Emblem Diebstahl am Auto/Versicherung

5 Antworten

Hallo, wenn du Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung hast, übernimmt das die Versicherung nicht. Selbstbeteiligung heißt ja, Schäden bis 150 Euro selbst bezahlen. Alles was darüber liegt, zahlt die Versicherung.

rango9  19.09.2012, 13:30

Die Teilkasko übernimmt Schäden durch

  • Brand

  • Diebstahl (was ist hier nicht der Fall, denn der PKW wurde ja nicht geklaut und war auch nicht das Ziel!)

  • Naturgewalt

  • Glasbruch

  • Kurzschluß

  • Marderbiss

Vandalismus ist kein Teil der Teilkasko-Vers.

Kekskugel  19.09.2012, 13:40
@rango9

Vandalismus ist kein Teil der Teilkasko-Vers

Na dann ist das aber neu. Vandalsimus ist eigentlich der Hauptgrund für eine TK

DerHans  20.09.2012, 09:24
@Kekskugel

Das ist Quatsch. Wenn das Fahrzeug "nur" zerkratzt wird, ist das ein Vollkaskoschaden. Hier handelt es sich aber um den (versicherten)Diebsahl eines Autoteils. Meistens aber durch die SB nicht abgedekt.

Die Teilkasko trägt das nicht, die Vollkasko würde das tragen, Du würdest dann aber im Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft, das lohnt sich bei 80€ Kosten nicht. Hier mussz Du wahrscheinlich in die eigene Tasche greifen. Das ist wirtschaftlicher als Deine Versicherung zu bemühen.

DerFanta  20.09.2012, 00:32

Falschauskunft - siehe Kommentar von siola55!

siola55  19.09.2012, 14:02

Für Diebstahl ist ganz eindeutig die Teilkaskoversicherung zuständig und hier gibt es keine Rückstufung im Schadenfall da der Prämiensatz immer 100% beträgt!

Du mußt nur eine evtl. SB abziehen vom Schadenbetrag - also falls du eine SB abgeschlossen hast, kannst du die Schadenmeldung gleich "knicken" da in der Regel mind. 150 € der Selbstbehalt ist! In diesem Fall also doppelt Pech!

Diebstahl ist in der Teilkasko abgesichert. Wenn du keine Selbstbeteiliung verenbart hast, kNNST DU DAS gELD BEKOMMEN:

Nein. Für Vandalismus steht nicht jede Versicherung ein. Und wenn, dann erst ab Vollkasko. Womit sich wiederum dein Jahresbeitrag erhöhen würde

lifein  19.09.2012, 13:29

sieht mir eher wie Diebstahl aus.

rango9  19.09.2012, 13:32
@lifein

Der "Diebstahl" bezieht sich allerdings auf das versicherte Objekt.

Wenn jemand also die Tür aufgebrochen hätte, hätte die Versicherung zahlen müssen, da offenbar eine Diebstahl-Absicht vorlag.

Dass jemand aber Teile vom Auto klaut, das ist durch die Teilkasko nicht abgedeckt.

Wenn jemand den Mercedes-Stern abreißt, hat er ganz offensichtlich nicht versucht das Auto zu stehlen.

Hatte eine ähnliche Diskussion mit meiner Versicherung ;) Seit dem bin ich nur noch Haftpflicht, da Teilkasko eh fast nie haftet ^^

siola55  19.09.2012, 14:04
@rango9

@rango9

Dass jemand aber Teile vom Auto klaut, das ist durch die Teilkasko nicht abgedeckt.

Wo hast' denn den Spruch her???

Genau deswegen hat man(n) oder frau doch eine Teilkaskoversicherung!!!

rango9  19.09.2012, 21:10
@siola55

Den "Spruch" habe ich von meinem Sachbearbeiter bei der Versicherung.

Und wenn du mir nicht glaubst ,ruf mal diene Versicherung an, und frag nach...

DerFanta  20.09.2012, 00:41
@rango9

Ich kann siola55 nur zustimmen: In der Teilkasko ist Diebstahl abgesichert, und das reicht von der Entwendung einzelnder Teile (egal ob Dachantenne abgeschraubt oder nach Aufbruch den kompletten Bordcomputer ausgebaut) bis hin zur Komplettentwendung des Fahrzeugs.

Ich bin nur ungern so direkt, aber Dein genannter Sachbearbeiter sollte mal zur Nachschulung gehen, denn bei Ablehnung eines konkreten entsprechenden Schadenfalls macht er sich der Unterschlagung von vereinbarten Versicherungsleistungen schuldig!

das ist ein Kasko-Schaden aber wenn du Selbstbeteiligung vereinbart hast, musst du das selber zahlen, passiert mir mit meinem Mercedes-Stern häufiger