Gefälschte LV Taschen, wie viele darf man mitnehmen?

7 Antworten

Fälschungen darf man gar nicht mitnehmen.

Da gibt es keine Grenze.

Naja eigentlich schon, nämlich NULL Stück.

Null, 0, keines .... du verstehst?

Das ist Strafbar und der Zoll weiß woher Leute gerne mit fälschungen kommen und kontrollieren diese Flüge auch strenger.

Wenn du erwischt wirst ist die Tasche definitv weg. Mit Pech zahlst du auch noch. Weil du versuch hast, gefälschte Waren einzuführen.

Wenn die als gefälscht entdeckt werden, dann werden sie dir weggenommen. Das ist verboten. Und Strafe gibt´s dann trotzdem noch.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html

Bis zu einem Wert von 300€ -> Rechnung unbedingt mitführen !!

Meiner Meinung nach zumindest. Ob es Probleme gibt weil es ja eindeutig gefälscht ist... Weiß ich nicht.

frodobeutlin100  27.03.2013, 11:03

das gilt aber nicht wenn Plagiate (Fälschungen) in größerer Menge mitgeführt werden .... dann Verkaufsabsicht unterstellt ...

jesseiOS  27.03.2013, 11:46
@frodobeutlin100

6 sind mit Sicherheit keine "größere Menge" 15 statt 2 das ist ne große Menge.

Markenfälschungen kannst Du als Reisender bis zur Reisefreigrenze nach Deutschland einführen.

Allerdings liegt es im Ermessen des kontrollierenden Zollbeamten auch unterhalb der Reisefreigrenze tätig zu werden. Und zwar bei Verdacht, das die Fälschungen nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Und bei sechs Taschen gehst Du dann ein entsprechendes Risiko....

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html;jsessionid=8FB44A9C2C11CD3CFD78C805D4813EC9

Wenn von Luis Vuitton eine Grenzbeschlagnahme vorliegt, wird Dir schon die erste Tasche abgenommen. Davon würde ich zumindest mal ausgehen. Zusätzlich erhältst Du dann ggf. eine Unterlassungserklärung vom Anwalt von LV sowie die Rechnung für den Anwalt.

Also: Finger weg.

iq1000  29.03.2013, 04:56

Absolut falsch. Es ist nicht als Reismitbringsel NICHT verboten!