Gefälschte LV Taschen, wie viele darf man mitnehmen?
Hallo, Im Urlaub habe ich mir insgesamt 6 gefälschte LV Taschen gekauft, in verschiedenen Größen und Farben. Jetzt habe ich gehört das man am Zoll eine strafe bekommt und so, wenn die im Koffer gefunden werden, weil man die ja verkaufenkönnte. Die Taschen sind natürlch für mich und für Freunde als Geschenk. Darf ich 6 mitnehmen oder sind das zu viele??? Wie viele darf man mitnehmen?
Danke Schonmal.
7 Antworten
Fälschungen darf man gar nicht mitnehmen.
Da gibt es keine Grenze.
Naja eigentlich schon, nämlich NULL Stück.
Null, 0, keines .... du verstehst?
Das ist Strafbar und der Zoll weiß woher Leute gerne mit fälschungen kommen und kontrollieren diese Flüge auch strenger.
Wenn du erwischt wirst ist die Tasche definitv weg. Mit Pech zahlst du auch noch. Weil du versuch hast, gefälschte Waren einzuführen.
Wenn die als gefälscht entdeckt werden, dann werden sie dir weggenommen. Das ist verboten. Und Strafe gibt´s dann trotzdem noch.
Bis zu einem Wert von 300€ -> Rechnung unbedingt mitführen !!
Meiner Meinung nach zumindest. Ob es Probleme gibt weil es ja eindeutig gefälscht ist... Weiß ich nicht.
6 sind mit Sicherheit keine "größere Menge" 15 statt 2 das ist ne große Menge.
Markenfälschungen kannst Du als Reisender bis zur Reisefreigrenze nach Deutschland einführen.
Allerdings liegt es im Ermessen des kontrollierenden Zollbeamten auch unterhalb der Reisefreigrenze tätig zu werden. Und zwar bei Verdacht, das die Fälschungen nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Und bei sechs Taschen gehst Du dann ein entsprechendes Risiko....
Die Einfuhr gefälschter Waren zu gewerblichen Zwecken ist strafbar...
Wenn von Luis Vuitton eine Grenzbeschlagnahme vorliegt, wird Dir schon die erste Tasche abgenommen. Davon würde ich zumindest mal ausgehen. Zusätzlich erhältst Du dann ggf. eine Unterlassungserklärung vom Anwalt von LV sowie die Rechnung für den Anwalt.
Also: Finger weg.
Absolut falsch. Es ist nicht als Reismitbringsel NICHT verboten!
Den Text in diesem Link solltest Du Dir unbedingt durchlesen: http://markenrecht.abmahnung.net/category/louis-vuitton-malletier/
das gilt aber nicht wenn Plagiate (Fälschungen) in größerer Menge mitgeführt werden .... dann Verkaufsabsicht unterstellt ...