fahrkosten zum gerichtstermin
Wenn Jemand einen gerichtstermin hat für eine Verhandlung (nicht als Zeuge) und aber dafür nicht das geld hat für die anreise. Muss er dann trotzdem zum termin, auch wenn dafür eine hin und rückreise von 1200 km nötig ist???
7 Antworten
Wenn man eine Ladung bekommen hat sollte man diese unbedingt auch wahrnehmen. Lieber das Geld bei jemandem borgen als später wegen Nicht-Erscheinens eine hohe Geldstrafe oder ersatzweise Ordnungshaft zu bekommen.
Wenn es sich nicht um eine Zeugenladung handelt, gehe ich mal davon aus, dass Du als Beklagter geladen wurdest. Dann solltest Du in jedem Fall anreisen. Grundsätzlich gilt (übrigens auch für Zeugen) die Anwesenheitspflicht. Wenn Du nicht erscheinst, kann die polizeiliche Vorführung angeordnet werden. Dann wirst Du durch die Polizei abgeholt und zum Gericht gebracht. Und die stellen Dir das auch in Rechnung. Das wird erheblich teurer als eine Bahnfahrt.
Wenn du geladen bist, bist du verpflichtet hinzugehen. Sonst wirst du im Zweifelsfall von der Polizei vorgeführt und musst die Kosten für den Einsatz und die Terminverschiebung tragen.
Die Fahrtkosten erhälst du von der Gerichtskasse erstattet.
Im Zweifel ruft man VORHER dort an und klärt das ab. Einfach nicht hingehen ist die denkbar schlechteste und teuerste Lösung.
Du suchst hier nach Gründen wie du deinem anstehenden Strafprozess entgehen kannst, mit Krankheiten, ohne Geld. Der Prozess kommt ob du willst oder nicht und wenn du nicht erscheinst und versuchst die mit Lügen ein Alibi aufzubauen, stellen die einen Haftbefehl aus. Vorteil kostenlose Anfahrt und Unterbringung ein einschlägigen Etablissements. Du glaubst wir sind alle blöd oder was.
Steht doch alles detailliert in der Ladung drin.
Und ansosten: ANRUFEN!
Da steht soweit ich mich erinnere auch noch irgendwo das Wort Strafandrohung oder ähnliches. Spätestens hier ist doch der Punkt überschritten an welchem ich mich von Gute-Frage eher zu absolut sicheren Auskünften orientieren sollte!!
Aber vllt zahlts ja auch die ARGE