in einigen Fällen von den Kindern fordern, sobald diese volljährig werden. Bezahlen müssen sie dann aber nicht zwangsläufig. Wir geben Erklärungen und einen Musterbrief dazu.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wer 18 wird und Schulden hat, muss dafür nur mit dem Vermögen aufkommen, das er bis zum 18. Geburtstag schon hatte.
- Forderungen dürfen aber nicht ignoriert werden – Sie müssen aktiv widersprechen.
- Dabei hilft unser Musterbrief.
Ausführliche Informationen findest du hier:
Viel Erfolg!Vielen Dank. Dies weiß ich ja bereits. Nur habe ich quasi von dem Inkasso Unternehmen eine Ablehnung bekommen. Das Inkasso Unternehmen beharrt auf die Forderung, da sie tituliert ist. Mein größtes Problem ist, dass die mein Konto gepfändet haben. Und die Pfändung wird nicht aufgehoben.
Ist sie tituliert ist es zu spät, da gibt es eigentlich keine Möglichkeiten mehr. Ggf. hast du Schadensersatzansprüche an deine Eltern, sofern da ein eintreiben möglich ist und du das möchtest. Wie setzen sich dei 1000€ denn zusammen, kommt mir etwas hoch vor.
Das ist Blöd. Aber danke für die Antwort. Ich weiß selber nicht, wie die 1000€ sich zusammensetzen. Soll ich die gesamten Unterlagen vom Inkasso-Unternehmen zur Forderung verlangen? Hab ich das Recht dazu?
Mein Tipp: Lass dich durch eine Schuldnerberatung beraten.
Die Beratung der Caritas oder der Diakonie ist kostenlos!
Google-Tipp: Schuldnerberatung [ Ort ]
selbstverständlich, wer was will muss auch belegen wofür. Was hat das Fitnessstudio denn gekostet im Jahr und wann wurde es gekündigt? bzw. wiei lief es genau ab
Dann lass dir eine Forderungsaufstellung zukommen!
Im Monat hat es ca. 20€ gekostet damals, wenn ich mich recht erinnere. Also im Jahr 240€. Es wurde gar nicht gekündigt, das Fitnessstudio hat Pleite gemacht.
Okay werde ich machen, vielen Dank für den Tipp!
kurzum: 1000€ sind blödsinn, egal wie. So viel Geld kann im extremstfall nichtmal per verlorener Zahlungsklage mit mehrfacher Aufenthaltsermittlung zusammen kommen. Nicht zahlen, auf eine genaue Auflistung bestehen.
Vielen Dank für die Antwort, wie mache ich das im Vollstreckungsverfahren geltend?