Geiselnahme entschädigung?!?

7 Antworten

Ich hoffe nicht, dass die Strafe Ermessenssache der Geiseln ist. Zum Einen gibt es doch dieses bekannte Stockholmsyndrom, Einschüchterungen und Minderwertigkeitskomplexe seitens der Opfer, zum Anderen sind die Geiseln nur Mittel zum Zweck. Es soll jemandem emotional geschadet werden, der Lösegeld zahlen soll. Den Tätern geht es nicht um die Geiseln.

Wenn jemand dich anfleht, ihn umzubringen, dann darfst du ihn trotzdem nicht umbringen. Straftat bleibt Straftat.

der Geiselnehmer ergibt sich!

Das ist nett von ihm - wenigstens, denn zuvor war er nicht lieb!

Nun möchten die Geiseln jedoch nicht das der Geiselnehmer eine strafe bekommt.

Das Stockholm-Syndrom. Ist bekannt, aber heilbar.

Wie lange oder ob würde der Geiselnehmer strafen bekommen?

Es interessiert das Gericht nicht einen Meter, ob die Geiseln das wollen. Der wird verknackt, so oder so, das macht gar keinen Unterschied.

Der & 239b StGB besagt zm Strafmaß: "....wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft....."

Also wenigstens 5 Jahre.

Das ist das Minimum. Wenn der übertrieben ausgedrückt die Geiseln lieb und nett gebeten hat, bitte Platz zu nehmen, es gibt Kaffee und Kuchen, ein Bierchen auch, man soll sichs gemütlich machen und ein bischen abchillen, keine Angst, er droht nur nach außen, alles ok sonst, nur raus lassen will er sich nicht.... dann gibts 5 Jahre.

Sonst gibts mehr dafür.

Hallo.

Bei Offizialdelikten muss der Staatsanwalt sich einschalten vom Gesetz(Amtswegen) aus.
Ob eine Anzeige erstattet wird oder nicht, ist egal. § 239b StGB.
Zwar ist es ein Strafverfahren, mit mind. 5 Jahren Strafe, aber das "Lösegeld"/Entschädigung" nach dem Zivilverfahren, klagen.

Nun möchten die Geiseln jedoch nicht das der Geiselnehmer eine strafe bekommt.

Der Staatsanwalt aber schon. Denn schließlich steht es im Strafgesetzbuch, daß Geiselnahme bestraft wird - und zwar mit mindestens 5 Jahren Freiheitsentzug. Ob das Opfer nun Anzeige erstattet oder nicht, ist vollkommen egal. Geiselnahme ist ein "Offizialdelikt" und muß von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden. Das Opfer kann hier lediglich auf eine Zivilklage (Schadenersatz, Schmerzensgeld) verzichten.

Es liegt dann nicht mehr an den Opfern. Er verstößt damit gegen die Öffentliche Ordnung und gegen das Gesetz. Er wird so zu sagen vom Staat angezeigt, daher haben die Opfer dann nichts mehr mitzureden außer ihre Aussagen.

LG Chris