Habe nem Freund Geld geliehen, er wurde von der Polizei kontrolliert, Drogen sein und mein Geld wurden beschlagnahmt. Kriege ich mein Geld wieder?
8 Antworten
Das wird schon etwas tricky. Nachdem du das Geld verliehen hast, ging es von deinem in sein Besitz über. Du kannst von deinem Freund natürlich die Rückgabe verlangen. Das ist ja dein gutes Recht.
Es wird sich dann aber nicht um das Beschlagnamte Geld handeln. Es liegt an der Staatsanwaltschaft ob, wann und wenn wieviel Geld dein Kumpel zurück bekommt.
Du hast also nur Ansprüche gegen ihn. Nicht gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Ob, wann und wie er dann in der lage sein wird das Geld zurückzuzahlen, musst du dann sehen.
Von einem Eigentum habe ich auch nichts geschrieben. Besitz und Eigentum sind 2 paar Schuhe.
Im Fall von Geld wird in der Regel vereinbart, dass nur Sachen gleicher Art und Güte zurückzugeben sind - nicht dieselben Sachen. Es wird also sehr wohl auch das Eigentum an den Geldscheinen übertragen und der "Entleiher" schuldet die Rückgabe "anderer" Geldscheine.
Dasselbe kennt man vom Mehl oder von Eiern, die man sich von Nachbarn "leiht". Da will man auch nicht dieselben Eier usw.
Genau genommen handelt es sich in all diesen Fällen daher nicht um Leihen, sondern um Darlehen.
Der Fall sieht übrigens ganz anders aus, wenn du ihm tatsächlich kein Darlehen gegeben hast, sondern das Geld gabst, damit er euch damit Zeug besorgt..
Das Geld schuldet er dir natürlich immer noch. Wie er es dir zurück zahlt und mit welchem Geld ist nicht dein Problem. Wenn er sich weigert, musst du ihm im Zweifelsfall glaubhaft nachweisen können, dass du ihm das Geld geliehen hast, das ist aber immer so, unabhängig von deiner beschriebenen Situation.
Wenn es diese Beweise gibt, steht die Chance für ihn nicht schlecht, diesen Teil des beschlagnahmten Geldes auch zurück zu bekommen:
Gibt es z.B. einen WhatsApp-Chat vor der Beschlagnahmung, in dem ersichtlich wird, dass du ihm eine Summe geliehen hast, die bei der Menge des beschlagnahmten Geldes realistisch ist, sieht es für ihn zumindest was die Rückgabe angeht realistisch aus.
Wenn ich dir mal unterstellen darf, dass du ihm dieses Geld gegeben hast um davon Drogen zu kaufen die dir gegeben werden sollen und dies der Fall ist, solltest du aufpassen: Wenn er sich weigert und du Druck machst, könnte er auch dich verpfeifen. Auch versuchter Erwerb von BtM ist verboten. Und auch vermeintlich "sichere" Codephrasen wie "10 Flaschen Bier" schützen einen nicht, wenn diese 10 Flaschen Bier (z.B.) 90€ kosten sollen und es dadurch ersichtlich ist, dass kein Bier gemeint ist. Achso und lern draus und gebe in diesen Kreisen niemandem Geld im Voraus, bei dem es dir nicht egal ist, wenn es weg ist. Egal, wie gut du demjenigen vertraust.
Diesen Vorwurf solltest du zu deiner eigenen Sicherheit auch nicht öffentlich kommentieren, sehe ihn einfach als Hinweis, falls die Situation so oder ähnlich ist und ansonsten ignoriere ihn ;)
Der Empfänger des Geldes muss es zurückerstatten, auch wenn es mit einem Schiff versenkt wurde, in der Waschmaschine geschleudert wurde, von der Katze zerbissen wurde, oder was auch immer als Grund vorliegen könnte, warum das Geld nicht mehr vorhanden ist.
Der Empfänger ist dir den Betrag schuldig. Es ist sein Problem wo er es gelassen hat.
Allerdings ist es sehr leichtsinnig, jemanden der in der Drogenszene verkehrt, Geld zu leihen. Zumindest hättest du mit ihm eine schriftliche Vereinbarung schließen sollen.
Der Polizei kümmert das alles herzlich wenig.
Auf keinen Fall solltest du bei der Polizei diesbezüglich nachfragen! Schuldner ist dein Freund. Diesen mußt du notfalls verklagen.
Unwahrscheinlich, woher soll die Polizei wissen das es dein Geld ist und nicht das von seinen Drogen Einnahmen. Du kannst ja auch alles sagen und er auch. Teroretisch könntest du dann seine Drogen Einnahmen bekommen und sein Geschäft weiter machen. Von daher hast du Pech gehabt geht wohl nicht.
Vielleicht magst du recht haben, aber beim leihen wird ausschließlich eine Gebrauchsüberlassung bzw ein zeitweiliges Gewahrsam an einer Sache übertragen aber nicht gleich der Eigentum, das weiß ich zu 100%