Freier Handelsvertreter: Angebote, Start-Up Phase, etc.
Hallo,
da ich seit längerem im Vertrieb tätig bin und ich gerne auf eigene Rechnung arbeiten würde möchte ich es jetzt einmal als Handelsvertreter nach §84 HGB versuchen.
Den Gründerzuschuss vom Amt kann man beantragen, da man ja ein Unternehmen gründet. Wie sieht es mit Gründerkrediten aus für z.B. Dienstwagen, Beratungskosten und Mittel um liquide zu bleiben?
Bei einem vernünftig ausgearbeitetem Businessplan sollte alles kein Problem sein, da man ja (bei seriösen Anbietern) ein Fixum bezieht und durch Bestandprovisionen von Anfang an Gelder als "Gewinne" verbuchen kann.
Sehe ich das richtig, oder rede ich mir alles nur schön?
Danke für ehrliche und ausführliche Antworten (von Leuten, die Ahnung haben und diese gerne teilen - im Idealfall sogar selbst Erfahrungen gemacht haben)
2 Antworten
Ich kenne den Gründungszuschuss von behördlicher Seite. Ganz grundsätzlich werden hierbei seit 2012 schon mal deutlich weniger Gelder vom Staat in diese Leistung eingebracht und es ist nicht wie früher eine Art Pflichtleistung des Staates, sondern eine Kann-Leistung, sprich individuelles Ermessen, was die Sache oft schwierig macht.
Dann wird der Gründungszuschuss auch nur für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte gezahlt und auch nur als geringe monatliche Geldleistung. Gründerkredite gewährt der Staat auf jeden Fall nicht direkt über ein Amt, ich kann mir aber vorstellen, dass es hier bei Banken oder ähnlichem ggf. staatlich geförderte Kredite gibt (damit kenne ich mich aber nicht wirklich aus).
Hallo,
günstige Gründerkredite gibt es bei der KfW Bank. Wenn nur ein kleinerer Kredit für den Dienstwagen benötigt wird, gibt hier die Möglichkeit einen so genannten Mikrokredit zu beantragen. Wie das funktioniert, kannst du zum Beispiel kostenlos telefonisch hier nachfragen: http://www.deutschland-startet.de/festigung/dienstwagen/.
Viel Erfolg und schöne Grüße