Haftungsbeschränkung nach §1629a BGB?

2 Antworten

Ist das Rechtens?

Die Einrede kannst du im Vollstreckungsverfahren geltend machen, wenn in dein Vermögen vollstreckt werden soll, das durch den Paragrafen geschützt ist. Mit der Titulierung hat das meines Erachtens erstmal nichts zu tun. Durch den Verweis auf die Dürftigkeitseinrede im Paragrafen, wird dein Vermögen vor der Volljährigkeit quasi Sondervermögen wie ein Nachlass.

autofahrt121 
Beitragsersteller
 22.11.2020, 19:42

Vielen Dank für die Antwort, wie mache ich das im Vollstreckungsverfahren geltend?

Ronox  22.11.2020, 20:03
@autofahrt121

Das geschieht durch Vollstreckungsabwehrklage. Bei der Beschränkung der Haftung ist dieser Vorbehalt aber in den Titel mit aufzunehmen, wenn sie später geltend gemacht werden soll. Das ist hier vermutlich nicht geschehen. Man müsste also noch die Frage klären, ob das hier ausnahmsweise unbeachtlich ist, weil du als nun Volljähriger gar keine Möglichkeit zum Vorbehalt hattest. Das weiß ich aber auch nicht aus dem Stegreif und müsste es wie die Meisten recherchieren.

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  • Wer 18 wird und Schulden hat, muss dafür nur mit dem Vermögen aufkommen, das er bis zum 18. Geburtstag schon hatte.
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Viel Erfolg!
autofahrt121 
Beitragsersteller
 19.11.2020, 18:14

Vielen Dank. Dies weiß ich ja bereits. Nur habe ich quasi von dem Inkasso Unternehmen eine Ablehnung bekommen. Das Inkasso Unternehmen beharrt auf die Forderung, da sie tituliert ist. Mein größtes Problem ist, dass die mein Konto gepfändet haben. Und die Pfändung wird nicht aufgehoben.

geheim007b  19.11.2020, 20:39
@autofahrt121

Ist sie tituliert ist es zu spät, da gibt es eigentlich keine Möglichkeiten mehr. Ggf. hast du Schadensersatzansprüche an deine Eltern, sofern da ein eintreiben möglich ist und du das möchtest. Wie setzen sich dei 1000€ denn zusammen, kommt mir etwas hoch vor.

autofahrt121 
Beitragsersteller
 19.11.2020, 22:05
@geheim007b

Das ist Blöd. Aber danke für die Antwort. Ich weiß selber nicht, wie die 1000€ sich zusammensetzen. Soll ich die gesamten Unterlagen vom Inkasso-Unternehmen zur Forderung verlangen? Hab ich das Recht dazu?

heurekaforyou  20.11.2020, 00:38
@autofahrt121

Mein Tipp: Lass dich durch eine Schuldnerberatung beraten.

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geheim007b  20.11.2020, 14:43
@autofahrt121

selbstverständlich, wer was will muss auch belegen wofür. Was hat das Fitnessstudio denn gekostet im Jahr und wann wurde es gekündigt? bzw. wiei lief es genau ab

Finance39  20.11.2020, 16:05
@autofahrt121

Dann lass dir eine Forderungsaufstellung zukommen!

autofahrt121 
Beitragsersteller
 20.11.2020, 19:29
@geheim007b

Im Monat hat es ca. 20€ gekostet damals, wenn ich mich recht erinnere. Also im Jahr 240€. Es wurde gar nicht gekündigt, das Fitnessstudio hat Pleite gemacht.

autofahrt121 
Beitragsersteller
 20.11.2020, 19:29
@heurekaforyou

Okay werde ich machen, vielen Dank für den Tipp!

geheim007b  20.11.2020, 19:38
@autofahrt121

kurzum: 1000€ sind blödsinn, egal wie. So viel Geld kann im extremstfall nichtmal per verlorener Zahlungsklage mit mehrfacher Aufenthaltsermittlung zusammen kommen. Nicht zahlen, auf eine genaue Auflistung bestehen.