Was kann ich tun, wenn mir Geld doppelt abgebucht wurde und bekomme ich das Geld sicher wieder?

9 Antworten

Da die Zahlstelle die Berechtigung einer Lastschrift nicht eigenständig prüfen kann, wurde den Zahlungspflichtigen ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Im Falle einer unberechtigten Belastung hat der Zahlungspflichtige das Recht, ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank (der Zahlstelle) der Lastschrift zu widersprechen. Der Widerspruch ist für die Zahlstelle grundsätzlich immer verbindlich[2]. Die Zahlstelle storniert daraufhin valutagerecht (also zinsneutral) die Kontobelastung und gibt diese an die 1. Inkassostelle zurück, die wiederum den ursprünglich gutgeschriebenen Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers belastet.

Zusätzlich würde ich mich dann noch einmal mit dem betreffenden Laden in Verbindung setzen und das abschließend klären.

Ja, ich würde einfach zu deiner Bank gehen und denen das schildern. Bestimmt nur irgend ein technischer Fehler.

@Wurmeli: Sorry, falsch. Du redest über das ELV-Verfahren.

Im Text jedoch steht, dass der Kunde mit PIN bezhalt hat. Auch wenn das PIN-Verfahren eine Lastschrift ist, kann der Belastung nicht widersprochen werden. Es hat die Sicherheit einer Überweisung für den Zahlungsempfänger, denn durch den PIN wird der Auftrag legitimiert und ist nicht mehr stornierbar.

vormmerkung am 16.4 und belastung am 19.4 .... nehme mal an, es handelt sich um ein und die selbe belastung, oder sind 298 abgebucht worden?

kathis1989 
Beitragsersteller
 21.04.2010, 09:54

ja es wurden insgesamt 298 abgebucht. nur steht eins bei dem kontoauszug das andere seperat bei dem vormerkposten.

Chianti  21.04.2010, 10:08
@kathis1989

gab es denn beim bezahlen ein problem? musste der bezahlvorgang wiederholt werden? evtl. wegen verbindungsfehler? wie seriös ist dieses geschäft?

kathis1989 
Beitragsersteller
 21.04.2010, 10:23
@Chianti

ne habe den pin nur einmal eingegeben, mein freund war auch da. da ist ein kleineres geschäft, für abendmode hat auch noch 2 zweigstellen.

Chianti  21.04.2010, 10:59
@kathis1989

na dann scheint es in der tat ein fehler zu sein ... ruf doch dort mal an und schildere den fall! im zweifel kannst du dann ja immer noch beid er bank die rückbuchung veranlassen

Ganz einfach,du gehst mit deinen Kontoauszügen und dem Beleg über den Kauf zu dem Geschäft und klärst das direkt mit denen. Entweder zahlen die dir das bar aus oder überweisen es zurück. Das lässt sich einfach klären, keine Bange. Kann natürlich auch sein, dass die Bank den vormerkposten noch nicht rausgenommen hat. Das gibts manchmal. WEnn du onlinebanking machst schau einfach nochmal rein oder ruf die Bank an.

kathis1989 
Beitragsersteller
 21.04.2010, 09:55

habe keinen kassenzettel mehr. war so doof und hbs weggeschmissen. aber die frau im laden kann sich bestimmt noch an mich erinnern.

Orchidee1  21.04.2010, 10:04
@kathis1989

Bei so einer Summe bewahrt man den Kassenzettel auf.

Und bei soviel Kunden können sich Verkäuferinnen nicht an alle erinnern.

kathis1989 
Beitragsersteller
 21.04.2010, 10:08
@Orchidee1

weil das kleid eh vom rückgaberecht ausgeschlossen war, hab ich ihn gleich weggeschmissen. und das war ein kleiner laden. und ich war 2 mal drinnen und dann noch einmal mit meinem freund. und da wusste die verkäuferin noch für was des kleid war und sonst auch noch einige details von mir.