Flugzeug Besitzurkunde?

4 Antworten

Der Eigentümerwechsel für das bestimmte Luftfahrzeug wird beim Luftfahrt-Bundesamt in der Luftfahrzeugrolle dokumentiert. 

Dann bekommst Du als neuer Eigentümer einen "Eintragungsschein", der bei allen Flügen mitzuführen ist und der dokumentiert, dass das Flugzeug für den Flugbetrieb zugelassen und in die Luftfahrzeugrolle eingetragen ist. 

Das Verfahren ist ähnlich einem Autokauf. Da wird im Fahrzeugbrief durch das Straßenverkehrsamt ja auch der neue Halter (Eigentümer) eingetragen und die Meldung geht ans Kraftfahrt-Bundesamt. Und den Kfz-Schein musst Du mitführen. 

Besitzer bist Du dann, wenn Du ein Flugzeug fliegst. Dazu musst Du kein Eigentümer sein; der könnte ja z. B. auch ein Luftsportverein sein. 

PatrickLassan  09.01.2017, 08:27

Da wird im Fahrzeugbrief durch das Straßenverkehrsamt ja auch der neue Halter (Eigentümer) eingetragen

Da wird nur der Halter eingetragen. Die Zulassungsbescheinigung bestätigt nicht, dass der Halter gleichzeitig auch der Eigentümer ist.

ramay1418  09.01.2017, 12:36
@PatrickLassan

OK, so oft kaufe ich kein Auto. Und früher, also ganz früher, als es noch Kfz-Briefe gab, war der eingetragene Name immer der des Eigentümers. Ob der jetzt auch Halter genannt wurde, weiß ich nicht mehr. 

Habe aber gerade noch mal nachgeschaut und in dieser EU-Bescheinigung steht wirklich der Halter drin. Tempi passati! 

Aber wer ist dann der Eigentümer? 

Neapelgelb  09.01.2017, 13:06
@ramay1418

Der, der das Auto gekauft und bezahlt hat. Und das muß nicht der Halter sein.

Luftkutscher  09.01.2017, 13:09
@Neapelgelb

Wenn ich dann ein Auto kaufen will, woher weiß ich ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist und nicht nur der Halter? Nur der Eigentümer kann mir sein Eigentum übertragen, nicht aber der Halter oder Besitzer.  

AalFred2  09.01.2017, 13:57
@Luftkutscher

Das weißt du gar nicht. Das kannst du nur vermuten.

ramay1418  09.01.2017, 16:07
@AalFred2

So etwas gibt es in Deutschland nicht, denke ich mal. Wenn das Gesetz schon zwischen Eigentümer und Besitzer/Halter eines Gegenstandes unterscheidet, MÜSSEN die Eigentumverhältnisse irgendwo dokumentiert sein! 

Geschäftspartner müssen sich immer darauf verlassen können, dass das, was in einer amtlichen Urkunde steht, auch richtig ist. 

AalFred2  09.01.2017, 20:07
@ramay1418

Doch genau das gibt es. Du hast ja auch keine Eigentumsurkunden über deine Schuhe. Im KFZ-Schein Teil II steht das auch explizit drin.

Man besitzt es, wenn man darüber verfügt. 

In das Eigentum geht es wohl mit der Bezahlung über, siehe Kaufvertrag.

Du brauchst keine Urkunde, um es zu besitzen. Du brauchst nur den Zündschlüssel, einzusteigen und wegzufliegen. Schon bist Du der Besitzer.
Du glaubst gar nicht, von wie vielen Flugzeugen und Hubschraubern ich schon der Besitzer war, obwohl ich  nie Eigentümer dieser Mühlen war. Willst Du Eigentümer werden, musst Du einen Vertrag mit dem vorhergehenden Eigentümer abschließen und das Eigentum übertragen lassen. Dies geschieht in aller Regel durch den Eintrag in die Luftfahrzeugrolle.  

blueseenInvest 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 16:40

Okay... trotzdem danke