Fällt unter das neue Gifttiergesetz die Spinnenart Chromatopelma Cyaneopubescens?
Hallo zusammen, seit dem 24.6.20 gib es in Deutschland ein neues Gesetzt über die Privathaltung von Gifttieren. Ich wollte fragen ob jemand weiß, ob unter dieses neue Gesetzt auch die Spinnenart Chromatopelma Cyaneopubescens fällt.
4 Antworten
Das Gesetz gilt nur in NRW. Chromatopelma cyaneopubescens sind mindergiftig und keine Gefahr für die menschliche Gesundheit, also nicht verboten oder meldepflichtig.
Nein, bei den Vogelspinnen nur die Poecilotheria Arten. Das neue Gesetzt ist auch nur für NRW.
Was du meinst, ist vermutlich das Gefahrtiergesetz NRW.
- Das gilt nicht jetzt, sondern tritt erst 2021 in Kraft.
- Vogelspinnen sind nicht pauschal geführt; die von dir genannte Art ist dort nicht gelistet.
- Die Behörden(-vertreter) werden ermächtigt, darüber hinaus nicht gelistete Arten als gefährlich einzustufen. In diesem Fall eher unwahrscheinlich.
In anderen Bundesländern gibt es teilweise bereits Regelungen, die natürlich von NRW abweichen können. Dazu müsste man das Bundesland wissen.
Soweit ich mitbekommen habe betrifft dies erstmal nur NRW und wird ab dem 01.2021 in Kraft treten.
Welche Tiere genau wird man da dann vermutlich erst einsehen können. Nach der jetzigen Recherche habe ich dazu nichts gefunden.