EDEKA berechtet bei Kartenzahlung unter 10 Euro 1 Euro Gebühr (Rechtens?)
Leider haben wir in unserem kleinen Ort (Dorfcharakter) leider nur eine Einkaufsmöglichkeit! Und das ist ein kleiner (nicht sehr sauber geführter) EDEKA-Markt. Wenn es für mich möglich ist, so fahre ich (mit Bus) etwas weiter und gehe in einen richtigen Supermarkt einkaufen. Nun zu meiner Frage: Unser EDEKA-Markt bietet die Kartenzahlung (EC) erst ab 10 Euro Einkaufswert an. Unter einem Betrag von 10 Euro würden die 1 Euro für den Karteneinsatz verlangen. Ich nehme die Antwort mal zuvor: Ich weiss, das dies nicht rechtens ist! Zitat aus den Geschäftsbedingungen zwischen Kreditinstitut und Einzelhändler: "Es ist ausdrücklich untersagt, einen Mindestbetrag einzufordern. Aus juristischer Sicht ist EC als Bargeld anzusehen, da es ausschließlich bei einer Deckung durch das Kontoguthaben bzw. ggf. Dispo möglich ist. Ein Einsatz der EC-Karte kostet den Einzelhändler 0,8 Cent - für electronic cash-Umsätze bis 25,56 € jeweils ein Entgelt in Höhe von 0,08 € pro Umsatz - für electronic cash-Umsätze über 25,56 € jeweils ein Entgelt in Höhe von 0,3 % des electronic cash-Umsatzes (Stand 2013) Somit sind die Gebühren lächerlich gering, da auch beim Umgang mit Bargeld für den Einzelhändler Kosten anfallen." In dem Moment, wo der Kunde mit solchen Informationen unseren Marktleiter des EDEKA-Marktes konfrotiert, so wird der Kunde (vorerst höflich) gebeten woanders einzukaufen. So meine Beobachtung. Aber unser EDEKA-Markt hat hier vor Ort leider ein relatives Monopol. Und wenn ich mich an die übergeordnete EDEKA-Zentrale wende, so wird unser Anliegen nicht anonym bearbeitet. Ich trage grundsätzlich (fast) kein Geld mehr mit mir. Denn dank des Elektronic-Cash brauche ich lästiges Kleingeld nicht mehr in schweren Portemonnaies in der Tasche haben, die alle 5 Jahre entweder aus der Hosen- Jackentasche fallen oder gar geklaut werden. Gibt es irgendeine übergeordnete Beschwerdestelle, wo man sich (möglichst anonym) hinwenden kann?
8 Antworten
Das ist grundsätzlich erlaubt. Gerade bei Zahlungen unter 10 Euro, weil die Kartenzahlungen für den Händler auch immer ein Aufwand sind, der sich lohnen muss. Ich finde, für 10 Euro kann man auch bar einkaufen. Ich habe selbst auch kein dickes Portemonnaie in der Hosentasche, sondern das Geld immer in einer ständig am Körper getragenen Schlüsseltasche mit mir. Das trägt weder dick auf noch läuft man Gefahr, dass was aus der Tasche fliegt.
Ich würde es versuchen, bei 10 Euro nicht mit EC-Karte zu bezahlen.
Das ist keine Mindestgebühr, sondern eine Aufwandsentschädigug. Juristische Spitzfindigkeit. So erhofft der Markt, dass mehr gekauft wird, damit die Kunden sich den Euro sparen. Das darf er.
Also erstens gilt die Privatautonomie, wenn er Lust hat, kann er auch sagen, dass du den Laden gar nicht betreten darfst oder an der Kasse sagen nö das Produkt verkaufe ich dir nicht - nach Lust und Laune.
Wenn du also blöd kommst, dann kannst du nicht mehr bei dem Edeka in der Nähe einkaufen, sondern musst immer weiterfahren.
Und da Summen aus einem Kaufvertrag normalerweise immer Bar fällig sind, außer es ist was anderes vereinbart, muss er auch die Karte nicht akzeptieren. Das ist Service.
Ja sie dürfen es und es ist auch verständlich. Da Kosten für den Händler entstehen, die sich bei geringen Zahlbeträgen nicht amortisieren.
Als Kunde sollte man aber berücksichtigen, dass dem Händler natürlich Kosten entstehen, wenn dieser die Karte akzeptiert. Einen Einkauf von 2,50 EUR mit Karte zahlen zu wollen ist also für den Händler ein Zuschussgeschäft und nicht sonderlich nett. Wenn man darauf besteht und im Laden lautstark Ärger macht riskiert man vielleicht, dass das Terminal leider gerade kaputt ist und man wieder zum gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld greifen muss. Es besteht keine Recht auf Kartenzahlung und aus einer eventuellen Vertragsverletzung des Händlers mit seiner Bank kann der Kunde auch keine Rechte ableiten.
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/kartenzahlung/kosten-der-kartenzahlung
Ist machbar, Zahlungen unter bestimmten Beträgen mit einer Gebühr zu belegen. Solltest die Unterlagen, bzw. Aushang durchlesen. Müsste sichtbar aushängen.