Dürfen leute Hupen, wenn ich auf der Kreuzung abwürge?

11 Antworten

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Innerhalb von geschlossenen Ortschaften darf man Schallzeichen nur geben, wenn man sich oder andere gefährdet sieht. So sagt es die StVO. Unter Umständen wollte man also nur andere vor dir, als dem Hindernis auf der Kreuzung, warnen. Wahrscheinlicher aber ist es, dass derjenige einfach nur ungeduldig war. Lass dich dadurch nicht aus der Ruhe bringen. Jeder hat mal angefangen mit Autofahren, da passiert sowas schonmal.

Ich wäre an Ihrer Stelle froh, wenn mich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf Fehler aufmerksam macht. Das finde ich sehr rücksichtsvoll von dem Huper, denn oft wird einem heute ja gar nicht mehr gesagt, dass man etwas noch nicht voll beherrscht. Immerhin gab es durch das Abwürgen ja auch eine Gefährdungslage - und da ist es nicht mehr als recht und billig, wenn dies angezeigt wird. Der Huper hat also alles richtig gemacht - und Sie fast.

Zwischen Dürfen und Tun ist da meist ein himmelweiter Unterschied. Eigentlich wäre die Hupe ein Warnsignal, dass da missbräuchlich eingesetzt wird und theoretisch mit einem Ordnungsgeld belegt werden könnte. Theoretisch! Praktisch passiert das leider nie. ;-)

Rücksicht!!!???!!! Das ist für die meisten ein Fremdwort. Auch im Straßenverkehr ist sich jeder selbst der nächste und jeder denkt nur an sich.

Wenn aber jeder nur an sich denkt, ist auch an jeden gedacht ;-)

Bleib in dem Trott in dem du lernst und lass dich nicht von anderen beeinflussen, klar ist es ärgerlich wenn einer auf meiner Straße stockt und MICH aufhält. Dasmuss ddir aber egal sein, damirtt baust du dir ein automatisches Unfallpotential in deine Fahrpraxis ein. Wegen anderen nervös werden ist wohl das größte Unfallpotential.

Hupen ist Nötigung. Theoretisch darf das niemand.

Es ist als Gefahren Reklamation gedacht, nicht um schlafende Fahrer zu wecken. Aber ich mach es natürlich trotzdem (nicht wenn jemand offensichtlich ein Motorenproblem hat) und hoffe, dass mich keiner anzeigt.

Reiswaffel87  02.07.2010, 15:47

Einfach mal zu hupen ist noch lange keine Nötingung.

fraufrings  02.07.2010, 15:50
@Reiswaffel87

Ich weiss, dass ein Busfahrer zum Beispiel wegen Nötigung angezeigt werden kann, wenn er Fußgängern das Zeichen gibt sich bitte von der Haltestelle auf den Bürgersteig zu begeben. Ja, auch das ist möglich.

Wenne  02.07.2010, 16:00
@fraufrings

"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) §16

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder 2.wer sich oder andere gefährdet sieht.

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen."

Die Hupe ist ein Warnsignal und sollte nur dazu eingesetzt werden!

fraufrings  02.07.2010, 16:04
@Wenne

Richtig, und kommt der Richtige Korinthenkacker wird daraus eine Nööötigung. Da kann man nur an den Richter appellieren.

Wenne  02.07.2010, 16:11
@fraufrings

Ja, ein missbräuchliches Einsetzen eines Warnsignals kann, je nach Sachlage, auch als Nötigung ausgelegt werden. Auch das Hupen oder die allseits so beliebte Lichthupe auf der Autobahn.

Reiswaffel87  02.07.2010, 18:54
@fraufrings

Das hängt nicht davon ab, ob ein Korinthenkacker einschreitet, sondern in erster Linie davon, ob der Tatbestand des §240 StGB, die Nötigung, erfüllt ist.

Selbstverständlich kann man durch Hupen auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dafür muss aber noch mehr hinzukommen. Ein klassisches Beispiel wäre das agressive Zufahren auf das Nötigungsopfer. Bloßes Hupen allein (so wie ich es ja auch geschrieben und gemeint hatte) wird keine Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellen.

§240 StGB Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) ...

fraufrings  03.07.2010, 11:14
@Reiswaffel87

manchmal glaube ich, dass du der kleine k bist. Ist mir schon öfter aufgefallen in deinen Antworten. Nichts für ungut. Manchmal gehe ich ja auch mit dir konform. Aber man kann gewisse dinge auch totdiskutieren. :o)