Kann man den Förster fragen ob man mit dem Pocketbike im Wald fahren darf?
ich wollte mal fragen ob man den förster von wald fragen könnte ob man in dem wald mit einen pocketbike fahren darf? wenn er ja sagen würde dürfte ich dann wirklich fahren oder müsste man noch was anderes beachten ? oder darf man überhaupt nach sowas den förster fragen?
5 Antworten
Fragen kannst du natürlich, fragen darf man immer.
Aber er wird es ablehnen. Er muß es ablehnen.
Laut Landeswaldgesetz ist fahren mit Fahrzeugen aller Art im Wald verboten. Ausnahmen müssen von der Forstbehöde genehmigt werden. Und solche Genehmigungen dürfen die nur bei berechtigtem Interesse, im allgemeinen zur Bewirtschaftung , geben.
Er darf dir also nur ne Erlaubnis erteilen wenn du Jäger, Imker oder Waldarbeiter bist und dort zu arbeiten hast oder im Rahmen einer Umweltforschungsarbeit oder Wildzählung oder irgend so was da regelmäßig irgendwo hin mußt. Zum Spaß rumfahren...ne, is nich.
Außerdem ist der Wald öffentlicher Verkehrsraum. Du könntest also eh nur ne Genehmigung erhalten wenn dein Bike ordentlich zugelassen und versichert wäre und die einen gültigen Führerschein vorzeigen könntest.
Natürlich kannst Du dem Förster eine entsprechende Frage stellen. Er ist (ähnlich der Polizei) Angestellter bzw. Beamter einer staatlichen Behörde und erteilt Dir daher eine entsprechende Auskunft.
Beachte bitte jedoch, dass jeder Wald in Deutschland einen Eigentümer hat. Der Eigentümer muss jedoch nicht die öffentliche Hand (Staat, Bundesland, Kommune etc.), sondern kann auch eine Privatperson sein. Und die kann Dir eine entsprechende Nutzung untersagen.
Der Eigentümer muß das gar nicht untersagen weil es eh verboten ist. Und er kann es auch nicht erlauben, weil es verboten ist.
Ohne Genehmigung der Forstbehöde darf der Eigentümer nicht mal selbst da fahren.
lach- die antwort kannst du schon wissen.
der förster mus sich auch an die gesetze halten und laut landeswaldgesetz ist es verboten .
kannst ja mal die Polizei fragen, ob du ohne führerschein auf der strasse fahren darfst - was meinst du wäre die antwort ?
Da gibts schon noch ne ordentlichen Unterschied. Verstoß gegen das Landeswaldgesetz ist ne Owi. So eine Verordnung kann jederzeit von ner Ordnungsbehörde per Erlass außer Kraft gesetzt werden. z.b. sind bei der Enduro Mannschaftsweltmneisterschaft (ISDE) in Tschoppau Massen von Geländesportmoppeds mitten durch die Wälder gebraten. 6 Tage lang. Legal. Gab ja ne Veranstaltungsgenehmigung vom Landratsamt.
Fahren ohne FE ist dagegen eine Straftat, und das kann keine Behörde jemals erlauben. Ein Bundesgesetz kann nur vom Parlament ausgesetzt werden.
Mit Pocketbike durch den Wald?
Hey bei den winzigen Reifen bliebst du in wirklich jedem Schlagloch hängen. Wenigstens kannst du das ding dann eigenhändig tragen.
Der Rest wurde hier schon alles gesagt.
Wenn du unbedingt mit dem Ding fahren willst geh zu einem Bauern und frag ob du auf einem Feld fahren kannst was geerntet ist. Zu mir und meinem Freund meinte er das es kein Problem sei.