Frage zum Postbank P-Konto
Hallo!
Ich habe eine Frage zum P-Konto bei der Postbank.
Mein Lebensgefährte hat vor einiger Zeit sein Giro Konto bei der Postbank wegen einer Kontopfändung in ein P-Konto umwandeln lassen.
Er bekommt nur Hartz 4!
Vor 2 Monaten hat er einen gewissen Betrag vom Konto auf sein Tagesgeldkonto überwiesen. Nun wollte er den Betrag, um ihn abzuheben, zurückbuchen. Leider funktioniert das jetzt nicht und die Pfändungsstelle der Postbank behauptet, er sei das selbst schuld und er käme an die Summe nicht mehr dran.
Dürfen die das so ohne weiteres oder gibt es Möglichkeiten, die Summe doch noch aufs Konto zurückzubuchen?
3 Antworten
Es kommt darauf an, ob der Betrag auf den Tagesgeldkonto bereits gepfändet wurde. Das Tagesgeldkonto unterliegt natürlich keinen Pfändungsschutz, da jeder nur höchstens ein P-Konto haben darf.
Wurde das Geld gepfändet ist es somit weg. Wenn nicht kann er es natürlich zurücküberweisen.
Es heisst doch "tägliche Verfügbarkeit". Die dürfen das nicht einfach sperren. Oder hat er andere Konditionen, sodaß er nicht täglich ran kann.
Dann würde ich doch mal nachfragen woran es liegt das er es nicht mehr kann. Es muß ja einen expliziten Grund geben.
Der Grund ist die Kontopfändung - diese beinhaltet ein sogenanntes Zahlungsverbot. Dadurch ist der kontoführenden Bank - hier also der Postbank - durch das örtlich zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht die Zahlung an den Kontoinhaber ausdrücklich verboten worden. Und wenn nicht nur das Girokonto sondern - wie üblicherweise (nahezu 100 % der Kontopfändungen) sämtliche Konten gepfändet wurden, ist somit auch das Tagesgeldkonto (interessant übrigens, das ein Hartz 4 - Bezieher so viel Geld hat, daß eine Anlage auf einem Tagesgeldkonto möglich ist) mit dem gesamten Guthaben gepfändet. Hier bleibt nichts anderes übrig als - je nach Höhe der offen Forderung, die Grundlage der Pfändung ist - die Forderung zu bezahlen - oder sofern dies nicht auf einmal möglich oder gar nicht gewünscht ist, mit dem Pfändungsgläubiger oder dessen RA / Inkassobüro Kontakt aufzunehmen, eine Ratenvereinbarung zu treffen und dann (nach Freigabe des Tagesgeldkontos) dieses Konto leer zu räumen.
Das bedeutet also weitergesponnen, dass alle Einlage-Formen gepfändet werden, da diese ja nicht dem Pfändungsschutz unterliegen. Neben Tagesgeld eventuelle Fremdwährungs-Bestände, Festgelder...??
Wo wir beim Thema wären: Wie sieht es denn mit Festgeldern aus? Werden diese aufgelöst oder eingefroren?
Bei der Bank nachfragen,aber wenn das Geld auf das P- Konto überwiesen würde und der Freibetrag überschritten ist die Bank im Recht mit dem nichtauszahlen des Geldes.
Nein, bislang konnte er täglich über Gelder auf dem Tagesgeldkonto verfügen...