Gespartes Geld auf eigne Konto einzahlen,bei Privatinsolvenz

3 Antworten

Moin,

guck dir mal § 287 Abs 2 an.

Demnach tritt der Inso Schuldner nur die Pfändbaren Beträge aus den Einkünften und Bezügen ab.

Wäre das anders, würde man deine Bezüge ja 2 x pfänden.

Im Übrigen interessiert den Verwalter, bzw den Th das Konto gar nicht, das Konto wird zur Eröffnung aus der Masse frei gegeben.

Gemäß § 295 Inso musst du auch nur deine Einkünfte Mitteilen (Lohnabrechnungen vorlegen)

Theoretisch wäre es möglich, dass jemand Mietfrei bei Mama und Papa wohnt.

Der hätte dann den vollen Pfändungsfreibetrag zur freien Verfügung.

Daraus könnte der auch ansparen.

jurafragen  07.12.2013, 21:55

guck dir mal § 287 Abs 2 an

Die Vorschrift ist hier nicht einschlägig.

Demnach tritt der Inso Schuldner nur die Pfändbaren Beträge aus den Einkünften und Bezügen ab.

Das wird erst im Restschuldbefreiungsverfahren relevant.

Das angesparte Geld ist nach § 148 (2) InsO an den Treuhänder herauszugeben.

Meinereiner67  08.12.2013, 10:56
@jurafragen

das gilt aber NUR für Sachen und Werte, die auch der Masse zuzurechnen sind.

Die nicht pfändbaren Einkünfte sind ja eindeutig frei gegeben.

Könnte gepfändet werden. Lass es lieber in Cash noch 2 Jahre an einem sicheren Ort.

DwarfEnt  08.12.2013, 12:37

Wer soll das denn pfänden, und warum?

Erstens besteht in der Privatinsolvenz Pfändungsschutz gegenüber allen Gläubigern. Und den Treuhänder interessiert das Geld zweitens nicht, weil es aus dem pfändungsfreien Einkommen stammt, wie der Fragesteller deutlich geschrieben hat.

odin2213 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 11:19

Wenn ich genau überlege hast recht, eigenlich ne doofe Frage gewesen...Aber lieber einmal zuviel als einmal zuwenig Fragen und Meinungen holen ;-)...Schönes Wochende

Warum willst du da ein Risiko eingehen? Zinsen bekommst du eh keine. Musst ja nicht immer alles mit nehmen. Nimm doch nur soviel mit, wie du ausgerben möchtest. Den Rest lässt du zu hause.