Hi Leute,
ich bitte um eure Hilfe.
wir planen die Gründung eines Investmentclubs in der Form einer GbR.
Der Club soll aus 4 Mitgliedern bestehen, von denen jeder gleichberechtigt ist.
Das Vermögen soll entsprechend den Anteilen jeder Person zugeordnet werden.
Eine Kreditaufnahme ist im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.
Nun sind leider noch einige Fragen zum Konto/Depot zu klären:
Gibt es Unterschiede in Sachen Haftung und Recht bei den folgenden Optionen?:
1) Die Eröffnung eines Depots + Verechnungskontos erfolgt auf den Namen aller 4 Gesellschafter. Jeder ist also Kontoninhaber:
Haftung: Im Falle des Verschuldens eines Kontoinhabers (Privates Verschulden) haftet dieser, wie im Gesellschaftsvertrag festgehalten, nur mit SEINEN Anteilen am Gesamtvermögen des Investmentclus richtig? Die Bank erhält ja ein Exemplar des Gesellschaftsvertrags und könnte dann nicht das Konto pfänden wenn es hart auf hart kommt oder?
Verschuldet sich einer der Gesellschafter im Auftrag der GbR so kann der Gläubiger an jeden Gesellschafter herantreten und die Schuld einfordern richtig? (Ist das Haftungskapital hier wiederum nur auf die Anteile im Depot beschränkt?)
Steuern: Die Bank verschickt Steuerbescheinigungen an jeden der Gesellschafter. Jeweils die gleiche, da Sie ja nicht weiss, wie die Anteile im Depot sind. Wie verläuft die Zurechnung der Steuer auf die Gesellschafter bzw. was ist dem Finanzamt vorzulegen?
Reicht es, wenn jeder Gesellschafter eine Bestätigung über seine Anteile bekommt unddiese dann unterschrieben vom GEschäftsführer (bzw. hier allen Gesellschaftern) beim Finanzamt einreicht, damit die abgeführte Abgeltungssteuer jweils zugeordnet werden kann?
2)Die Eröffnung eines Depots + Verrechnungskontos erfolgt auf den Namen eines Gesellschafters, die anderen Gesellschafter erhalten eine Vollmacht.
Wie ist hier die Rechtliche bzw. steuerliche Basis?
Hier ist es doch leider so, dsas das Depotguthaben bei bei privatinsolvenz des Kontoinhabers komplett haftet oder`?? die anderen bevollmächtigten Gesellchafter haben kein Recht auf ihr geld oder?
Gibt es evtl. eine Möglichkeit dies vertraglich mit der Bank einzuschränken und wiederum eine Bruchteilshaftung festzulegen?
Es ist nämlich leider so, dass viele Banken keine Depotkonten mit mehr als 2 Kontoinhabern anbieten, weil der Verwaltungsaufwand wohl zu groß wäre.....
Sorry für die teilweise dummen Fragen aber dies ist Neuland und wir sind um jede Hilfe dankbar! Leider findet man im Internet nicht wirklcih nützliche Informationen hierüber.
Mit freundlichem Gruß,
busta