Geblitzt worden wegen fernlicht
Hallo wurde heute in der 50 zone mit ich würde sagen so 69 laut tacho geblitzt Nur weil ein Auto ca. 300 m von der blitze permanent die lichthupe gemacht hat das auto stand und hat ca. 10 sec lang das gemacht deswegen hab ich auch nicht auf das tacho geschaut weil es ja erst berg ab ging und dann wieder berg auf nach dem blitz hab ich auf das tacho geguckt und es waren ca. 65 -69.Falls es doch mehr wahren kann ich das als grund angeben.
Ich war wirklich verunsichert und wenn jemand aus den nix fernlich die ganzezeit macht und des war dunkel erschreckt man sich und denk dann was das war und dann kommt der blitz hab sogar 2 zeugen die im auto drinsaßen und sich auch erschrocken haben
Hat jemand villeicht sowas schon erlebt ?
14 Antworten
Wenn Du erschreckt bist und in einer Gefahrensituation solltest Du langsamer und nicht schneller fahren. Das ist eine ganz schlechte Ausrede.
Der Autofahrer wollte Dich übrigens vermutlich vor dem Blitzer warnen (was in dieser Form allerdings natürlich nicht erlaubt ist).
ja davon gehe ich ja aus Aber es lag wirklich daran und das ist keine Ausrede es ist halt fakt.Wenn es stock dunkel in der waldstraße ist und aus den nix rechts von fahrbann kommt die lichthupe könnt ihr mir nicht erzählen das keine sich erschreckt
haha...ja klar..wenn ich mich schon erschrecke..merke das die meisten autos langsamer fahren..lichtzeichen kommen..dann fahre ich doch langsamer oder?..weil halt..da merke ich doch da stimmt was nicht..und trete nicht voll gas aufs pedal..
Wenn Du dann erschreckt bist, oder gar geblendet, solltest Du langsamer werden, oder falls Du nichts mehr siehst anhalten. Und keinesfalls aufs Gaspedal treten.
Wenn Du der Polizei erzählst: Der hat mich geblendet/erschreckt und dann hab ich deshalb Gas gegeben, bekommst Du deshalb gleich noch eine Strafe dazu (und das völlig berechtigt).
Dann gewöhn Dir dringend an, daß Du langsamer wirst, wenn Du Dich erschreckst - das Bremspedal und nicht das Gas!
Das hört sich sehr verdächtig nach Ausrede an.
Aber trotzdem: Bei mangelnder Fahrpraxis kann ich mir eine solche Reaktion durchaus vorstellen. Auch bei älteren Fahrern, die ggfls. durch Reflexionen auf nasser Fahrbahn geblendet sind, konnen durchaus derartige unbedachte Fahrfehler begehen.
Wie auch immer: Wenn die Zeugen glaubwürdig sind, kann man dies bei Zustelllung der OWi/ des Beußgeldbescheides entsprechend darstellen. Wenn der Brief kommt, hat man immer Gelegenheit zur Stellungnahme.
Kleiner Tipp: Es gibt Anwälte, die machen sowas insbesondere beo vorhandener Rechtsschutzversicherung sehr gern, um ein kleines Taschengeld dazuzuverdienen.
Viel Erfolg
Normalerweise warnt man die entgegenkommenden Fahrzeuge mit Fernlicht, allerdings eher als Bitze, nicht als Dauer.
du kannst da gar nichts angeben, das ist denen sowas von egal...
Was für eine Reaktion erwartest du denn von einem Richter?
Etwa sowas: Es bestand möglicherweise eine Gefahrensituation, sie fahren deshalb schneller, okay sie sind freigesprochen.