Grillen auf Privatgrundstück, Feld/Wiese?
Hallo,
die Situation ist ziemlich unkompliziert, ich besitze eine Wiese am Rand von einem „Wald“. Eigentlich stehen da nur paar Quadratmeter Bäume, es ist meines Wissens nach kein Naturschutzgebiet, dennoch Frage:
Darf ich da prinzipiell grillen oder wird das trotzdem als Wildgrillen angesehen ? Die Rechtslage war für mich ein wenig undeutlich formuliert, es handelt sich hierbei um das Bundesland Hessen. Würde mich mal interessieren, ob sich wer auskennt oder schon selber Erfahrung gemacht hat.
Danke schon einmal im Voraus !
4 Antworten
Auf deinem Privatgrund darfst du grillen - auch wenn der Grund nicht bebaut ist oder sonst wie genutzt wird.
Aber bitte achte dabei besonders auf die Brandgefahr!! Es ist schon seit Jahren viel zu Trocken und solche Brände entstehen ziemlich schnell.
Danke, ich achte natürlich darauf das wir keinen Brand entfachen oder allgemein eine Gefahr darstellen, zumal das Grundstück tatsächlich keine großen Gefahren bietet ich würde den Grill selbstverständlich nicht unter oder in die Nähe eines Baumes stellen.
Solange es dein Privatgrundstück ist darfst du theoretisch alles machen. Dabei sollte aber natürlich der gesunde Menschenverstand mitdenken, dass kein Feuer entsteht.
Danke für deine Antwort ich hab lediglich vor mit einem Gasgrill abends gemütlich ein paar Steaks zu Grillen, selbstverständlich achte ich Auf jegliche Brandgefahr.
besitze eine Wiese am Rand von einem „Wald“
ganz einfach - am Rand eines Waldgrundstückes darf man wegen der Brandgefahr (Funkenflug ! ) logischerweise nicht grillen.
Diese Frage hab ich mir nämlich gestellt, allerdings ist es nicht eindeutig für mich da es sich nicht um einen Wald handelt sondern lediglich um ein Wiese wo ein Paar Bäume stehen, somit die privat Fläche eben auch als Wiese und nicht als Waldgrundstück dokumentiert ist. Durch Jahre langes Campen kenn ich die Gefahren bei Holzkohle etc, weshalb ich deswegen einen Gasgrill nehmen würde, welche selbstverständlich zwar eine offene Flamme besitzt allerdings einen Funkenflug eingegrenzt.
[bearbeitet]